ADB:Carpzov, Friedrich Benedict

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Artikel „Carpzov, Friedrich Benedict“ von Theodor Muther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 20, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Carpzov,_Friedrich_Benedict&oldid=- (Version vom 23. April 2024, 14:07 Uhr UTC)
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Carpzov: Friedrich Benedict C., Jurist, Sohn von Johann Benedict C. (III.), geboren zu Zittau am 21. October 1702. Studirte von 1722 erst zu Wittenberg, dann zu Leipzig; 1726 Notarius zu Zittau, 1727 Amtsadvocat in der Lausitz, 1731 im ganzen Kurfürstenthum Sachsen, 1735 Doctor iuris und Privatdocent in Wittenberg. Einen 1739 an ihn ergangenen Ruf als außerord. Professor an die Universität Göttingen mit 200 Thaler Gehalt lehnte er ab, erhielt aber dafür zu Wittenberg eine unbesoldete Professur für Natur- und Völkerrecht, die er indeß erst gegen Ende 1742 antreten konnte, da ihm seine Gegner, die er sich durch satirische Ausfälle zugezogen, Schwierigkeiten in den Weg legten. Starb im October 1744. Ein schwindsüchtiges Leiden und Noth verbitterten seine letzten Jahre und machten ihn, der sonst lebhaft und angenehm im Umgange sich gezeigt hatte, eigensinnig und mürrisch. Seine Schriften, die Neigung zur Philologie und Litterärgeschichte an den Tag legen, sind gelehrt und sorgsam gearbeitet, aber voll satirischer Invectiven gegen Zeitgenossen und Verstorbene. Verzeichniß bei Jugler, Beiträge I. S. 323 f. Hervorzuheben: „Streitschrift (Stricturae) gegen Joh. Gg. Pertschen’s Tractat vom Recht der Beichtstühle“ (1739), welche eine Entgegnung des Angegriffenen hervorrief: „Oratio de eo, quod in iure Proedriae ridiculum est“, von lächerlichen Rangstreitigkeiten (1742); „Dissertatio de Αλλοτριοεπισκοπία ICtorum“ (1743), worin die Neigung verstorbener und damals noch lebender Juristen, sich in fremde, sie nichts angehende Angelegenheiten zu mischen, gegeißelt wird. Der mitangegriffene Johann Jacob v. Moser antwortete 1744 im „Prologus galeatus“ zu seinen „Opuscula academica“.