ADB:Eberhard I. (Graf von Altena und Mark)
[533] welche die Familie gegründet hatte und später in ein Cisterzienser-Kloster umwandelte (Altenberg). Das letztere geschah durch Adolf I., welcher zuerst den Titel eines Grafen annahm; er legte als neuen Wohnsitz eine Burg an der Wupper an, die seit 1160 urkundlich erwähnt wird, anfangs unter dem Namen „auf dem Neuen Berge“ oder „auf der Burg des Neuen Berges, später hieß sie bloß Burg. Graf Adolf I. hob die Macht des Hauses noch durch seine Heirath mit Adelheit v. Laufen, einer Erbtochter aus dem Grafengeschlecht v. Werl in Westfalen, die ihrem Gemahl reiche Allodialgüter im Westen des Suderlandes zubrachte, auf denen um 1122 die Burg Altena angelegt wurde. Auch hier verliehen die Erzbischöfe von Köln den Grafen v. Berg viele Lehen aus dem großen Besitz ihrer Kirche, welche daselbst gerade durch Glieder des alten westfälischen Grafenhauses reich mit Grundbesitz ausgestattet war. Aus diesen suderländischen Besitzungen bildete sich später die Grafschaft Altena. – Der Sohn des Grafen Adolf I., Adolf II., war mit der Tochter des Markgrafen Engelbert v. Istrien verheirathet, dessen Bruder Friedrich I., Erzbischof von Köln (1100–31), die Erhebung der ihm verwandten Grafen v. Berg in hohem Grade begünstigte. Noch mehr kam diesen zu Statten, als von nun an wiederholt das Erzstift durch Glieder des Hauses selbst regiert wurde: Bruno, ein Bruder Adolfs II., war Erzbischof 1131–37; Friedrich II., ein Sohn Adolfs II., 1156–58; Bruno, gleichfalls ein Sohn desselben, 1191–93. Die beiden Söhne Adolfs II., welche im weltlichen Stand verblieben, Eberhard und Engelbert, theilten die väterlichen Besitzungen so, daß der erstere die in Westfalen übernahm und sich Graf v. Altena nannte, während Engelbert als Erbe der eigentlichen Grafschaft Berg diesen Titel weiterführte. E. kommt in Urkunden von 1166–74 häufig in der Umgebung von Friedrich Barbarossa und von Erzbischof Philipp von Köln vor (Lacomblet, Urkundenbuch I.). Von seinen Söhnen trat Adolf in den geistlichen Stand und wurde Erzbischof von Köln; die beiden andern, Arnold und Friedrich, erbten die Besitzungen des Vaters. Arnold († um 1205) übernahm die an der Lippe und Ruhr mit der Vogteischaft über Essen und hinterließ sie seinem Sohn Eberhard, nach dessen frühem Tode der junge Sohn Arnolds, Friedrich, nachfolgte, welcher letztere sich nach dem Schlosse Isenberg an der Ruhr benannte. Arnolds Bruder, Friedrich, bekam die südlich gelegenen Besitzungen mit der Burg Altena und vererbte sie auf seinen Sohn Adolf; der letztere vertauschte den Namen Graf v. Altena mit dem eines Grafen von der Mark, nachdem er (oder bereits sein Vater) von Rabodo v. Rüdenberg den Stammsitz dieses Geschlechtes, Burg und Hof Mark (bei Hamm), gekauft hatte. Als Graf Friedrich von Isenberg, der Mörder des Erzbischofs Engelbert I. von Köln (1225), in die Acht erklärt und seine Besitzungen eingezogen wurden, wußte Graf Adolf von der Mark durch engen Anschluß an den Nachfolger Engelberts, Erzbischof Heinrich, und Theilnahme an dessen Rachezuge gegen den Mörder einen großen Theil von den Besitzungen für sich wieder zu gewinnen. Hierdurch erweiterte er sein Gebiet ansehnlich, er deckte es außerdem durch Anlegung der befestigten Stadt Hamm am Zusammenfluß der Lippe und Asse (1226) und des Schlosses zu Blankenstein an der Ruhr und vertheidigte das Erworbene in langen Fehden gegen den Grafen Heinrich von Berg, welcher den Kindern seines Schwagers, des Grafen Friedrich von Isenberg, das väterliche Erbe zu sichern suchte. Erst 1243 gab er diesen (sie benannten sich nach der Burg Limburg an der Lenne, welche ihr Oheim, Graf Heinrich v. Berg, zum Stützpunkt für die Fehden mit dem Mörder angelegt und den Neffen als Lehn gegeben hatte) einen Theil davon wieder heraus, doch behielt er noch immer so viel für sich, daß er als derjenige bezeichnet werden darf, welcher den Grund zu der geschlossenen Hausmacht des märkischen Hauses [534] gelegt hat. Er † 27. Juni 1249 und hatte seinen Sohn Engelbert I. zum Nachfolger.
Eberhard I., erster Graf von Altena, Stammvater des Grafenhauses von Altena oder von der Mark, Sohn des Grafen Adolf II. von Berg. Als die Gauverfassung im ripuarischen Frankenlande auf der rechten Rheinseite zerbröckelte, indem ein bedeutender Theil der Reichsdomänen und sonst viele Güter größeren und kleineren geistlichen Stiftungen, wie dem Erzbisthum Köln, den Abteien Deutz, Werden, Siegburg u. a. geschenkt und so der unmittelbaren Jurisdiction des Reiches entzogen wurden und als in Folge dessen eine arge Zersplitterung des ganzen Gebietes einzureißen drohte, da tritt mit dem Anfang des 12. Jahrhunderts das Geschlecht der Edelherren von Berg auf, welches auf den Trümmern des eingestürzten Baues einen neuen zu gründen begann: gerade die Steine, welche, dem alten entzogen, dessen Sturz vorbereitet hatten, benutzte es, um damit für sein Werk desto festere Fundamente zu legen. Wahrscheinlich aus Westfalen stammend (sie nannten sich ursprünglich von Huvili), erwarben sie in dem rechtsrheinischen Ripuarien bedeutenden Grundbesitz und wurden deshalb von den größeren geistlichen Stiften, wie den Abteien Deutz, Werden, Siegburg, ja selbst von dem Erzstift Köln für dessen Besitzungen in den fränkischen Gauen rechts vom Rhein, zu Vögten und Schirmherren erkoren und mit Lehen reich ausgestattet. Hierdurch noch mehr gehoben, wußten sie auch die letzten Reste der gräflichen Gewalt in denselben Gauen für sich zu erwerben. Diese mannigfach gemischten und bunt durcheinander gehenden Elemente von vollfreiem Eigenthum, richterlicher Gewalt und Vogteiherrlichkeit mußten ihnen den Baustoff abgeben, um daraus allmählich ein geschlossenes Territorium mit Landeshoheit zu bilden. Dies trug den Namen nach der Burg auf dem Berge (an der Dhüne),- Levold v. Northof, Chronik d. Grafen v. d. Mark, von Dr. Troß, S. 68 ff. Lacomblet, Urkundenbuch I. Lacomblet, Archiv III. S. 47 ff. v. Haeften in Zeitsch. d. berg. Geschichtsvereins III. S. 249 ff. u. S. 259 ff. Tobien, Denkwürdigkeiten a. d. Vergangenheit Westfalens I.