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ADB:Auerswald, Hans Jakob von

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Artikel „Auerswald, Hans Jakob von“ von Rudolf Usinger in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 645–650, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Auerswald,_Hans_Jakob_von&oldid=- (Version vom 12. November 2024, 22:15 Uhr UTC)
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Auerswald: Hans Jakob v. A., Landhofmeister und Oberpräsident, geb. 25. Juli 1757, † zu Königsberg den 3. April 1833; einziger Sohn von Hans Adolf v. A., Erbherr auf Plaut in Westpreußen († 1759), und Henriette Eleonore, geb. v. Schwandes. Hans Jakob, mangelhaft durch einen Hauslehrer und in einer Pension zu Marienwerder vorgebildet, trat im Jahre 1770 als Junker bei den rothen Husaren des Generals von Belling ein. Im folgenden Jahr beurlaubt, begab er sich nach Königsberg, um seine Ausbildung zu vollenden, und wurde hier, nachdem er seinen Abschied erhalten, im April 1773 als Student immatriculirt. Doch nahm A. schon im Jahr 1774 von neuem bei dem Infanterie-Regiment Graf Anhalt Kriegsdienste. In ihm machte er den [646] bairischen Erbfolgekrieg als Officier mit; seit 1781 war er Regimentsadjutant. Der erwünschte Abschied wurde A. endlich, nach Ueberwindung mancher Schwierigkeit, im Jahr 1783 ertheilt.

Nun begann eine ganz andere Laubahn. A., der sich ein Jahr darauf mit Sophia, Burggräfin und Gräfin zu Dohna-Lauck (geb. 5. April 1760; † 16. August 1807) vermählte, widmete sich zunächst der Verwaltung des Gutes Faulen bei Rosenberg in Ostpreußen, das ihm, nach Aussterben einer Seitenlinie, 1760 zugefallen. Dann aber trat er, anfangs als landräthlicher Assistent, 1787 in die Verwaltung ein. Es war gerade die Zeit, in der über eine Reform der Stände verhandelt wurde. A. erhielt dabei den Auftrag, die westpreußische Landschaft zu errichten; die Sache wurde ihm durch die Ernennung zum Landschaftsdirector des besonders schwierig zu behandelnden Marienwerder’schen Departements bald darauf erleichtert. Er that sich besonders bei der beabsichtigten Ordnung des Creditwesens hervor, so daß er 1788, unter Beilegung des Charakters eines geheimen Raths, auch zum königlichen Einrichtungscommissar des ostpreußischen Creditwesens ernannt wurde. Bis März 1797 blieb A. in dieser Stellung, um sie alsdann mit dem einflußreicheren Amte eines Präsidenten der westpreußischen Kammer zu Marienwerder und Bromberg zu vertauschen. Auch hier erwarb er sich große Verdienste, besonders durch die Ordnung des Finanz- und Creditwesens, so daß eifrige Verehrer, als er 1802 wiederum nach Ostpreußen versetzt wurde, ihn durch eine Medaille mit der Aufschrift ehrten: „Immer gedenkt Westpreußen ewig mit Dank“. A. aber trat damals als Präsident der ostpreußischen und littauischen Kammer in Königsberg in das Amt ein, in dem er sich noch weit größere Verdienste erwerben sollte. Dieselben wurden 1806 durch die Ernennung zum Oberfinanz-, Kriegs- und Domänenrath, sowie, noch in dem gleichen Jahre, auch zum Curator der Universität Königsberg anerkannt. In dieser Stellung war A., als die schweren Tage hereinbrachen, in denen das Ende des preußischen Staates nicht weit zu sein schien. Er bewährte sich auch „in dieser kritischen Epoche“, wie der König ihm schrieb, als er dem Kammerpräsidenten inmitten der schwersten Bedrängung am 10. Juni 1807 den rothen Adlerorden zur Anerkennung für „rühmliche Thätigkeit“ übersandte. Als sodann Stein es unternahm, gesundere Grundlagen für das gesammte Staatsleben zu schaffen, war es von selbst gegeben, daß er an A. einen zuverlässigen Mitarbeiter fand. War doch der Kammerpräsident dem Staatsdienst gewonnen, weil er sich an wichtigen Reformen betheiligt, und jetzt mußten allein schon seine Beziehungen zu Schön, der mit einer seiner Töchter vermählt war, und der bald einen hervorragenden, oft geradezu entschiedenen Antheil an Stein’s Schöpfungen erhielt, A. an das große Werk zu fesseln. Er zeigte sich dabei vor allem frei von jedwedem Standesvorurtheil. So ging von ihm, noch im Spätjahr 1807 der Vorschlag aus, alle Güter von tausend Thalern Werth in den ostpreußischen Creditverein, der durch den Staat subventionirt wurde, aufzunehmen, während jener bisher nur den adligen Gütern zugängig war. Es wurde hierfür die unberechtigte Bevorzugung, die volkswirthschaftliche Nachtheile zur Folge habe, geltend gemacht. Der Vorschlag war aber überwiegend politischer Natur, da durch die Verbindung des Creditvereins mit der Landschaft dem nichtadligen Gutsbesitzer auch der Zutritt zu diesem geöffnet werden sollte. Stein stimmte dem Plane, nachdem er ihn durch die Immediatcommission hatte prüfen lassen, zu, und es wurden alsbald zu einem Landtage, dessen Verhandlungen A. leitete, nun auch Abgeordnete der nichtadligen, sog. kölnischen Gutsbesitzer zugezogen. Der König sicherte dem Kammerpräsidenten einen ferneren Einfluß auf seine Schöpfung, indem er ihn im Februar 1808, unter Belassung seiner übrigen Aemter, zum General-Landschafts-Präsidenten für Ostpreußen ernannte. – [647] Wenige Wochen zuvor war der Hof von Memel nach Königsberg übergesiedelt, um hier nun fast zwei Jahre lang zu bleiben. A. und die Seinigen traten dadurch der königlichen Familie persönlich nahe. Die Söhne wurden Spielgenossen der königlichen Prinzen, insbesondere knüpfte sich ein inniges Verhältnis zwischen dem Prinzen Wilhelm und Rudolf, dem zweiten Sohne des Kammerpräsidenten an, das für das Leben andauern sollte. Gewiß waren diese Beziehungen zu dem Hause eines Mannes, der sich eifrig an den Reformen betheiligte, von nicht ganz geringer Bedeutung. A. hatte sich wiederholt gerichtlich über die wichtigsten Angelegenheiten zu äußern. Vor allem lag ihm die Reform der landwirthschaftlichen Verhältnisse am Herzen. Aufgefordert, seine Ansicht über die Verleihung des Eigenthumsrechts an die Mediatbauern darzulegen, rieth er, wie der Minister v. Schrötter u. a., denselben ihren Besitz als Eigenthum, doch mit Einziehung einzelner Gerechtsame zu überlassen.

