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ADB:Beger, Lorenz

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Artikel „Beger, Lorenz“ von Friedrich von Kenner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 271–272, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Beger,_Lorenz&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 08:07 Uhr UTC)
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Beger: Lorenz B., Numismatiker, geb. 19. April 1653 zu Heidelberg, † zu Berlin 20. Febr. 1705, studirte die Rechtswissenschaften mit großem Erfolge und wurde schon im 22. Lebensjahr vom Kurfürsten Karl Ludwig von der Pfalz zum Bibliothekar ernannt. Nachdem ihn der Kurfürst selbst in das Gebiet der Numismatik eingeführt hatte, übertrug er ihm auch die Aufsicht über sein vor Kurzem von Spanheim aus italienischen Erwerbungen bereichertes Münzcabinet. B. bereitete die Publication der geschnittenen Steine und Münzen vor, und wurde auch nach seines Gönners Tode (1680) von dessen Sohn, Kurfürst Karl, in diesem Unternehmen unterstützt, so daß das Werk schon 1685 erscheinen konnte, – ein prächtiger Folioband, der aber selten geworden ist, indem bei der Zerstörung Heidelbergs durch Melac 1689 die bis dahin noch nicht versendeten Exemplare zu Grunde gingen. Nach dem Aussterben der Simmern’schen Linie und dem Tode des Kurfürsten Karl 1685 kamen die pfälzischen Sammlungen in Folge von Erbverträgen an den kurbrandenburgischen Hof. Auch B. ging nun, eine Berufung des Kurfürsten Philipp Wilhelm von Pfalzneuburg auf eine juristische Lehrkanzel ablehnend, nach Kleve zum großen Kurfürsten, um ihm die ererbten Sammlungen zu überbringen und seine Dienste anzubieten. Von Spanheim und Puffendorf empfohlen erhielt er die Stelle eines Rathes und Bibliothekars in Berlin und bald darauf auch die Verwaltung der Antiken-Sammlungen, für deren Vervollständigung er schon 1687 eine Reise durch mehrere deutsche Städte zu unternehmen dachte und Unterhandlungen wegen Ankauf der Sammlung Patin’s in Padua anregte. Auch unter Kurfürst Friedrich III. war seine Thätigkeit auf neue Erwerbungen, namentlich griechischer Münzen, gerichtet, so daß die Gesammtzahl der Münzen im J. 1690 schon auf 20000 gestiegen war; sein handschriftlicher Katalog behandelt die antiken Münzen in fünf, die modernen in vier Foliobänden. Im J. 1693 mit der Oberaufsicht über die gesammte „Kunst- und Raritätenkammer“ betraut, bearbeitete er auch weiterhin vorzüglich die Antiken und die Münzen. Die Publication derselben in einem mit vielen Kupfern ausgestatteten Prachtwerke „Thesaurus Brandenburgicus“, in welchem auch fast alle mit den kurpfälzischen Sammlungen [272] nach Berlin gelangten Kupfertafeln des „Thesaurus Palatinus“ wieder benutzt wurden, erschien durch die lebhafte Theilnahme des Kurfürsten unterstützt in drei Bänden (1696, 1698, 1701). Der wissenschaftliche Werth dieses Werkes steht trotz der großen Belesenheit und des Scharfsinns im Combiniren, den es verräth, an nutzbaren Ergebnissen hinter den Arbeiten seines Zeitgenossen Spanheim’s zurück. Doch brachte es dem Verfasser vielfache Auszeichnungen, Ehren und Geschenke von Seiten des Kurfürsten und des Königs Ludwig XIV. ein. Unter Beger’s Verwaltung fallen noch andere bedeutende Erwerbungen des Berliner Cabinets durch Ankauf größerer Sammlungen (Rabener, Werner, Bellori, Faltz); auch seine litterarische Thätigkeit dauerte fort und brachte außer einer Recension des großen „Thesaurus“ von Gronovius den ersten Theil einer Publication der modernen Münzen (päpstliche und geistliche); dieses Unternehmen wurde aber durch seinen im nächsten Jahre erfolgten Tod unterbrochen, den er sich durch zu große geistige Anstrengungen zugezogen haben soll. – Außerdem hat B. noch in einer Reihe kleinerer archäologischer Schriften (vergl. Ersch und Gruber s. v. B.) Abbildungen antiker, namentlich römischer Kunstwerke gegeben, die trotz der hinzugefügten ziemlich abgeschmackten Erläuterungen doch mit Rücksicht auf den Standpunkt der Zeit Anerkennung verdienen. – Ein eigenthümliches Licht wirft auf den Charakter Beger’s, welcher von den Zeitgenossen ungünstig beurtheilt wurde, sein Verhältniß zu der die Polygamie vertheidigenden Schrift: „Kurze Betrachtung des heiligen Ehestandes“ von Daphnäus arcuarius. 1679. Der Kurfürst Karl Ludwig hatte sich ohne daß die Kurfürstin in die Scheidung seiner durch lange Zwietracht mit ihr gestörten Ehe einwilligte, ein Hoffräulein zur linken Hand antrauen lassen. Um das Aergernis, welches ganz Deutschland daran nahm, abzuschwächen, mußte B. noch zwanzig Jahre später die genannte, wie man glaubt, vom Kurfürsten selbst verfaßte Schrift, welche die Doppelehe beschönigen sollte, herausgeben. Des Kurfürsten Sohn verlangte, sobald er nach des Vaters Tode zur Regierung kam, von B. einen förmlichen Widerruf, erließ jedoch dem so Gedemüthigten dessen Veröffentlichung durch den Druck und blieb ihm fortan gewogen. (Jul. Friedländer in Köhne’s Berliner Blättern f. Münz-, Siegel- und Wappenkunde III. (1866) S. 1 f.)