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ADB:Eberhard (lutherischer Bischof von Lübeck)

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Artikel „Eberhard, confirmirter Bischof des Stifts Lübeck“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 547–548, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eberhard_(lutherischer_Bischof_von_L%C3%BCbeck)&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 04:27 Uhr UTC)
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Eberhard, confirmirter Bischof des Stifts Lübeck, Administrator zu Verden, Abt zu St. Michaelis in Lüneburg, † 5. Juli 1586, stammte aus dem Hildesheimer Ministerialengeschlechte von Holle. Sein Vater Johann Holle war Drost zu Bokeloh, Ricklingen und Uchte, seine Brüder sind mehrfach als Kriegsobersten genannt. Er ist nach Pratje 1531, richtiger wol 1532 geboren. 1549 trat er in die Schule des Klosters St. Michaelis in Lüneburg, hat dann studirt, aber laut Universitätsalbum nicht in Rostock, wie man früher meinte; vor 1555 ist er als Conventual in jenes Kloster unter seinem Oheim, dem ersten lutherischen Abte Herbort von Holle (13. Dec. 1532 – 12. Dec. 1555), eingetreten. Bei dessen Tode wurde er sofort wegen drohender Einziehung des Klosters zum Abte gewählt, verwandelte aber 1564 diesen Titel vielleicht zur Sicherung des Besitzes in „Herr vom Hause St. Michaelis“, den später die Landschaftsdirectoren von Lüneburg beibehielten. 16. Mai 1561 wurde er zum Bischof des kleinen protestantischen Bisthums Lübeck (Eutin) postulirt und damit Reichsfürst; 4. Febr. 1564 nahm Bischof Georg ihn zum Coadjutor von Verden an, worauf hin er 18. Dec. 1566 nach Georgs Tode sofort die Administration übernahm, ohne die Wahl abzuwarten, welche erst 21. Febr. 1567 erfolgte. Er war ein strenger Lutheraner, seine Zeitgenossen hielten ihn für einen großen Theologen und Staatsmann, er hatte daneben bedeutende allgemeine Bildung und war von großer Sittenreinheit, daneben aber fürstlicher Pracht und Repräsentation, auch Wohlleben nicht abgeneigt, wie seine Zeit dies gern hatte. In seinen Stiftern und dem Kloster förderte er mit Entschiedenheit Bildung und Gelehrsamkeit und erwarb dadurch einen in ganz Deutschland hochgeachteten Namen, seine Stifter gediehen unter der friedlichen Regierung, besonders Verden. Eutin, mit Reichssteuern [548] stark im Rückstande, scheint selbst durch Lüneburger Mittel unterstützt worden zu sein. Uebrigens hatte E. wegen der zweifelhaften Stellung Eutins zu Holstein und Dänemark als Landstand mannigfache Streitigkeiten, die er diplomatisch mehr umging als erledigte. Den Lüneburger Herzogen gegenüber suchte er durch den Bau des festen Schlosses Grünhagen sich zu sichern, gewann indessen auf den alten Verdenschen Sprengel im Herzogthum und in der Altmark kaum Einfluß zurück. Im Stift (dem Fürstenthum) Verden führte er die Reformation streng lutherisch durch, schaffte daher die von seinem Vorgänger eingeführte stadtbremische, reformirte Kirchenordnung in seinem Gebiete ab und ordnete eine sehr gerühmte, jetzt aber völlig verschollene neue an; die 1606 in Lemgo gedruckte stammt erst von seinem Nachfolger Philipp Sigismund. Die Hauptstützen Eberhardts in diesen Bestrebungen waren sein bedeutender Kanzler Heinrich Borcholt (vergl. III. S. 154) und seine drei aufeinanderfolgenden Generalsuperintendenten: Simon Bruns, Brauns oder Bruno † 1570 (vergl. III. S. 452), Thomas Mouwer † 1575 und David Huberinus, der Jüngere. Die Concordienformel führte er 1579 kirchengesetzlich ein; er erbaute in Lüneburg die Michaelisschule neu, aus welcher später die Ritterakademie hervorging, und stiftete 1578 das Domgymnasium in Verden. Das Lob seiner Zeitgenossen und seine Beziehungen zu Gelehrten hat Pratje im A. und N. Bd. 12 S. 81 ff. zusammengestellt, sein künstlerischer Geschmack war, nach der Lüneburger Abtstafel und den Bischofsbildern im Verdener Dom zu schließen, nur gering, obwol er viel Geld auf jene verwandte. – Da er gegen den Passauer Vertrag und Augsburger Religionsfrieden das Bisthum Verden besaß, hatte er die päpstliche Bestätigung weder erhalten noch auch nachgesucht, die Curie nannte ihn daher 15. April 1583 das „schändlichste Ungeheuer“, die kaiserliche Investitur mit den Regalien erhielt er indessen wiederholt auf Zeit, im Reichsfürstencollegio wurde er als Bischof von Verden nicht anerkannt. Mehrfach wurde er als Schiedsrichter in Streitigkeiten, z. B. der lüneburgischen Herzoge und 1566 zwischen den Herzogen von Braunschweig und dem Bisthum Hildesheim, angerufen oder vom Kaiser dazu ernannt, so noch 1586 zwischen den mecklenburgischen Herzogen. Persönlich gegenwärtig war er auf den Reichstagen zu Speier, Regensburg und Augsburg 1570, 75, 82; 1585 visitirte er das Reichskammergericht persönlich. Am 5. Juli 1586 starb er in Lüneburg am kalten Brande, der zu einer Schenkelrose trat, in Folge eines schweren Sturzes, in der Kirche des Hauses zu St. Michaelis wurde er beigesetzt.

Gebhardi, De re litt.Gebhardi, K. Gesch. des Kl. St. Michaelis. – (Pratje) Altes und Neues Bd. 11 und 12. – Pfannkuche, Neuere Gesch. des Bisth. Verden. – Bertram, Evang. Lüneburg. (Auch von Weyhe-Eimke.)