Nach dieser Theilnahme an der Neuordnung des Staates, und seiner praktischen Brauchbarkeit entsprechend, konnte es wol keinem Zweifel unterliegen, daß A. bei der neuen Behörden-Organisation eine hervorragende Stellung erhalten würde. Als, in Uebereinstimmung mit der Militärorganisation, drei Oberpräsidial-Bezirke für die Monarchie gebildet wurden, mochte es daher auch wol von Anfang an bestimmt sein, daß A. Oberpräsident für Ostpreußen, Lithauen und Westpreußen werden sollte. Die Ernennung erfolgte, gleichzeitig mit der zum geheimen Staatsrath, am 6. December 1808. Doch trat jetzt ein Umschwung in die Politik ein. Wenige Tage zuvor war Stein entlassen. Es folgte das Ministerium DohnaAltenstein, dessen rathlosen Schwankungen ein Ende gemacht wurde, als Hardenberg abermals in die Verwaltung eintrat. Seine Stellung machte eine Reorganisation der höchsten Behörden des Staates erforderlich, die nach 1810 die Aufhebung der Oberpräsidentenstellen zur Folge hatte. A. wurde in Folge dessen, neben seinen Aemtern als General-Landschafts-Präsident und Curator der Universität, wieder auf seinen früheren, doch stets beibehaltenen Wirkungskreis als Präsident der ostpreußischen Regierung beschränkt. Im folgenden Jahr erhielt er die Würde des Landhofmeisters mit dem Prädicate Excellenz. – Die Jahre der bangen Schwankungen vor dem Ausbruch des Kriegs gegen Rußland scheint A. ganz den besonderen Verwaltungsgeschäften gewidmet zu haben. Die Durchmärsche der Truppen mochten denn auch Sorge genug verursachen. Im December 1812 wurde aber plötzlich ruchbar, daß das große Unternehmen völlig gescheitert. Die kläglichen Ueberreste der stolzen Armee bestätigten die gern geglaubte Kunde. Noch suchten freilich die Franzosen durch Quartieransagen für große Truppenmassen zu täuschen. Doch gelang der Trug nicht. Schon am 18. December berichtete der Landhofmeister, daß, anstatt 100,000 Mann, für welche zunächst Nachtlager verlangt, überhaupt wahrscheinlich nicht 10,000 bewaffnet zusammen seien. Er, wie viele andere, dachten sogleich an Befreiung des Landes. Ehe aber etwas geschehen, kam plötzlich ein Anstoß, der an den ruhigen, umsichtigen Verwaltungsbeamten, an den treuesten Diener des Königs Anforderungen stellte, die weit über das Maß seiner bisherigen, auch politischen Wirksamkeit hinausgingen. Er brachte für A. die härteste Prüfung des Lebens.

