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ADB:Fabricius, Ferdinand

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Artikel „Fabricius, Ferdinand“ von Theodor Pyl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 506–507, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fabricius,_Ferdinand&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 12:43 Uhr UTC)
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Fabricius: Karl Ferdinand F., ein Sohn des Stralsunder Rathssyndicus Adam F., aus dessen zweiter Ehe, und Halbbruder des Bürgermeisters Dr. Karl Gustav F., war am 16. September 1798 geboren und genoß seine Jugendbildung auf dem städtischen Gymnasium, namentlich unter dem Rector Furchau und dem Conrector Kirchner. Nachdem er seine Militärpflicht erfüllt und 1818 in Jena studirt hatte, widmete er sich 1819 in Berlin unter Savigny und Hasse, sowie 1820–21 in Göttingen unter Eichhorn, Hugo und Bergmann der Rechtswissenschaft und hörte bei seinem zweiten Aufenthalte in Berlin auch noch Vorlesungen bei Göschen und Biener. Ostern 1822 nach Stralsund zurückgekehrt, wirkte er bis 1839 als Rechtsanwalt und Altermann litteratus des Gewandhauses und wurde, nachdem er 1832 von der Universität Göttingen zum Doctor der Rechte promovirt war, als Professor in die juristische Facultät nach Breslau berufen, starb aber, durch den schnell auf einander folgenden Tod zweier Kinder aufs schmerzlichste gebeugt, schon am 8. April 1842. Einen wie hohen Werth Lehrer und Studirende der Hochschule auf seine Lehrthätigkeit und seine Persönlichkeit legten, erhellt aus dem im Schlesischen Schriftstellerlexikon S. 27 bis 33 enthaltenen Nachruf, in welchem auch die juristischen Fachschriften desselben S. 33, Anm. aufgezählt sind. Eine besondere Bedeutung erlangte F. durch seine Forschungen im Gebiete der pommerschen Geschichte, für welche er, gleich seinem Bruder dem Bürgermeister, auch nach seiner Entfernung von der Heimath stets die regste Theilnahme und Liebe hegte. Während jener namentlich den ältesten Zeiten rügisch-pommerscher Geschichte seine Studien zuwandte, widmete sich der jüngere Bruder mit Vorliebe den Epochen des späteren Mittelalters, wo sich durch politische und kirchliche Neubildung ein bewegteres Leben gestaltete. Aus diesen Studien ging eine Reihe namhafter Schriften hervor, u. a.: „Der Stadt Stralsund Verfassung und Verwaltung“, 1831; sowie das für die Stralsunder Reformation wichtige Buch „Die Einführung der Kirchenverbesserung in Stralsund, oder die Achtundvierzig, eine Erzählung aus Stralsunds Vorzeit, mit einem chronologischen Anhange und der Kirchen- und Schulordnung von 1525“, 1835, eine ausführliche in Romanform angelegte Darstellung jener bewegten Zeit, welche aber durch die urkundlichen und kritischen Beilagen zugleich ihre wissenschaftliche Begründung erhält. Einen weiteren Beitrag für jene Epoche lieferte er durch die Herausgabe der „Bruchstücke aus der Chronik des Klosters zu Ribnitz von Lambert Slaggert, Franciscanerlesemeisters zu Stralsund“ (Meckl. Jahrbücher III. 1838 S. 96–140), welcher eine Polemik gegen die Reformation vom katholischen Standpunkt verfolgt. In seiner Schrift „Ueber das frühere Slaventhum der zu Deutschland gehörenden Ostseeländer“ (Meckl. Jahrbücher VI. 1841, S. 1–50) stellt er die Vermuthung auf, daß in diesen Küstenländern der Ostsee ursprünglich eine deutsche Bevölkerung wohnhaft gewesen, welche später von den slavischen Einwanderern unterjocht worden sei, bis sich im 13. Jahrhundert [507] die Sache umkehrte und die Slaven durch die von Westen kommenden niederdeutschen Colonisten unterdrückt wären, eine Annahme, welche er mit den deutschen Einwanderungen der romanischen Länder in Parallele stellt, welche aber von späteren Geschichtsforschern u. a. von Kosegarten, Cod. Pom. dipl. I. p. 316–321, und Fock, Rüg. Pom. Gesch. I. S. 112–123, ihre Widerlegung erfuhr.

Neben dieser wissenschaftlichen historischen Richtung zeigte F., wie schon aus der Anlage des oben erwähnten Buches „Die Achtundvierzig“ hervorgeht, auch eine hervorragende poetische und musikalische Begabung. Zeugnisse für dieselbe geben seine Abhandlung „Ueber die Töne und Tonarten unserer Musik“, Beil. zur Mus. Zeit. 1832, Febr. Nr. 9, sowie eine Dichtung an den Eichbaum (Sundine 1842 Nr. 17), in welcher er den in düsterem Humor ausgesprochenen Gedanken Hippel’s vom Eichbaum und Sarge (vgl. Jul. Schmidt’s Gesch. des geist. Lebens in Deutschland II. S. 750) poetisch versöhnend darzustellen weiß.

Sundine 1842, Nr. 16–17.