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ADB:Engelbrecht, Hermann Heinrich von

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Artikel „Engelbrecht, Hermann Heinrich von“ von Hermann Müller (Bibliothekar) in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 131–133, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Engelbrecht,_Hermann_Heinrich_von&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 03:12 Uhr UTC)
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Engelbrecht: Hermann Heinrich v. E., geb. den 27. Juli 1709 in Greifswald, ein Sohn des Protonotars und Raths am dortigen Hofgericht Hermann Christoph E., zeigte schon als Knabe eine besondere Gabe rascher Auffassung, welche ihn zum künftigen Gelehrten zu bestimmen schien. Seinen Unterricht leitete der, später zum Adjuncten der philosophischen Facultät ernannte, als ganz vortrefflicher Jugendlehrer bewährte Philologe Mag. Bartholomäus Jordan und der nachherige Subrector des Gymnasiums in Stralsund Mag. Johann Friedrich Schick, ein als Pädagog ebenfalls sehr verdienter Mann. Elf Jahre alt verlor E. in kurzer Zeit nach einander Vater und Mutter und kam zu seinem Großvater mütterlicherseits, dem Tribunalsassessor Albert Heinrich Hagemeister, nach Wismar, der sich mit vieler Gewissenhaftigkeit des Enkels annahm. Nach fünfjährigem Aufenthalt bei seinem Großvater kam er 1725 nach Greifswald als Student zurück, hörte hier zuerst philosophische und historische Vorlesungen, besonders bei Professor Andreas Westphal, ging dann zur Jurisprudenz über und veröffentlichte bereits im folgenden Jahre eine „Dissertatio epistolaris de meritis Pomeranorum in jus naturae“ (Gryphisw. 1726). Am 17. April 1727 schied er von Greifswald, nachdem er einige Tage vorher unter Augustin v. Balthasar’s Präsidium die civilrechtliche Controverse „Num ex usu fori remedium recuperandae possessionis detur contra tertium bonae fidei possessorem“ in öffentlicher Disputation ventilirt hatte, besuchte nun die Universität Halle und wurde dort der Lehrer eines jungen Barons v. Kotzen. In Halle wurde ihm der vortheilhafte und ehrenvolle Antrag gemacht, die Stelle eines sächsischen Gesandtschaftssecretärs anzunehmen; aus Dankbarkeit gegen seine Wohlthäter in der Heimath, die seine Dienste der letzteren erhalten wünschten, lehnte er ab. Als Student in Halle besorgte er die dritte Auflage von Joh. Seyffert’s „Classicum belli sacri adversus Hugonem Grotium papistam, ab omnibus Lutheranis suscipiendi decantatum“ und schrieb dazu eine Vorrede „De religione et papismo Hugonis Grotii“ (1729). Nachdem er in Halle drei Jahre seine Studien eifrig fortgesetzt, besuchte er, erfüllt von dem Verlangen nach anderen deutschen Hochschulen und um die an ihnen wirkenden Gelehrten persönlich kennen zu lernen, in Begleitung des Barons v. Kotzen Leipzig, Erfurt, Jena und Helmstädt, ging dann nach Berlin zu dem königl. schwedischen Gesandten Otto v. Klinkowström, dem er die Abfassung schriftlicher Arbeiten, zu denen jener die Gedanken angab, besorgte, und fand hier Gelegenheit, von dem diplomatischen Verkehr manches zu lernen, was ihm später sehr zu statten gekommen ist. Hier verfaßte er die Schrift „De Vineta deperdito Pomeranorum emporio“, von der J. C. Dähnert, Memoria H. H. ab Engelbrecht, p. 8 sagt: „Libellus, quem nescio quam ob causam, inter edita ipsius desideramus.“ Dieser Grund ist, daß sie überhaupt nie gedruckt und unzweifelhaft mit der Schrift völlig gleichen Titels, nur ohne Angabe des Verfassers, identisch ist, welche die Greifswalder Universitätsbibliothek handschriftlich besitzt (Mss. Pomeran. Quart. 127). Daneben war die mit dem königl. Bibliothekar La Croze gemachte Bekanntschaft E. für seine Studien von besonderem Nutzen und Werth. Im folgenden Jahre verschaffte ihm die Empfehlung v. Klinkowström’s die Stelle eines Erziehers in der Familie des schwedischen Grafen Thuro G. Bielke. E. mußte den jungen Grafen Nicolaus Adam Bielke fünf Jahre hindurch auf die Universität Lund begleiten. Während seines [132] Aufenthaltes in Lund veröffentlichte er in den Zeitschriften „Pour et Contre“ und „Le Glaneur“ mehrere werthvolle Abhandlungen. In Lund lebte auch die Witwe des leider so früh (1710 im 37. Lebensjahre) verstorbenen Greifswalder Professors Johann Philipp Palthen, welche dorthin einen großen Theil der