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ADB:Bogislaw II.

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Artikel „Bogislav II.“ von Adolf Häckermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 41–42, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bogislaw_II.&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 00:40 Uhr UTC)
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Bogislav II., Herzog von Pommern, etwa 1177 geboren, † 1220, stand mit seinem Bruder Casimir II., da ihr Vater Bogislav I. noch während ihrer Minderjährigkeit im J. 1187 starb, unter der Vormundschaft ihrer Mutter Anastasia und Wartislavs II. von Stettin, eines Sohnes ihres Großoheims Ratibor, welcher in den Urkunden als Landvogt oder vicedominus terrae bezeichnet wird. Nach vergeblichen Versuchen, sich von der dänischen Oberhoheit loszusagen, mußte sich die Herzogin-Mutter mit ihren Söhnen nach Dänemark begeben, um persönlich ihr Lehn aus den Händen des Königs Kanut VI. zu empfangen. Der dänische Einfluß machte sich in der Folge auch dadurch geltend, daß in dem Kriege mit Jaromar von Rügen der letztere an Stelle Wartislavs zum Vormund und Verwalter bestellt wurde und Pommern durch die Entscheidung zu Nyborg das streitige Gebiet von Wolgast und Loitz verlor. Ebenso erfolglos blieb der von den Herzögen im J. 1209 gegen Jaromar und die unter seinem Schutze aufblühende Stadt Stralsund unternommene Krieg; endlich aber wurden die Grenzstreitigkeiten beider Nachbarländer auf einem Reichstage in Dänemark im J. 1216 beigelegt, und die Lehnsverbindung mit diesem Reiche auch durch eine Vermählung Casimirs mit der dänischen Fürstin Ingardis befestigt. In dem bald darauf zwischen Brandenburg und Dänemark ausbrechenden Kampfe schlug zwar Markgraf Otto II. entscheidend das dänische Heer unter Peter von Roeskilde und bewältigte auch Pommern, vermochte letzteres jedoch nicht dauernd zu behaupten; vielmehr blieb das Herzogthum unter dänischer Oberhoheit, zumal während des Thronstreites zwischen dem Hohenstaufen Philipp und dem Welfen Otto König Waldemar II. ganz Norddeutschland in Besitz nahm und als Herrscher der Dänen, Slaven, Jüten und Nordalbingier die Macht Dänemarks auf den Gipfel erhob. Auch ward dieser Occupation sogar die Anerkennung des deutschen Reiches zu Theil; denn während sich der welfische Kaiser Otto IV. zu Weißensee in Thüringen mit Albrecht II. von Brandenburg verbündete, wandte sich König Waldemar von nun an dem hohenstaufischen Thronbewerber zu und empfing dafür von Friedrich II. zu Metz (1214) unter päpstlicher Bestätigung die Belehnung mit allen jenseits der Elbe und Elde belegenen deutschen und slavischen Gebieten, welche er auch in Gemeinschaft mit den pommerschen Herzögen gegen die brandenburgischen Angriffe siegreich behauptete. Nachdem durch diese Abwehr und die Grenzberichtigung zwischen Pommern und Rügen im J. 1216 der Friede hergestellt war, begann auch Pommern wieder zu erstarken und aufzublühen: nicht nur wurde die Herrschaft der Herzöge in Gützkow und Demmin gesichert, sondern auch durch die Einwanderung deutscher Colonisten und das von Jaromar am Anfange des 13. Jahrhunderts gestiftete Kloster Eldena die Cultur des Landes wesentlich gefördert. Auch die Anwesenheit des Bischofs Christian, welcher die abtrünnigen Preußen zum Christenthum zurückführte, war für die kirchlichen Verhältnisse Pommerns [42] von hoher Bedeutung. Unter seiner Mitwirkung erneuten die Herzöge das verödete Kloster Dargun und erhielt der altersschwache Camminer Bischof Sigwin im J. 1218 in dem Dompropst Konrad einen kräftigen Nachfolger. Auch schloß sich B. dem Kreuzzuge gegen die Preußen an. Nachdem Casimir im J. 1217 auf einem Zuge nach Palästina verstorben war, führte B. II. allein noch mehrere Jahre eine friedliche Regierung bis zu seinem Tode (am 23. Jan. 1220), und wurde nach der Sage in Keniz, der von ihm an der Oder gegen die Märker erbauten Grenzburg, beigesetzt. Aus seiner Ehe mit Miroslawa, einer Tochter Mestwins I. von Pomerellen, stammen drei Söhne: Bogislav (III.), welcher schon 1224 starb, Wartislav III. und Barnim I., welcher 1264 ganz Pommern unter seiner Herrschaft vereinigte.

Ueber die Litteratur s. Bogislav I.