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ADB:Eberhard I. (Bischof von Bamberg)

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Artikel „Eberhard I., Bischof von Bamberg“ von Theodor Henner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 534–535, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eberhard_I._(Bischof_von_Bamberg)&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 19:06 Uhr UTC)
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Eberhard I., Bischof von Bamberg (1007–1040). Ueber seine Herkunft und anfänglichen Lebensschicksale besitzen wir keine Nachrichten; nur soviel steht urkundlich fest, daß er ein naher Verwandter Kaiser Heinrichs II. war, an dessen Hofe er dann auch eine der beliebtesten und einflußreichsten Personen gewesen ist. Als ein Zeichen dieses Vertrauens erscheint schon seine Stellung als Kanzler in der deutschen und gleichzeitig in der italienischen Kanzlei, in ersterer vom 28. Mai 1006 bis 1. Juli 1008, in der letzteren vom 31. Aug. 1006 bis 14. Mai 1012; vor allem aber seine Erhebung zum ersten Leiter jener berühmten Schöpfung Heinrichs II., zum ersten Bischof von Bamberg. Am 1. Novbr. 1007, als der König vor einer großen Synode zu Frankfurt a/M. durch 28 Schenkungsacte seiner Gründung eine so treffliche territoriale Unterlage in allen Gauen Deutschlands gab, erfolgte zugleich die Ernennung Eberhards, der noch am nämlichen Tage durch den Erzbischof Willigis von Mainz die Weihe empfing. Sind uns auch nur wenige Nachrichten über seine Amtswaltung erhalten, so steht doch fest, daß er den Bamberger Stuhl, dessen fernerem Bestand anfangs von so mancher Seite her Gefahr drohte, nicht nur vollkommen befestigt, sondern auch in mehrfacher Hinsicht weiter bereichert seinem Nachfolger hinterließ; und zwar ist dieses günstige Ergebniß gewiß zu einem guten Theil das Verdienst Eberhards, dessen Charakter und geistige Begabung Wipo, der Biograph Konrads II., rühmend hervorhebt. So lange Heinrich II. lebte, nahm, schon dank der Fortdauer der innigen Beziehungen zwischen ihm und E., alles den günstigsten Verlauf. Häufig erscheint E. am kaiserlichen Hofe; und seine Erhebung zum italienischen Erzkanzler (vom Febr. 1013 an) ist der sprechende Beweis für das Ansehen, das er genoß. In Folge dessen wurden vor allem die [535] durch die Rechtsansprüche der benachbarten Bisthümer Würzburg und Eichstädt noch obwaltenden Schwierigkeiten zu einem für die neue Stellung[1] günstigen Abschluß gebracht. In weitgehender Weise bekundete der Kaiser auch ferner seine Freigebigkeit; und mit Befriedigung konnte E. wahrnehmen, wie durch mehrere glänzende Festversammlungen in Bambergs Mauern der Bestand seiner Kirche gewissermaßen die feierliche Sanction erhielt; so am 6. Mai 1012 bei der Einweihung der Kathedrale; besonders aber im April 1020, als Papst Benedict VIII. im Beisein des Kaisers unter Entfaltung der höchsten Pracht die St. Stephanskirche weihte, worauf dann im folgenden Jahre dieser Papst durch eine Bulle das Bisthum wiederholt in seinen besonderen Schutz nahm; endlich auch bei Gelegenheit der Einweihung des St. Michaelsklosters am 2. Novbr. 1021. Und trotz der eigenthümlichen Lage, in die Bamberg durch seine unmittelbare Stellung unter den römischen Stuhl zu dem Mainzer Metropoliten gerieth, dessen Rechte indeß keineswegs ganz befestigt waren, behauptete E. doch auch nach dieser Richtung hin ein gutes Einvernehmen; ja wir finden ihn sogar anwesend auf jenen zwei Provinzialsynoden zu Seligenstadt 1023 und zu Höchst 1024, wo unter dem Vorsitze Aribo’s von Mainz auf eine Einschränkung der päpstlichen Gewalt hinzielende Beschlüsse gefaßt wurden. – Der Tod Kaiser Heinrichs II. scheint dann allerdings Gefahren für Bamberg herbeigeführt zu haben. Wol suchte E. durch eifrige Unterstützung der Wahl Konrads II. die königliche Gunst auch fernerhin seinem Bisthum zu erhalten. Allein Bischof Bruno von Augsburg, der Bruder Heinrichs II. (s. d. A.), soll aus Mißgunst über die glückliche Schöpfung des Bruders und im Einverständniß mit Konrads Gemahlin, Gisela, die Zerstörung des Bisthums geplant haben und zuletzt nur durch die eindringlichen Ermahnungen Eberhards, sowie durch ein Traumgesicht davon abgehalten worden sein. Verdient auch diese in einigen Quellen sich findende Erzählung kaum Glauben, so scheint eben doch der Fortbestand des Bisthums einen Augenblick bedroht gewesen zu sein; den gerade damals, 1024, erfolgenden Uebergang des italienischen Erzkanzleramtes auf Aribo von Mainz darf man wol als ein von E. dargebrachtes Opfer ansehen. Indessen auch diese Gefahr ward glücklich überwunden; und als am 21. April 1034 Konrad II. dem Besitzstande Bambergs die weitestgehende Bestätigung zu Theil werden ließ, konnte das Bisthum für vollkommen gesichert gelten. Erwähnung verdient endlich noch die Anwesenheit Eberhards auf dem großen Nationalconcil zu Frankfurt a/M. im September 1027, wo unter dem Vorsitz des Kaisers in dem Gandersheimer Streite Beschluß gefaßt wurde; und was die innere Regierungsthätigkeit Eberhards anlangt, die durch ihn vollführte Gründung eines Hospitals für Arme und Pilgrime zu Bamberg. Endlich wurde ihm am Abend seines Lebens noch die Genugthuung zu Theil, daß auch Heinrich III. am 10. Juli 1039 die Immunität für die Besitzungen der Bamberger Kirche bestätigte und zwar diesmal mit unbedingtem Ausschluß der gräflichen Gerichtsbarkeit. Ein Jahr später, am 13. August 1040, beschloß E. seine Tage nach einer 33jährigen für Bamberg segens- und folgenreichen, weil grundlegenden Regierung. In seiner Kathedrale an der Seite seines kaiserlichen Wohlthäters fand er die letzte Ruhestätte.

Vgl. Ussermann, Episc. Bamberg. p. 1–14.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 535. Z. 2 v. o. l.: Stiftung (st. Stellung). [Bd. 6, S. 795]