Am 5. Januar 1813 räumten die letzten Franzosen Königsberg. Am 8. Abends traf York daselbst ein. Er fand den Landhofmeister, an den er den Sohn Rudolf (s. d.), der unter ihm diente, vorausgesandt, mit dem bisher Geschehenen völlig einverstanden, und offen trat solches hervor, als York am folgenden Tage durch eine studentische Deputation begrüßt wurde, deren Sprecher Hans von Auerswald (s. d.), der älteste lebende Sohn des Oberpräsidenten war. Am 10. aber kamen Nachrichten aus Berlin, wonach der König das mit Jubel begrüßte selbständige [648] Verfahren des Generals gemißbilligt, und den Befehl ertheilte, ihn zu verhaften. Ein Schwanken zwischen Pflichttreue gegen die Befehle des Königs und dem Aufwallen und heißen Patriotismus, der zur Selbsthülfe drängte, durchzog alle. A. war vor allem bedacht, die Autorität des Staates aufrecht zu erhalten. Doch geschahen keine entscheidenden Schritte. Da traf Stein am 22. in Königsberg ein. Der Landhofmeister empfing ihn mit altbewährtem Vertrauen. Stein forderte, gestützt auf eine Vollmacht Kaiser Alexanders, von der bereits Schön nichts hatte wissen wollen, die Berufung eines „Generallandtages“, um „mit den ostpreußischen, lithauischen und diesseits der Weichsel belegenen Herren Ständen“ über die zweckmäßigste Landesvertheidigung zu berathschlagen. A. ging nach einigem Zögern auf die Sache ein, obwol dieselbe weit über seine Competenz hinausreichte, und obwol die russische Vollmacht verletzend für das erwachte preußische Selbstgefühl sein mußte. Am 23. berief er den Generallandtag zum 5. Februar. Kaum war dieses geschehen, als Stein, nur gestützt auf seine russische Vollmacht, mit dem Ungestüm, der ihm eigen, neue Forderungen stellte. Er mischte sich in innere Angelegenheiten, verlangte, daß ihm die Kassenbestände übergeben, und daß Maßregeln getroffen würden, die, ohne rein militärischer Natur zu sein, offene Feindschaft gegen Frankreich zeigten. Da nun stieß er auf heftigen Widerstand, sowol bei A. als auch bei York und dem Grafen Dohna-Schlobitten, dem Präses des ständischen Comités. Gleichzeitig machten die Regierungspräsidenten von Gumbinnen (Schön) und Marienwerder Vorstellungen gegen die Zusammenberufung des Generallandtages, die nur durch den König hätte geschehen können, zumal Westpreußen diesseits der Weichsel gar keine landständische Verfassung habe. A., stets von der größten Pflichttreue beseelt, mußte hierdurch in noch heftigere Erregung kommen, besonders da zu gleicher Zeit die schlimmen Nachrichten aus Berlin eine entmuthigende Bestätigung erhielten.

