Zum Inhalt springen

ADB:Brastberger, Gebhard Ulrich

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Brastberger, Gebhard Ulrich“ von Edmund Pfleiderer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 260, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Brastberger,_Gebhard_Ulrich&oldid=- (Version vom 29. November 2024, 05:14 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
Brätel, Ulrich
Band 3 (1876), S. 260 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Gebhard Ulrich Brastberger in der Wikipedia
Gebhard Ulrich Brastberger in Wikidata
GND-Nummer 100053920
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|3|260|260|Brastberger, Gebhard Ulrich|Edmund Pfleiderer|ADB:Brastberger, Gebhard Ulrich}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=100053920}}    

Brastberger: Gebhard Ulrich B., Magister der Philosophie, geb. 15. Nov. 1754 zu Hussenstadt[1] (Würtemberg), erzogen in den würtembergischen Klosterschulen und dem theologischen Stift, nach wissenschaftlichen Reisen Repetent daselbst, Diaconus in Heidenheim, Professor in Blaubeuren, gestorben 1813 als Rector des Gymnasiums in Stuttgart. Das Predigtbuch seines Vaters Immanuel genießt noch jetzt ob körniger Wärme hohes Ansehen bei den würtembergischen Pietisten. Die ziemlich lebhafte, aber etwas distracte und nicht fortgesetzte litterarische Thätigkeit des Sohnes Gebhard Ulr. B. bezog sich in größeren und kleineren Arbeiten gleichmäßig auf Theologie und Philosophie. In ersterer Hinsicht ist zu nennen eine echt im Geist der Zeit (1788) gehaltene Schrift über „Symbolzwang und künstliche Reunion“, die durchaus beide verworfen werden. Denn „fides est suadenda, non imperanda“! Philosophischer Natur sind außer kleineren Arbeiten, zwei Kritiken zu Kant’s Kritik der reinen und der praktischen Vernunft, während eine beabsichtigte Vornahme auch der „Urtheilskraft“ unterblieb. Scharfsinn im Einzelnen ist diesen oft etwas herben und für Kant’s damalige Verehrer zu derben Kritiken zweiten Grades nicht abzusprechen. Doch trifft sie wol das Wort Kant’s von denen, „welche einen Vortrag an Einzelheiten zwacken, ohne in den eigentlichen Geist des Ganzen einzudringen“. B. spricht nemlich als Resultat seiner Untersuchungen Kant ab, uns (theoretisch) etwas genommen, (praktisch) auf der andern Seite etwas gegeben zu haben – d. h. es bleibe beim Alten und die bisherige, Leibniz-Wolff’sche Metaphysik bestehe immer noch trotz der Königsberger Revolution zu Recht. – Gradmann, Das gelehrte Schwaben, gibt ein vollständiges Verzeichniß von Brastberger’s Schriften.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 260. Z. 24 v. o. l.: Gussenstadt (st. Hussenst.). [Bd. 11, S. 793]