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ADB:Becker, Konrad

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Artikel „Becker, Konrad“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 225–226, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Becker,_Konrad&oldid=- (Version vom 17. Dezember 2024, 06:45 Uhr UTC)
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Becker: Konrad B., Dr. theol., † 1588; einer der viel gerufenen und viel gewanderten streng lutherischen Streittheologen des 16. Jahrhunderts aus dem Kreise der Mörlin, Chemnitz und Tileman Heßhusius, war der Sohn eines Bürgermeisters zu Braunschweig, hat 1552 zu Wittenberg promovirt, dann noch in Rostock studirt und erscheint bald darauf als Docent in Wittenberg. Sein strenges Lutherthum hat ihm bald Anerkennung verschafft, er wurde nach Königsberg und Braunschweig als Prediger berufen, ging aber als Prediger nach Güstrow 1555, folgte schon 1556 dem Rufe des Rathes nach Stade als Hauptprediger zu St. Pancratii und Superattendent der Stader Kirchen, wie im Archiv des Stader Vereins 1862 p. 155 nachgewiesen. Die in das Lutherthum hinübergetretene Brüderschaft zum Rosenkranze Mariä bewilligte ihm die Mittel in Wittenberg zum Doctor der Theologie zu promoviren und in Braunschweig zu heirathen: 123 M. 14 Schill. 1558 empfahl ihn schon Mörlin als Superintendent nach Hildesheim, doch blieb er in Stade, Tilemann Heßhusius wollte ihn nach Austreibung Hardenberg’s und der Kryptocalvinisten in Bremen zum Superintendenten einsetzen, wie Wilkens („Tilemann Heßhusius“) nachwies, um diese [226] wichtige Stadt der reinen lutherischen Lehre zu erhalten; das Bremer Disputatorium 1559 ging aber fehl und endete 1560 mit dem Weichen aller lutherischen Prediger aus Bremen. B. blieb so bis 1562 in Stade, wo er zum Prediger an die Pfarrkirche zu Güstrow und zum Superintendenten berufen wurde. Als einer der sechs landesherrlichen Superintendenten hat er an allen kirchlichen Organisationen Mecklenburgs bis 1578 Theil genommen, aber auch seinen an die jüngeren Jahre des Heßhusius erinnernden Eifer schroff hervorgekehrt. 1562 erklärt er sich mit David Chyträus und Simon Pauli, den Rostocker Theologen, gegen das Lüneburger Edict, daß die Geistlichen Niemand mit Namen von der Kanzel angreifen sollten, wie Bertram „Evangel. Lüneburg“ berichtet; 1569 ist er thätig bei Beseitigung des Rostocker Flacianers Saliger (Beatus) von seinem Pastorat, der eine katholisirende Auffassung der Hostienweihe lehrte und wurde im selben Jahre wegen andauernden Haders mit dem Magistrat zu Güstrow von den Herzogen Johann Albrecht und Anton Ulrich als Superintendent nach Rostock versetzt, wo er, nicht völlig nach dem Wunsche der Universität, die Einrichtung eines landesherrlichen Consistorii, wesentlich als geistlichen Gerichtes, eifrig betrieb. Als diese 1571 erfolgte, wurde er Assessor dieses Consistorii und lehnte wol deshalb seine, wie Starck (Lübecker Kirchengesch.) versichert, von Hildesheim aus eifrig betriebene Berufung zum stellvertretenden Superintendenten (Coadjutor) in Braunschweig ab, als er einer Synode in Wolfenbüttel im Auftrage der mecklenburgischen Kirche beiwohnte. Von 1574–77 ist er thätig bei den Verhandlungen der Rostocker Theologen und des Tripolitanum über die Concordienformel und hat diese 1577 unterschrieben. 1578 wurde er von Herzog Anton Ulrich entlassen wegen persönlicher Angriffe von der Kanzel gegen Private, angeblich Herren des Hofes, und wegen Angriffe gegen die Regierung wegen der beabsichtigten Einziehung säcularisirter geistlicher Güter zum Domanium. Bis 1581 hat er sich noch in Rostock docirend aufgehalten, zur Universität aber hat er nur als Doctor gehört; dann folgte er einem Rufe nach Antwerpen, in demselben Jahre aber schon ging er auf Vorschlag von Chemnitz und David Chyträus als Prediger nach Wien. Dort erhielt er noch seine Vocation im September, aber schon am 1. Januar 1582 meldet er an Chemnitz, Kaiser Rudolf II. habe die evangelische Religionsübung untersagt. Im October 1582 wurde er als Prediger und Superintendent vom Rath zu Hildesheim vocirt, 1586 aber wiederum wegen eines Katechismusstreites und Eingriffe in die obrigkeitliche Competenz entlassen, er ging zurück nach seiner Vaterstadt Braunschweig, wo er starb. Der unruhige, eifrige Geist hatte endlich Ruhe gefunden; dauernde Spuren seines Thuns hat er bei aller Wichtigkeit für die kirchliche Entwickelung im Norden nur in Mecklenburg und durch seine Betheiligung an den Bremer Wirren, hier freilich in gegentheiligem Erfolge, hinterlassen. Einzeln wurde er Pistorius (1562) und Pistor genannt.

Seine wenigen Schriften und die älteren Quellen verzeichnet Rotermund, Gel. Hannover; vgl. ferner Kerstens in (Pratje) Herzogthum Bremen und Verden III. 411 f., Krabbe, Universität Rostock 646 ff.