Wie mußte das alles A., der bisher sein Amt zu so großer Zufriedenheit seines heißverehrten Königs verwaltet, kränken und aufregen! Und nun bestürmte Stein’s Ungeduld die Regierung mit noch immer neuen Forderungen. In jener ständischen Sache hatte er freilich nachgegeben: die frühere Verfügung wurde am 25. Januar zurückgenommen, und nun nur von einer „Versammlung der westpreußischen Stände“ gesprochen. Aber alles ging Stein zu langsam und zu bedächtig. Er nahm, getragen von dem Gedanken der großen nationalen Sache, keine Rücksicht auf die schwierige Lage der preußischen Beamten, die auf eigene Hand eine Politik einschlagen sollten, der gerade in jenen Tagen die Staatsregierung offen entgegen getreten war. Insbesondere nahm die Regierung von Ostpreußen mit A. an der Spitze, Anstand, den Finanzoperationen Stein’s zuzustimmen. Es geschah schließlich nur zögernd, nur auf ausdrücklichen Befehl, und auch da nicht in dem von Stein gewünschten Umfang. Nun kam es zwischen den leitenden Persönlichkeiten, namentlich aber zwischen A. und Stein, zu heftigen Auftritten, die den Unmuth des letzteren noch erheblich förderten. Er schalt, nach Arndt’s Erzählung, den Oberpräsidenten eine alte Schlafmütze ohne Muth und Feuer, wo doch jedes deutsche Herz brennen und jeder Nerv zucken müsse, als sei jede Fiber ein Schwert. A., der nach den Worten desselben Erzählers, nicht so geschwind und entschlossen als Stein, aber keine Schlafmütze, sondern ein gescheidter, tüchtiger, treuer Mann war, der wohl zu führen und zu regieren wußte, wurde nun immer verstimmter und unsicherer in seinen Entschlüssen. Dazu kam nun, daß A. am 29. Januar von einem rheumatischen Leiden befallen wurde, wie es derzeit viel in Königsberg grassirte. Er versah dabei freilich noch die Geschäfte, doch hütete er das Zimmer und benutzte am 1. Februar dieses Unwohlsein gewiß nicht ganz ungern, um zu erklären: „daß es die Krankheit [649] ihm für längere Zeit unmöglich mache, außerhalb seines Zimmers Geschäfte zu betreiben“. Damit entzog er sich der Leitung der ständischen Versammlung, mit der er am gleichen Tage den geheimen Justizrath Brandt beauftragte. Stein’s Zorn brach jetzt erst recht los. Er meinte, A. lege sich aus Furcht vor der Wiederkehr der Franzosen zu Bett. Auch ließ der Gewaltthätige den an Brandt ertheilten Auftrag unberücksichtigt. Schön, den er nach Königsberg berief, sollte die Versammlung leiten. Am 3. kam Schön an. Vergebens machte er den Versuch, A. und Stein mit einander auszusöhnen. Doch gelang es ihm endlich am 4. den Auftrag für Brandt Stein in die Feder zu dictiren, wodurch wenigstens die rein gesetzliche Autorität gewahrt blieb.

Am folgenden Tage, Freitag den 5. Februar, wurde die ständische Versammlung eröffnet. Ein opferfreudiger, herrlicher Geist belebte vom ersten Tage an ihre kurzen, folgenreichen Berathungen. Unter Motivirung von York wurde die Bewaffnung der Provinz, die Errichtung der Landwehr beschlossen. Stein, einsehend, daß seine fernere Anwesenheit der guten Sache schaden könne, verließ hochherzig am 7. Königsberg. A. erklärte sich, auf Grund der ihm zugestellten Berichte, mit den Beschlüssen unter Vorbehalt der königlichen Bestätigung, völlig einverstanden. Er nahm von seinem Zimmer aus unausgesetzt den lebhaftesten Antheil an den Verhandlungen. Auf seinen Betrieb beschloß man, die Absendung einer Deputation an den König, und als nun für diese sein Schwager, der Graf Dohna-Schlodien, gewählt werden sollte, veranlaßte der Landhofmeister selbst davon abzusehen, weil er ihn für die schwierige Aufgabe nicht geeignet erachtete. In wiederholten Conferenzen einigte sich darauf A. auch mit York über einige Differenzpunkte in dem Entwurf, die Errichtung der Landwehr betreffend. Alsdann reiste die Deputation, versehen mit einem befürwortenden Briefe des Landhofmeisters, am 13. Februar ab.

