ADB:Clemens II.
Walthardus von Magdeburg († 1012), und hieß ursprünglich Suidger. Wie ein jüngerer Bruder, Konrad, der es zum Patriarchen von Aquileja brachte, so wurde auch Suidger Weltgeistlicher und zwar begann er seine kirchliche Laufbahn, wie es scheint, zu Halberstadt am Stifte von St. Stephan, zu dessen Canonikern er gehörte. Als der Dompropst Hermann Ende des J. 1032 Erzbischof von Hamburg wurde, zog dieser Suidger hervor und nahm ihn unter seine Capellane auf. Nach dem Tode Erzbischof Hermanns – er starb [301] am 15. Sept. 1035 – ging Suidger in den Dienst des Hofes über, war königl. Capellan zu Anfang der Regierung König Heinrichs III. und erhielt von diesem bald einen Beweis von Gunst und Vertrauen, der ganz im Einklang stand mit dem guten Rufe, dessen Suidger sich sonst erfreute. Am 13. Aug. 1039 starb Eberhard, der erste Bischof von Bamberg, und nach Ablauf des Jahres trat Suidger, vom Könige ernannt und vom Erzbischof Bardo von Mainz am 28. Dec. 1040 in Münster ordinirt, an Eberhards Stelle. Gleich am folgenden Tage assistirte der neue Bischof seinem Metropolitan bei der Weihe des Marienklosters in Münster. Seitdem widmete Suidger sich vor allem seiner Diöcese Bamberg und machte sich um dieselbe unter anderm dadurch verdient, daß er in Theres am Main ein Kloster stiftete. Heinrich III. bestätigte es und als Epoche der Stiftung gilt das Jahr 1043. In der Reichsgeschichte der Zeit tritt Suidger nicht hervor; gleichwol war ihm nicht bestimmt, nur als Bischof von Bamberg zu enden. Auf jener denkwürdigen römischen Synode am 23. und 24. Dec. 1046, wo König Heinrich, wie früher auf der Synode von Sutri die römischen Päpste Gregor VI. und Silvester III., so nun auch Benedict IX. für abgesetzt erklärte, einigte sich die Versammlung dahin, daß Suidger vorzüglich geeignet sei, der Nachfolger der Abgesetzten zu werden. Im Einverständnisse mit dem Könige wurde er auch wirklich gewählt und trotz seinem Widerstreben am 25. Dec. 1046 zum Papst geweiht, als welcher er sich bedeutungsvoll und bezeichnend Clemens II. nannte. Seine erste größere Amtshandlung bestand darin, daß er noch an demselben Tage Heinrich III. in St. Peter zum Kaiser krönte. Auch die Königin Agnes empfing von ihm Weihe und Krone. Dagegen hatte C. keinen Antheil an der Uebertragung des staatskirchenrechtlich so wichtigen Patriciats auf Heinrich III. Eine darauf bezügliche Urkunde, von der wir noch einen Auszug besitzen, ist spätere Erdichtung. In der Regierung der Kirche schloß C. sich ganz den reformatorischen Grundsätzen an, welche Heinrich III. und mit ihm ein großer Theil der Geistlichkeit, namentlich hervorragende Vertreter des französischen und italienischen Mönchthums, verwirklicht sehen wollten. Auf einer Synode zu Rom, Anfangs Januar 1047, ließ C. ein Verbot beschließen gegen den Verkauf von geistlichen Weihen und Aemtern, mit anderen Worten gegen die Simonie, und auch in einem praktischen Falle, bei der Neubesetzung des gerade vacanten Erzbisthums Salerno hielt er strenge darauf, daß der neue Erzbischof frei war von dem Makel der Simonie. Uebrigens wirkte Papst C. mit seiner geistlichen Autorität auch auf die politischen Verhältnisse von Unteritalien ein. Da der Kaiser mit den Beneventanern in Streit gerieth und Gewalt gebrauchen, sie belagern mußte, so versuchte der Papst den kaiserlichen Waffen dadurch Nachdruck zu geben, daß er die Stadt in den Bann that. Erfolg hatte freilich weder das Eine noch das Andere: Benevent behauptete zunächst seine Selbständigkeit und erst unter dem zweiten Nachfolger von C., unter Leo IX. unterwarf es sich aus freien Stücken der päpstlichen Hoheit. Ueberhaupt war die Regierung von Papst C. II. zu kurz, als daß sie nach irgend einer Richtung hin wirklich bedeutend hätte werden können. Eine Krankheit, welche den Papst ergriff, als er sich Ende September 1047 im Anconitanischen im St. Thomaskloster am Flüßchen Aposella, aufhielt, machte seinem Leben ein Ende. Am 9. October starb er dort; die Leiche wurde übergeführt nach Deutschland und zu Bamberg im Dome bestattet, gewiß den Wünschen des Entschlafenen gemäß, da er als Papst nicht aufgehört hatte Bischof von Bamberg zu sein und die Trennung von seiner Kirche schmerzlich empfand, ihrer auch in der Ferne mit Gefühlen der Sehnsucht und des Heimwehs gedachte. Ein schönes Zeugniß dieser Gesinnung sind die Urkunden für Bamberg und Kloster Theres aus den letzten Tagen des Papstes. Diese sowie die übrigen uns erhaltenen [302] Acten von C. findet man verzeichnet bei Jaffé, Regesta Pontificum Romanorum p. 364 sq. Die betreffenden historiographischen Daten sind zerstreut in deutschen und italienischen Geschichtswerken, z. B. in der Chronik Hermanns von Reichenau, im Papstbuch, in den sogenannten römischen Annalen. Einen eigenen Biographen hat Papst C. nicht gefunden. Ueber seine Familienverhältnisse berichtet am besten der sogenannte sächsische Annalist (Annalista Saxo a. 1040), während eine Grabschrift späterer Zeit, wo Suidger als ein Angehöriger der Familie von Mayendorf bezeichnet wird, keinen Glauben verdient.
Clemens II., vom 24. Dec. 1046 bis zum 9. Oct. 1047 römischer Papst, aber seiner Herkunft nach ein Deutscher, entstammte einer sächsischen Adelsfamilie, der Ehe des Konrad von Morsleben und Horneburg mit Amulrad, einer Schwester des Erzbischofs- Vgl. Ussermann, Episcopatus Bambergensis (San-Blasien 1801) p. 14 ss.