ADB:Coler, Jakob
Georg Sabinus wiederholt angebotene laurea ab. 1564 folgte er einem Rufe des Laubaner Raths zum Pfarrer in Lauban, wurde aber bereits 1566 wegen seiner Rigorosität gegen den katholischen Klostervogt, den er als Pathen nicht admittirte, wieder entlassen. Nach kurzer Amtsführung als Landpfarrer in Adelsdorf bei Goldberg fand er 1567 einen seiner Begabung angemesseneren Wirkungskreis in der Stadt Wohlau, wo früher Geistliche in Schwenckfeld’schem Sinne gepredigt hatten. Sein blinder Eifer für reines Lutherthum verwickelte ihn bald genug in Unannehmlichkeiten und brachte ihn vorübergehend sogar ins Gefängniß, und so finden wir ihn 1573 wieder auf einer stillen Landpfarre, in Neukirch Jauer’schen Fürstenthums; nur waren Stille und Friede nicht sein Element. Sein Superintendent Leonhard Krentzheim in Liegnitz war ihm in der Lehre von der Person Christi verdächtig geworden und unvorsichtige Aeußerungen in Privatgesprächen schienen diesen Verdacht zu bestätigen. Von seinen Lehnsherren den Freiherren v. Zedlitz aufgefordert und unterstützt, griff C. den Superintendenten öffentlich an und dieser hatte Mühe, seine Orthodoxie zu rechtfertigen. Auch in den Flacianischen Streitigkeiten that sich C. hervor, ja er durfte sich rühmen, mit Matthias Flacius selber 1574 am 4. Mai auf dem Schlosse zu Lähnhaus und am 12. Mai auf dem Schlosse zu Langenau bei Hirschberg eine Lanze gebrochen zu haben. Wie nicht anders zu erwarten, schrieben sich beide Theile den Sieg zu. Offenbar in Folge dieser Disputation wurde 1575 der [402] tapfere Kämpfer für lutherische Orthodoxie durch Andreas Musculus als Professor des Hebräischen nach Frankfurt a. O. gezogen, doch kaum hatte er sich dort das Doctorat der Theologie erdisputirt, so berief ihn der Kurfürst nach Berlin zum Propst bei St. Nicolai und Assessor des Consistoriums. Auch in dieser neuen Stellung gings ohne Streit und Unannehmlichkeiten nicht ab; dies bewog ihn 1600 einen Ruf zum Superintendenten in Güstrow und Assessor des Consistoriums in Rostock anzunehmen; dort ist er in hohem Alter gestorben. C. war einer der Mitarbeiter an der viel gelobten und viel getadelten hebräischen Bibelausgabe des M. Elias Hutterus. Von seinen Schriften ist die wichtigste die „Historia disputationis seu potius colloquii inter Jacobum Colerum et Mathiam Flacium Illyricum de peccato originis, habiti in arce Langenau d. XII. Maji 1574“, Berolini 1584, von welcher wegen ihrer Seltenheit 1726 in Stralsund ein Wiederabdruck veranstaltet wurde.
Colerus: Jacobus C., geb. 1537 zu Greiz im Voigtlande, † als Superintendent zu Güstrow in Mecklenburg 7. März 1612, ein Sohn des Superintendenten Jacobus C. in Greiz, machte seine Studien, zu denen er auf der Schule seiner Vaterstadt und den Schulen in Zwickau und Freiberg den Grund gelegt hatte, von 1554 an auf der Universität zu Frankfurt a. O. Baccalaureus und Magister geworden, hielt er dort viel besuchte Vorlesungen, disputirte 42 Mal, lehnte aber bescheiden die ihm von seinem Gönner- Theodor Crusius (welcher aus Johann Hildebrandt’s 1615 erschienener sehr seltener Leichenpredigt und den ihr angehängten Personalien geschöpft hat), Vergnügung müßiger Stunden etc. Stück 19. Ehrhardt, Presbyterologie III. Abth. 2. S. 119 ff., wo auch seine Schriften angeführt werden.