ADB:Cervaes, Matthias

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Artikel „Cervaes, Matthias“ von Leonhard Ennen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 91–92, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Cervaes,_Matthias&oldid=- (Version vom 25. April 2024, 04:53 Uhr UTC)
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Cervaes: Matthias C., Wiedertäufer, am 30. Juni 1565 in Köln mit dem Schwert hingerichtet. Er war ein Leineweber seines Zeichens, von Ottenheim gebürtig und zog mehrere Jahre in Gesellschaft des Täufers Heinrich Krufft predigend und taufend durch die niederrheinischen Gebiete umher. In der Nacht vom 22. auf den 23. Juni war er bei einer nächtlichen Versammlung in einem Weingarten bei St. Johann in Köln mit noch 56 anderen Wiedertäufern ergriffen worden. Er war „der Prinzipallehrer und Täufer“. Das hohe Gericht gab sich alle Mühe, ihn zum Widerruf zu bewegen und so vom Tode zu retten. Auf besonderes Ersuchen des Grafen begab sich der des höchsten Ansehens genießende Theologe Georg Cassander auf den Cunibertsthurm, um den Gefangenen zu einer andern Ueberzeugung zu bringen. Aus der Unterredung, welche Cassander mit ihm pflegte, ergab sich, daß man es mit einem bibelfesten und überzeugungstreuen Mann zu thun hatte, der kein Bedenken trug, sein Leben für das als wahr Erkannte hinzugeben. Nach der noch zu Recht bestehenden kaiserlichen Constitution, welche alle halsstarrigen Wiedertäufer dem Tode weihte, war für [92] C., der kaum 30 Jahre zählte, die Todesstrafe unvermeidlich. Der Rath beschloß am 29. Juni „den Prediger und Täufer Matthias C. nebst zwei gar halsstarrigen Wiedertäufern, die in St. Cunibert verhört waren und ganz pertinaces geblieben, dem Grafen zu liefern“. Weder die Schmerzen der Folter noch die Schrecken der ihm bevorstehenden Todesstrafe hatten den C. bewegen können, seiner Ueberzeugung untreu zu werden; nicht der schmerzliche Gedanke an Frau und Kinder hatte ihn wanken lassen. Vor seinem schweren Gange zur Richtstätte verfaßte er ein längeres Gedicht in 23 neunzeiligen Strophen, worin er Gott für die Gnade der Standhaftigkeit dankt und erklärt, daß er sich freue, für seinen Glauben den Tod erleiden zu können. Das Gedicht ist mitgetheilt in Wackernagel, Das deutsche Kirchenlied, S. 514. Die Ueberschrift, welche lautet: „Ein ander Lied hat Mattheiß Cerfast im Gefängniß gemacht, welcher zu Cöllen mit dem Schwert gericht anno 1555“, gibt irrthümlich als Jahr der Hinrichtung 1555 an statt 1565.

Cassandri opera. Ennen, Geschichte der Stadt Köln, Bd. 4. v. Liliencron, Mittheil. a. d. Gebiete d. öffentl. Meinung etc. III. S. 19.