ADB:Berchtold, Josef
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Friedrich II. bis einschließlich zum Tode Rudolf’s von Habsburg“, I. Thl., 1863, gleich der ersten eine treffliche Arbeit, deren Nichtvollendung zu bedauern ist; „Gutachten der jur. Facultät zu München über die Hohenlohe’schen Concilsfragen“, 1869; [368] „Die Unvereinbarkeit der neuen päpstlichen Glaubensdecrete mit der bayerischen Staatsverfassung“ (München 1871); „Die Bulle Unam Sanctam, ihre wahre Bedeutung und Tragweite für Staat und Kirche“ (München 1887).
Berchtold: Josef B., Jurist, geboren am 20. September 1833 als Sohn eines königl. Braumeisters zu Murnau in Oberbaiern, † zu München am 23. October 1894. Die Gymnasialstudien legte er in München zurück, studirte daselbst vom Herbst 1852 ab die Rechte und setzte dieses Studium, nachdem er im J. 1856 eine Preisfrage gelöst hatte, durch ein königl. Stipendium dazu in die Lage gesetzt, bis zum J. 1859 fort an den Universitäten zu Göttingen und Berlin. Er trat sodann in die juristische Praxis ein, gab sie auf, nachdem er am 31. Mai 1862 zu München den juristischen Doctorgrad und am 28. Juli 1863 die Zulassung als Privatdocent der Rechte erlangt hatte. Schon während der Studienzeit und auch nachher ertheilte er Privatstunden und fungirte auch als Hauslehrer. Dadurch erwarb er ein hervorragendes Lehrtalent. Der 25. October 1867 brachte ihm eine außerordentliche Professur der Rechte zu München, das Jahr 1868 daneben die Professur des Staats- und Völkerrechts an der königl. Kriegsakademie; seine Lehrthätigkeit an der Universität erstreckte sich auf die deutsche Rechtsgeschichte, das Staats-, Völker- und Kirchenrecht. Diese angestrengte zu große Lehrthätigkeit, noch verstärkt durch Privatissima, ließ zu wissenschaftlichen Arbeiten kaum Zeit, woraus sich die große Zeitlücke in diesen erklärt, sie stellte aber auch an die Leistungsfähigkeit Anforderungen, welche es erklärlich machen, daß B. zu beständigen Erkältungen neigte, Bronchialkatarrhen und wiederholten Lungenentzündungen unterworfen wurde. Eine solche führte auch den Tod herbei, der ihn kurz nach dem Antritt des Rectorats der Universität im kräftigsten Mannesalter hinraffte. Als er am 16. April 1873 zum ordentlichen Professor der Rechte ernannt worden war, legte er die Professur an der Kriegsakademie nieder, für seine Gesundheit zu spät. Ueberzeugter und frommer Katholik trat er sofort als entschiedener Gegner der Neuerungen des vatikanischen Concils vom 18. Juli 1870 auf, nahm theil an altkatholischen Congressen und Synoden und blieb bis zum Tode ein thätiges Mitglied der Münchener altkatholischen Gemeinde. Daß die Münchener theologische Facultät den Rector nicht zum Grabe geleitete, war für sie keine Ruhmesthat. B. war als Vater, Gatte und Mensch musterhaft, ein treuer Freund, liebenswürdig, heiter und allgemein beliebt. Schriften außer Aufsätzen: „Die Landeshoheit Oesterreichs nach den echten und unechten Freiheitsbriefen“ (München 1862); „Die Entwicklung der Landeshoheit in Deutschland in der Periode von