Zum Inhalt springen

ADB:Egilmar

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Egilmar“ von Ernst Ludwig Dümmler in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 677, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Egilmar&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 19:39 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 5 (1877), S. 677 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Egilmar in der Wikipedia
Egilmar in Wikidata
GND-Nummer 118529110
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|5|677|677|Egilmar|Ernst Ludwig Dümmler|ADB:Egilmar}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=118529110}}    

Egilmar, Bischof von Osnabrück (885–907 † 11. Mai), erscheint unter der Regierung Arnulfs als Theilnehmer an mehreren Kirchenversammlungen, namentlich zu Mainz 888, Frankfurt 892, Tribur 895. Das Münster zu Osnabrück setzte in er besseren Stand. Am bekanntesten ist sein Name durch eine Klageschrift über die seiner Kirche gebührenden Zehnten, welche er gegen 890 an den Papst Stephan VI. richtete. Ein großer Theil derselben war nämlich seit Ludwig dem Frommen den beiden eng verbundenen Klöstern Corvei und Herford zu schwerer Beeinträchtigung des Bisthums übertragen und von König Arnulf und der Mainzer Synode bestätigt worden. Die Entscheidung derselben sowie die eines Gerichtes von 9 Bischöfen in dieser Angelegenheit wollte E. nicht anerkennen, sondern, da er sich auf den vierten Theil der seinem Stifte ursprünglich zustehenden Einkünfte beschränkt sah, sein verletztes Recht durch den Papst herstellen lassen. Dieser scheint sich zwar zu seinen Gunsten erklärt zu haben, eine besondere Wirkung aber übte sein Eingreifen jedenfalls nicht, vielmehr blieben Corvei und Herford im vollen Genusse der streitigen Zehnten, mit der Verpflichtung für den Unterhalt des Erzpriesters und Pfarrers in den betreffenden Sprengeln zu sorgen. Der Bischof von Osnabrück erhielt auf seine Klagen keine andere Genugthuung als daß ihm außer der Immunität das Recht verliehen wurde, an keiner Heerfahrt theilzunehmen, es sei denn daß die Dänen sein Bisthum angriffen. Erst Heinrich IV. gab nachmals unter Benno der Osnabrücker Kirche 1079 die streitigen Zehnten zurück.

Just. Möser’s Osnabrück. Gesch. herausgeg. von Abeken I. 253. 276 bis 284 (woselbst mehrere gefälschte Urkunden als echt benutzt worden sind). Dümmler, Geschichte des Ostfränkischen Reiches II. 236.