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ADB:Caesar, Philipp (reformierter Theologe)

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Artikel „Caesar, Philipp“ von Carl Hermann Manchot in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 687–688, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Caesar,_Philipp_(reformierter_Theologe)&oldid=- (Version vom 27. Dezember 2024, 01:12 Uhr UTC)
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Caesar: Philipp C., ein reformirter Theologe des 17. Jahrhunderts, der später zur römischen Kirche übertrat, stammte aus Cassel. Als Major der Stipendiaten des Collegium Mauritianum zuerst erwähnt, siedelte er 1605 bei der Verlegung desselben mit nach Marburg über. Dort heirathete er Joh. Peter Eber’s Wittwe, Christina geb. Pinciern. 1610 wurde er vom Herzog Johann Adolf von Holstein-Gottorf nach Gottorf als Hofprediger berufen. Kenntnißreich, begabt und gewandt wirkte er in dieser einflußreichen Stellung für die Verbreitung der reformirten Lehre (s. Briefwechsel mit Christian Sleidanus zu Schleswig, in Melchior Kraft’s Husumer Kirchengeschichte S. 598 ff.). Die theologische Facultät zu Marburg ehrte ihn dafür durch die Promotion zum Doctor der Theologie, die sein Freund und Lehrer Eglinus 1615 vollzog. Cäsar's Wirksamkeit schien schon den Uebergang der Gottorf’schen Landeskirche zur reformirten Lehre zu bedeuten, als Herzog Johann Adolf 1616 starb. Da entließ, um den Lehrstreit zu dämpfen, Herzog Friedrich den von seinem Vater berufenen Hofprediger sofort. C. erhielt jedoch bald ein neues Amt. Die St. Ansgariigemeinde zu Bremen wählte ihn (21. Juni 1616) zum Pastor [688] primarius, das St. Ansgariicapitel übertrug ihm ein Canonicat und der Senat ernannte ihn zum Professor der Theologie am Gymnasium. Die wahrscheinlich einzige Schrift, die C. in Bremen herausgab: „Disputationes apologeticae de pugna inter dogma omnipraesentiae corporis domini nostri Jesu Christi et articulum de ultimo ejus adventu“, 1617, bewegt sich noch in der Bestreitung der lutherischen Orthodoxie. Dann wurde seine ganze Thätigkeit von den Händeln aufgezehrt, die sein ungeordnetes, leidenschaftliches Wesen und sein herrschsüchtiger Ehrgeiz in Bremen entzündete. Er warf sich nämlich als Wächter der reinen dortrechtischen Lehre auf, hatte großen Anhang unter den Bürgern, bei welchen er in demagogischer Weise die anderen Prediger verdächtigte, und in Folge deren heftige Kämpfe im geistlichen Ministerium. Diese veranlaßten ihn, sein Amt (2. April 1624) plötzlich niederzulegen. Nach einem Actenstück des Ministeriums bezeugte er damals seine „Apostasiam vom Predigtamt“ u. a. „in Veränderung seiner Kleidung, Verkauf seiner Bibliothek und Annehmung fremder Handlung“. Wo er hinging und was er trieb, ist nicht zu ermitteln. Jedenfalls war er wiederholt in der Stadt und unterhielt lebhafte Beziehungen mit seinen Freunden. Schon 1624 wollte ihn St. Ansgarii wieder zum Prediger wählen, 1627 St. Stephani, 1628 wurde eine Wahl U. L. Frauen beeilt, damit C. nicht in die Wahl komme, und St. Martini wählte ihn 1628 wirklich zum Pastor primarius. Nachdem er in einem Reverse Besserung versprochen, bestätigte ihn der Senat (27. Sept. 1628). Aber nach neuen Streitigkeiten verließ C. (16. Jan. 1630) die Stadt, um Freund und Feind durch seinen in Verden bewirkten Uebertritt zur römischen Kirche zu überraschen. Seine Frau, die in Bremen zurückblieb, bekannte später freiwillig, daß sie schon einige Zeit zuvor von ihrem Manne „zum Papismus verführt worden“ und in Verden zur Messe gegangen sei. Unterstützt von dem kaiserlichen Commissar zur Ausführung des Restitutionsedictes, machte C. von Osnabrück aus (28. Febr. 1630) den Versuch, sein Canonicat festzuhalten, derselbe scheiterte an der Festigkeit des bremischen Raths. Dann verschwindet seine Spur bis 1642 in Köln das werthvolle Buch erschien: „Tirapostolatus Septentrionis. Vita et gesta S. Willehadi, St. Ansgarii, St. Rimberti, trium principalium Ecclesiae Bemensis Episcoporum, Septentrionis Apostolorum, aus einem alten Hamburger Codex herausgegeben von P. Phil. Cäsar“. Die Vorrede datirt aus der „erzbischöflichen Residenzstadt Bonn“. Nach einer alten handschriftlichen Notiz in dem zu Bremen befindlichen Exemplare dieses äußerst seltenen Buches starb C. zu Köln.

Alles vorhandene urkundliche Material über seine Thätigkeit zu Bremen findet sich zusammengestellt von J. M. Kohlmann, Bremisches Jahrbuch 1866, II. S. 14 ff.