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ADB:Davidis, Franz

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Artikel „Davidis, Franz“ von Georg Daniel Teutsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 787, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Davidis,_Franz&oldid=- (Version vom 26. November 2024, 23:02 Uhr UTC)
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Davidis: Franz D. oder David, wesentlicher Mitbegründer der unitarischen Kirche in Siebenbürgen, † 6. Juni 1579. Er war der Sohn eines sächsischen bürgerlichen Hauses in Klausenburg, machte seine Universitätsstudien (vom 20. Jan. 1548 an) in Wittenberg, wurde 1551 Rector des Gymnasiums in Bistritz und ging im folgenden Jahr als erster evangelischer Pfarrer in die nahe Gemeinde Petersdorf. Von hier, wegen seiner Neigung zum Calvinismus angefeindet, kehrte er nach kurzer Zeit in seine Vaterstadt Klausenburg zurück, woher ihn im Sommer 1555 Hermannstadt, wahrscheinlich an seine Schule, berief. Doch bereits hatte ihn das evangelisch gewordene Klausenburg zum Pfarrer gewählt; als solcher und zugleich als „Superintendent der ungrischen Nation in Siebenbürgen“ hat er das, gegen die calvinische Abendmahlslehre aufgestellte lutherische Glaubensbekenntniß der Klausenburger Synode von 1557 unterschrieben, das an Melanchthon und die Universität Wittenberg zur Begutachtung gesandt wurde. Schon 1558 ging aber D. zur Ansicht über, die er bis dahin bekämpft hatte und stritt in wiederholten Disputationen beredt für diese, um nach wenigen Jahren in das Lager der Antitrinitarier überzutreten, die durch Georg Blandrata, den Leibarzt (seit 1563) des Fürsten Johann Sigmund Zapolya, unter Magyaren und Seklern wachsende Bedeutung gewonnen. Auch in der neuen Richtung bald zu den „Vorgeschrittenen“ gehörend, wurde er Hofprediger des Fürsten und vertheidigte 1568 auf der zehntägigen Disputation in Weißenburg (die Acten derselben sind gedruckt (Claudiopoli in officina Casparis Helti 1568, und von diesem blos mit einem neuen Titelblatt und neuer Vorrede 1570 wieder herausgegeben) seine Lehre. Der Fürst selbst nahm sie an und die „unitarische“ Kirche erhielt auf dem Landtag in Neumarkt (Maros-Vásárhely) in der Epiphaniaswoche 1571 Gleichberechtigung mit den andern „recipirten“ Kirchen Siebenbürgens durch den Beschluß: „Da unser Herr Christus befiehlt, daß wir zunächst das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit suchen sollen, so ist über die Verkündigung und das Hören des göttlichen Wortes beschlossen worden, daß dasselbe überall soll frei können verkündigt und wegen seines Bekenntnisses Niemand soll gekränkt werden.“ Die sächsische Gemeinde Klausenburg ging, von D. geführt, gleichfalls zur unitarischen Kirche über, entfremdete sich dadurch innerlich den Volksgenossen, denen dieses Kirchenthum ein Gräuel war, und wurde um so leichter magyarisirt, wiewol man noch lange von unitarisch-sächsischen Rectoren und Stadtpfarrern dort liest und die Gemeinde noch in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts das „Hertzliche Seyten-Spiel, oder Geistreiche und Schriftmäßige Lieder zur Ehre und Lobe Gottes“ von Johann Preussen (Frankfurt a. d. O. 1657) als Gesangbuch gebrauchte. – In der Folge mit seinem frühern Gönner Blandrata zerfallen, wurde D. 1579 der Neuerung in der Religion und Gotteslästerung angeklagt, von dem Fürsten Christoph Bathori und den Ständen verurtheilt und gefangen auf das Bergschloß Deva geführt, wo er bald darauf, im 69. Lebensjahr, starb. Seine Schriften sind u. a. aufgeführt in Seivert’s Siebenbürg. Gelehrten- und Trausch’s Schriftstellerlex.