ADB:Benno
Hadrian VI. canonisirt, zu welchem Zwecke der Humanist Hier. Emser in Leipzig eine legendarische „Vita Bennonis“ schrieb. Luther wurde dadurch zu der Schrift „Wider den neuen Abgott und alten Teufel, der zu Meißen soll erhoben werden“ veranlaßt. Seine auf Herzog Heinrichs des Frommen Geheiß aus dem Meißner Dom entfernten Gebeine wurden von den Domherren heimlich nach München geflüchtet[1], wo B. als Schutzheiliger verehrt wird. Außer „Expositiones supra Evangelia dominica“ verfaßte er eine Anleitung zum Briefschreiben, „De dictamine“, die noch auf der Wolfenbütteler Bibliothek vorhanden ist. Die erste kritische Untersuchung seiner Geschichte gab C. F. Seyffarth’s „Ossilegium Bennonis“, Monach. 1765, deren Widerlegung A. Cramer in seiner „Apologia Bennonia“, Monach. 1773, ohne Erfolg unternahm.
Benno, der zehnte Bischof von Meißen, 1066–1106, geb. 1010, war ein Sohn des Grafen Werner von Woldenberg, genoß zu Goßlar eine für die damalige Zeit gelehrte Erziehung, wurde Domherr daselbst und von Heinrich IV. 1066 auf den bischöflichen Stuhl von Meißen befördert. Trotzdem trat B. beim Ausbruche des Sachsenkrieges auf die Seite der Gegner des Königs, der sich deshalb 1075 der Person des Bischofs bemächtigte und ihn erst im Sommer 1076 nach neuem Gelöbniß der Treue in seine Diöcese entließ, jedoch 1078 wegen wiederholten Abfalls aufs neue gefangen nahm und schließlich auf der Synode zu Mainz 1085 seines Bisthums entsetzen ließ. Nach Gregors VII. Tode suchte B. die Aussöhnung mit Heinrich IV., demüthigte sich 1086 zu Rom vor dem kaiserlichen Papste Clemens III. und erhielt auf dessen Empfehlung die Wiedereinsetzung in sein Bisthum, in dessen Besitz er bis an seinen Tod unangefochten blieb. Den Grundsätzen Gregors VII. getreu, wirkte er in seinem Sprengel eifrig für Hebung des kirchlichen Lebens, erwarb sich auch um den bessern Anbau der Meißner Umgegend Verdienste. Nachdem die Meißner Kirche den Tag seines Gedächtnisses schon 1307 zu ihren hohen Festen gezählt hatte, wurde er 31. Mai 1523 von[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 339. Z. 26 v. o.: Vgl. hierzu v. Weber, Aus vier Jahrhunderten. N. F. I (1861), 6 ff. [Bd. 45, S. 666]