Das große Werk war nun angebahnt. Selbständig, doch geleitet durch dir höchsten Behörden der Provinz, erhob sich die Bevölkerung zum Befreiungskampf. A. hatte daran einen vollen und ganzen Antheil. Ihm lag das Ungestüm Stein’s fern; er wollte auch ohne Autorisation des Königs nicht weiter gehen, als die Umstände unbedingt erforderten: allein innerhalb dieser Schranken förderte er mit Nachdruck das unternommene Werk. „Durch Sie, schrieb ihm später York, erhielt ich die Mittel zum handeln“. Endlich traf sodann auch die Zustimmung des Königs ein. Jetzt konnte sich A. auch mit leichtem Herzen der großen Sache widmen, und ihm war es sodann nicht am wenigsten zu danken, was die Provinz während des ganzen Krieges leistete. Der König erkannte solches an. Er verlieh von Paris aus im Mai 1814 an A. „wegen der für die Sache des Vaterlandes bethätigten Gesinnung“ das eiserne Kreuz am weißen Bande. Auch wurde der Landhofmeister im folgenden Jahre beauftragt, als Stellvertreter des Königs bei der Huldigung der von neuem mit Westpreußen vereinigten Districte zu fungiren. Zu gleicher Zeit wurden die Oberpräsidien, doch mit wesentlichen Beschränkungen, wiederhergestellt; A., der bisher schon den früheren Amtstitel fortgeführt, erhielt von neuem die Würde. Sein Bezirk umfaßte jetzt aber nur Ostpreußen und Littauen, während Schön die Leitung von Westpreußen übernahm.

Nun folgten Jahre der Ruhe, wie sie seit Jahrzehnten nicht vorgekommen. Anfangs freilich dachte man keineswegs die früher unterbrochene, dann wieder aufgenommene Umordnung des Staates ins Stocken kommen zu lassen. Mancherlei Reformen, vor allem auch die verheißene ständische Verfassung sollten ins Leben treten. A. betheiligte sich wiederholt an den Berathungen des Staatsrathes, welche dieserhalb in Berlin stattfanden. Wie früher, sprach er sich auch jetzt, namentlich als Bayern im Jahre 1817 die Stimmung der Provinzen erkundete, [650] mit Entschiedenheit für eine allgemeine Vertretung aus: „Keine Adelskammern, der große Grundbesitz hat nicht das Zutrauen der Nation, er ist ärmer an Bildung als der Mittelstand.“

Die Zeiten waren aber schon vorüber, in denen Aussicht vorhanden, daß solchen Vorschlägen Folge geleistet wurde. Preußen verfiel der Politik, die zu den Carlsbader Beschlüssen führte. Auch A. wurde durch dieselben betroffen. Die strenge Beaufsichtigung der Universitäten, die nun statthaben sollte, gestattete nicht, ihm das seit zwölf Jahren geführte Amt eines Curators der Universität Königsberg zu lassen. Eine Cabinetsordre vom 18. September 1819 enthob ihn seiner Verpflichtungen. Die Universität hatte ihm zwei Jahre zuvor die Doctorwürde verliehen. Sie trennte sich jetzt nur schwer von einem Manne, der ihr einst als Zögling angehört, der sich dann als Curator durch Vervielfältigung des Lehrerpersonals, Erhöhung der Gehalte, Gründung der wichtigsten Institute, Sternwarte, botanischer Garten etc., die wichtigsten Verdienste um sie erworben. – Die Geschäfte des Oberpräsidiums führte A. noch bis zum Jahre 1824. In diesem Jahre ließ eine Abnahme der Kräfte es ihm wünschenswerth erscheinen, der Bürde ledig zu werden. Der König ertheilte ihm in anerkennenden Worten des Dankes für seine vieljährigen treuen Dienste am 13. April die Entlassung: „Ihr Andenken wird fort und fort in diesem Lande leben“ schrieb ihm damals der Minister Graf Dohna. A. erhielt, indem Ost- und Westpreußen zu einem Bezirk vereinigt wurden, in Schön seinen Nachfolger.

Den Rest seiner Tage verlebte A. auf seinem Gute Faulen. Landwirthschaftliche Interessen sowie eine ausgedehnte Beachtung der neuen Litteratur boten seinem regen Geist Anlaß genug zur Beschäftigung. Zunehmende Kränklichkeit verantlaßten ihn im Herbst 1832 nach Königsberg überzusiedeln, um Aerzte in der Nähe zu haben. Hier ereilte ihn der Tod.

Vgl. über die äußeren Lebensverhältnisse: Voigt, Beiträge zur Gesch. der Familie von Auerswald; Königsberg 1824. 8. (Nicht im Buchhandel.)