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ADB:Ebert, Friedrich Adolf

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Artikel „Ebert, Adolf“ von Franz Schnorr von Carolsfeld in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 585, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ebert,_Friedrich_Adolf&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 03:49 Uhr UTC)
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Ebert: Friedrich Adolf E., Bibliograph, geb. 9. Juli 1791 zu Taucha, † 13. November 1834, war der Sohn Samuel Ebert’s, eines protestantischen Geistlichen, der seit 1778 am Geburtsorte des Knaben lebte, kurz nach dessen Geburt aber nach Leipzig übersiedelte. Samuel E. starb im J. 1807, bevor der Sohn die Universitätsstudien begonnen hatte, denen er sich auf den Universitäten zu Leipzig und Wittenberg als Theologe und Philologe widmete. An letzterem Orte promovirte er 1812. Seine Neigung zum bibliothekarischen Beruf, die er schon in der Schülerzeit als Amanuensis seines Lehrers Lunze, Unterbibliothekars der Rathsbibliothek zu Leipzig, nähren konnte, führte ihn 1813 in eine Stellung an der Leipziger Universitätsbibliothek, 1814 an die königl. Bibliothek zu Dresden. An dem letzteren Institute blieb er bis zu seinem Tode thätig. Nur während einer kurzen Zwischenzeit von nicht ganz zwei Jahren (1823–25) verwaltete er das bibliothekarische Amt in Wolfenbüttel, von wo zurückgekehrt er 1827 Oberbibliothekar der Dresdener Bibliothek wurde. Die ihm zugemessene Lebenszeit war eine kurze und durch vielfältige Ungunst des Schicksals beeinträchtigt. Dennoch hinterließ er, als er starb, drei Tage nach einem Sturz von einer Bibliotheksleiter, Werke, welche durch unsäglichen Fleiß, Vielseitigkeit der Bildung, Virtuosität im Beherrschen litterarischer Hülfsmittel noch nach langer Zeit für die Litteratoren, vor allem aber für jeden seiner bibliothekarischen Berufsgenossen sowol durch den Stoff, den sie bieten, lehrreich als durch die Art der Bearbeitung mustergiltig sind. Schon seine zwar nicht erste, aber doch erste bedeutendere Schrift: „Die Bildung des Bibliothekars“ (1820 in zwei Ausgaben gedruckt), deren Titel sein französischer, übrigens mit Recht in Ansehen stehender Rivale Brunet in seinem Manuel (Artikel Ebert) in der Uebersetzung Le protrait du bibliothécaire wiedergibt, zeigt, von wie hohen Gesichtspunkten aus er die Selbständigkeit des bibliothekarischen Berufs und die Aufgaben öffentlicher Bibliotheken aufzufassen wußte. Sein „Bibliographisches Lexikon“ (Leipzig 1821–30, 4. 2 Bde.), zu dem er handschriftlich Nachträge und Verbesserungen hinterließ, welche die Brockhaus’sche Buchhandlung erwarb, ist das Werk eines gründlich gebildeten Gelehrten, der das praktische Bedürfniß der wissenschaftlichen Forschung kennt. Die „Geschichte und Beschreibung der k. ö. Bibliothek zu Dresden“ (1822) bietet werthvolle bibliothekarische Erfahrungen und zeichnet sich mehr noch als durch geschickte Benutzung dürftiger Acten und geringfügiger Spuren der Vergangenheit durch die Hingebung aus, welche der Verfasser gegen seinen Beruf und das Institut, dem er angehört, durch die Pietät, welche er gegen achtungswerthe Vorgänger beweist. Besondere Erwähnung verdient auch seine Schrift: „Zur Handschriftenkunde“ (1825). Den größten Theil seiner handschriftlichen Collectaneen und Vorarbeiten, sowie seine Correspondenz verwahrt die Dresdener Bibliothek. Die ausführlichsten Lebensnachrichten bietet der Artikel seines Amtsgenossen Falkenstein in Ersch und Gruber’s Encyklopädie I. Sect. Th. 30. S. 263 ff.