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ADB:Dietrich II. (Graf von Holland)

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Artikel „Dietrich II., Graf in Friesland“ von Pieter Lodewijk Muller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 177, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Dietrich_II._(Graf_von_Holland)&oldid=- (Version vom 20. Dezember 2024, 05:51 Uhr UTC)
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Dietrich II., Graf in Friesland, oder wie er früher genannt ward, von Holland. Dieser Fürst erwarb durch seine enge Verbindung mit dem sächsischen Kaiserhause und dem Markgrafen Arnulf von Flandern großen Einfluß, obgleich leider seine Geschichte so unsicher ist, daß es, trotz der vielen Urkunden in welchen er genannt wird, völlig unmöglich ist mehr als einzelne Facta festzustellen. Vom König Lothar von Frankreich empfing er das sonst unbekannte Forestum Wasda 969, vom Kaiser Otto III. 985 viele Lehngüter in Nord- und Südholland, namentlich in Mazalant, Kinhem und Texla als freie Besitzung. Zugleich war er Graf von Gent, wol nicht Burggraf der Stadt Gent, sondern Graf des Gentgau, wahrscheinlich als Lehnsmann seines Verwandten Arnulf von Flandern, zu dessen Hause seine Frau Hildegarde gehört zu haben scheint und dessen Executor er war 964. Die Mönche von Egmond loben ihn als einen großmüthigen mächtigen Fürsten, der ihrer Abtei viel Gutes that, und mit Recht, denn er baute ihre Kirche von Stein und gab sie mit sammt dem Kloster und seinen Besitzungen, die er ansehnlich vermehrte; den Mönchen des Benedictinerordens zu bewohnen, während er die Nonnen nach Bennenbroek, mehr südlich und also weniger den Angriffen der Friesen ausgesetzt, verpflanzte. Auch die berühmte Abtei von St. Peter in Monte Blandinio in Gent beschenkte er fürstlich. Seine Söhne waren Egbert, der bekannte Erzbischof von Trier, und Arnulf, der ihm als Graf im J. 988 folgte, als er, es scheint am 6. Mai, gestorben war.

Die sämmtlichen Quellen zur Geschichte der beiden Grafen D. hat Dr. Bolhuis van Zeeburgh zusammengestellt und bearbeitet in seiner Abhandlung in Nyhoff’s Bydragen VI. Bd. Over de geschiedenis der eerste graven uit het Hollandsche Huis.