ADB:Caspars, Johannes Hermann Josef Freiherr von

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Artikel „Caspars zu Weiß, Johannes, Hermann Joseph Freiherr von“ von Hermann Hüffer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 56–57, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Caspars,_Johannes_Hermann_Josef_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 11:05 Uhr UTC)
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Caspars: Johannes, Hermann Joseph Freiherr von C. zu Weiß, General- und Capitularvicar der Erzdiöcese Köln, wurde am 5. März 1744 geboren. Er gehörte einer Kölner Patricier-Familie an, erhielt seine geistliche Bildung in Köln und bald, wie es für die Söhne des landsässigen Adels herkömmlich war, verschiedene Pfründen an den angesehenen Stiftern der Stadt. Der niederrheinisch-westfälische Kreiskalender von 1783 nennt ihn als Dechant zu St. Georg, Thesaurar zu St. Gereon und Stiftsherr zu St. Maria im Capitol. Die sechszehn adelichen Stellen des Domcapitels, in die man von den vierundzwanzig Domicellar-Präbenden aufrückte, waren ausschließlich dem Reichsadel vorbehalten. Neben ihnen gab es aber acht sogenannte Priester-Präbenden, die jedem Stande geöffnet, freilich doch meistens durch Sprößlinge des niederen Adels eingenommen waren. Als der Domherr und Generalvicar Horn-Goldschmidt am 1. October 1796 gestorben war, wählte das Domcapitel schon am folgenden Tage C. für die erledigte Domherrnstelle, und der Kurfürst Maximilian Franz machte ihn wenig später auch zum Generalvicar. Damals hatte bereits die große Umwälzung begonnen, welche den politischen und besonders den kirchlichen Verhältnissen der Rheinlaude eine andere Gestalt gab. Vor den heranziehenden republikanischen Heeren war wie der Kurfürst so auch das Domcapitel im Herbst 1794 auf das rechte Ufer geflohen. Das Capitel nahm in der Hauptstadt des mit dem Kurfürstenthum verbundenen Herzogthums Westfalen, in Arnsberg, seinen Sitz, die Verbindung mit dem linken Ufer war außerordentlich erschwert, und selbst das rechte vor feindlichen Einfällen nicht gesichert. C. stand also keiner leichten Aufgabe gegenüber. Er bewährte sich jedoch in solcher Weise, daß er nach dem zu Hetzendorf am 27. Juli 1801 erfolgten Tode des Kurfürsten am 3. August einstimmig zum Capitularvicar erwählt wurde. Das päpstliche Breve, welches die üblichen Facultäten ertheilt, ist vom 6. December datirt. – Aber jetzt fingen die Schwierigkeiten erst recht an. Der am 7. October neugewählte Kurfürst, der Erzherzog Anton Victor, konnte den politischen Verhältnissen nach die Wahl nicht annehmen. Durch die in Folge des französischen Concordats vom 15. Juli 1801 erlassene Erectionsbulle vom 29. November 1801 wurde die Kölner Erzdiöcese auf dem an Frankreich abgetretenen linken Rheinufer zu Gunsten des neu geftifteten Bisthums Aachen aufgehoben. Am rechten Ufer verfielen die geistlichen Güter der Säcularisation; das Domcapitel mußte aus Mangel an Einkünften sich zerstreuen; kaum schien es möglich, eine geordnete kirchliche Verwaltung noch weiter zu führen. Aber C. verlor den Muth nicht. Zu Anfang des Jahres 1805 wurde das Vicariat von Arnsberg nach Deutz verlegt. Auf geringe Mittel beschränkt, in dem Hintergebäude eines kleinen Gasthofs „Zum grünen Baum“ besorgte der treue, einfache Mann [57] die Geschäfts mit dem ausdauernden Fleiß und dem ruhigen Pflichtgefühl, die nichts ermüdet und aus der Fassung bringt. Es gelang ihm, wenigstens die Decanats- und Pfarrverwaltung in lebendiger Wirksamkeit zu erhalten und die rechtliche Fortexistenz des Capitels auf dem rechten Rheinufer gegen alle Anfechtungen sicher zu stellen, bis mit dem Ende der Fremdherrschaft eine bessere Zeit für ihn erschien. Am 16. Juli 1821 löste die Bulle de salute animarum das Bisthum Aachen auf und stellte die Kölner Erzdiöcese auch auf dem linken Rheinufer wieder her. Damals lebten außer C. noch drei Domherren des alten Capitels, welche aber sämmtlich den Eintritt in das neu zu errichtende ablehnten. Dagegen würde C. unter den neuen Verhältnissen eine wohlverdiente Stellung erhalten haben, hätte nicht am 15. August 1822 der Tod seinem thätigen Leben ein Ziel gesetzt. Näheres über seine Verwaltung und die kirchlichen Zustände am Rhein während der Fremdherrschaft in meinen „Forschungen auf dem Gebiete des französischen und rheinischen Kirchenrechts“, Münster 1863.