sehr bedeutenden Handschriftensammlung ihres verstorbenen Mannes mitgenommen hatte. Die frühere Bekanntschaft zwischen Palthen und dem Vater Engelbrecht’s vermittelte letzterem die ungestörte Benutzung dieser Schätze, von denen er mehrere copirte, andere excerpirte. Zur Erinnerung an das zwischen ihm und dem seiner Obhut anvertrauten jungen Grafen bestandene gute Verhältniß hat E. die Schrift „De insigni utilitate ex diligenti annotatione et examine rerum ad vitam suam pertinentium“ (1733) erscheinen lassen. Als 1734 der bisherige Universitätssyndicus und Adjunct der juristischen Facultät, Augustin v. Balthasar, der Amtsnachfolger des zum Director des Hofgerichts in Greifswald ernannten Professors der Rechte, Philipp Balthasar Gerdes, wurde, kehrte E. aus Schweden zurück, promovirte am 26. Juli 1735 in Greifswald auf Grund seiner „Dissertatio de immunitate a vectigali secundum jus Romanum et hodiernum considerata“ (Gryph. 1735), hielt daneben eine öffentliche Vorlesung „De vendendis rebus civitatis“ und erhielt auf seine Bewerbung 1736 die erledigte Adjunctur und das Syndicat. Schon im nächsten Jahre wurde E. an Stelle des verstorbenen Joach. Andreas Helwig zum ordentlichen Professor der Rechte und als Chr. Nettelbladt’s Nachfolger zum Consistorialassessor ernannt. Die Uebertragung des letzteren Amtes und den ihm damit vor Aug. v. Balthasar gegebenen Vorzug hatte er besonders dem Einflusse des Grafen Bielke zu verdanken. Im J. 1741 wählte ihn das akademische Concil zum Rector der Universität. Unter seinem Rectorat erlangte die Universität die Comitiva sacri Palatii aulaeque Caesareae. Nachdem Chr. Nettelbladt 1743 zur Würde eines Assessors am Reichskammergericht in Wetzlar gelangt war, erhielt E. das Vicedirectorium des königl. Landesconsistoriums in Greifswald, dazu im folgenden Jahre vom kaiserl. Hofe in Wien das Adelsdiplom, wurde noch 1744 als Rath an das Tribunal nach Wismar berufen, wohin er im April 1745 ging, und im November 1750 an Palthenius’ Stelle zum Vicepräsidenten dieses höchsten Gerichtshofes erhoben. 1753 ernannte ihn der König von Schweden zum Ritter des Nordsternordens. Seinem thätigen Leben machte am 4. Sept. 1760 der Tod ein Ende. Umständlichere Nachrichten von seinem Leben findet man bei J. C. Dähnert, Memoria et merita H. H. ab Engelbrecht (Gryphisw. 1760), wo er mit David Mevius verglichen und eine Zusammenstellung von Daten aus dem Leben beider Gelehrten gegeben ist, welche durch ihre Uebereinstimmung überraschen. Seit dem J. 1736 hat E. noch folgende Schriften veröffentlicht: „De nullo inter eruditos et sigillatim ICtos imperio, nisi rationis et modestiae“ (1736); „Nomothesiae Theodorae Imperaticis specimina“ (eod. a.); „De fundamento exemtionis rerum principum a vectigali“ (eod. a.); „De indole simultaneae investiturae Pomeranicae“ (1736); „Specimina disputatoria in Institutiones Justinianeas“ (eod. a.). Als Vorläufer zu letzterem Werke kann die Schrift betrachtet werden: „De inconstantia ICtorum sigillatim Decii, Alciati et Balduini“ (eod. a.); deren „Specimina“ schickte er eine Vorrede „De eo quod pulchrum est in juris prudente“ voraus. Ferner: „Exercitationes XIV in Libr. I. Institutionum Imperialium“ (1739); „Delineatio status Pomeraniae Suethicae libris X comprehensa“ (1740), sein Hauptwerk, welches die Schriften von Mevius, Wolframsdorf, Rosenhand, Tessin, Lagerström und Carvi über diesen Gegenstand weit hinter sich zurückläßt; „Selectiores consultationes ICtorum Gryphiswaldensium“ (1741) mit der Vorrede „De eo quod interest imperantis, ut in academiis collegia Jureconsultorum floreant“; „De juribus ordinis equestris in Pomerania“ (1742); „De eo quod superioritatis [133] territorialis est in jure Lubecensi“ (eod. a.); „Praelectiones in instrumentum pacis Westphalicae“ (1743); „De steura imperiali“ (1744); „Repräsentation der v. Viereggischen Liquidationssache“ (1745); „Observationum selectiorum forensium specimina IV“ (1748 sqq.). In der oben bereits genannten periodischen Schrift „Pour et Contre“ stehen von ihm zwei Abhandlungen „Sur les avantages que puissent tirer les Suédois de l’Académie de Grypswalde“ und „Sur les moiens de faire fleurir l’Académie de Grypswalde“. Als Rector schrieb er ein Pfingstprogramm „De ordine equestri S. Michaelis“, ein Weihnachtsprogramm „De certitudine resurrectionis Christi“.