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ADB:Buri, Friedrich Karl von

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Artikel „Buri, Friedrich Karl von“ von Emil Julius Hugo Steffenhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 620, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Buri,_Friedrich_Karl_von&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 02:28 Uhr UTC)
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Buri: Friedrich Karl v. B., Rechtsgelehrter und Staatsmann, geb. 22. Aug. 1702 bei Lüneburg in dem Dorfe Scharnebeck, wo sein Vater Prediger war, † 7. (nicht 14.) Decbr. 1767 in Darmstadt. Er studirte seit 1721 zu Helmstädt unter Augustin v. Leyser die Rechte, war Hofmeister bei verschiedenen jungen Edelleuten und trat 1733 mit dem Prädicat eines Hofraths in die Dienste des Grafen zu Isenburg-Birstein als Erzieher des Prinzen Johann Kasimir, den er von Gießen nach Frankreich begleitete. 1736 wurde er Regierungs- und Consistorialrath in Birstein, 1744 Canzleidirector, 1746 Directorialrath des Wetterauischen Grafen-Collegiums, in welchen Stellungen er bei zahlreichen Gesandtschaften und Staatsgeschäften thätig war. 16. Mai 1753 wurde er mit seinen Nachkommen vom Kaiser in den Reichsadelstand erhoben. Nach dem Tode des Fürsten Wolfgang Ernst II. (1754) ging er mit dem Regierungscollegium von Birstein nach Offenbach, nahm aber 1757 seine Entlassung. 1764 begab er sich als hessen-darmstädtischer Geheimer Rath nach Darmstadt, wo er bis an seinen Tod verblieb. Er schrieb einen trefflichen, aber unvollendeten Commentar über Joh. Schilter’s Institutiones iuris feudalis unter dem Titel: „Ausführliche Erläuterung des in Teutschland üblichen Lehen-Rechts“, 1732–38; wiederholt aufgelegt, zuletzt mit einer Vorrede und berichtigenden Anmerkungen aufs neue herausgegeben von Justus Friedrich Runde, in zwei Abtheilungen, 1788–89. Nur ein besonderer Abdruck aus diesem Werke ist die „Ausführliche Abhandlung von denen Bauer-Gütern in Teutschland. Mit einer Vorrede von Franz Just. Kortholt“, 1769. Von Buri’s sonstigen Schriften heben wir hervor die umfangreiche Deduction: „Behauptete Vorrechte derer Alten Königlichen Bann-Forste“, zuerst anonym gedruckt Büdingen 1742, fol., dann mit dem Namen des Verfassers und vermehrt durch eine „Abhandlung von der Regalität derer Jagten in Teutschland“, 1744. Auch förderte er die Herausgabe des Codex diplomaticus von Valentin Ferdinand v. Gudenus, dessen letzter Theil von seinem Bruder Heinrich Wilhelm Anton B. besorgt wurde.

Weidlich’s Zuverl. Nachrichten v. d. jetztleb. Rechtsgelehrten VI., 193 ff., 366. Strieder, Hessische Gel.-Gesch. II, 78 ff., 538.