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ADB:Felbiger, Ignaz von

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Artikel „Felbiger, Johann Ignaz von“ von Heinrich Heppe in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 610–611, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Felbiger,_Ignaz_von&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 10:16 Uhr UTC)
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Felbinger: Johann Ignaz v. F., am 6. Januar 1724 zu Großglogau geboren, gehört zu den bedeutendsten Schulmännern, welche in der katholischen Kirche hervorgetreten sind. Nachdem er seine theologischen Studien zu Breslau beendet, trat er 1746 in das Augustiner-Chorherrenstift zu Sagan ein, wurde 1758 Erzpriester des dortigen Sprengels und bald hernach Abt des Stiftes Sagan. Als solcher machte er sich die Hebung des Schulwesens seines kleinen Stiftslandes zur besonderen Aufgabe. Zufällig kamen ihm dabei die „Nachrichten von der Berlin’schen Realschule“ zur Hand, die ihn so sehr überraschten, daß er sich alsbald (1762) im tiefsten Incognito nach Berlin begab, um diese Unterrichtsanstalt und die in ihr übliche Hähn’sche „Tabellar- und Litteralmethode“ (s. d. Art. Hähn) näher kennen zu lernen. Nach Sagan zurückgekehrt, schickte er sofort drei junge Leute nach Berlin, welche sich daselbst zu Lehrern ausbilden sollten, begab sich dann selbst nochmals nach Berlin und begann nun in seinem Kreise ein Schulwesen ins Leben zu rufen, welches bald Gegenstand allgemeiner Beachtung und insbesondere auch von Seiten des Königs Friedrich von Preußen wurde. Durch ihn, in dessen Auftrag F. 1765 ein katholisches „Landschulreglement“ ausarbeitete, wurde Felbiger’s Schulreform bald über das ganze katholische Schlesien ausgedehnt. Die Didaktik, welche F. hier einführte, beruhte 1) auf dem Zusammenunterrichten (statt des bisherigen Aufsagenlassens einzelner Schüler), 2) auf dem Katechisiren und 3) auf der Hähn’schen Buchstaben- und [611] Tabellenmethode. – Die Erfolge, welche F. auf dem Gebiete der Volksschule in Schlesien erzielte, gaben alsbald in fast allen katholischen Territorien zur Nachbildung der schlesischen Schulreformen Anlaß. Den großartigsten Einfluß auf die Entwicklung des gesammten katholischen Schulwesens begann aber F. auszuüben, als ihn die Kaiserin Maria Theresia (nachdem 1773 der Jesuitenorden aufgehoben war), 1774 mit Genehmigung des Königs von Preußen nach Wien berief, um die Reform des österreichischen Schulwesens in seine Hand zu legen. F. folgte dem Rufe, trat zu Wien in die Stellung eines „Generaldirectors des Schulwesens für die österreichischen Staaten“ ein, und begann hier sofort wieder die eifrigste schriftstellerische und organisatorische Thätigkeit zu entfalten. Schon unter dem 6. December 1774 erschien die „Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen in sämmtlichen kön. Erbländern“, indem es Felbiger’s Gedanke war, in der Hauptstadt jeder Provinz eine Normalschule (d. h. eine höhere Realschule), in den größeren Städten deutsche Hauptschulen und in den übrigen Städten, sowie in den Pfarrdörfern eigentliche Volksschulen ins Leben zu rufen. Die hier von ihm eingeführte Lehrart war dieselbe, welche er in Schlesien heimisch gemacht hatte. Anfangs beschränkte sich die neue Schuleinrichtung auf Wien und das eigentliche Oesterreich; doch gewann sie bald auch in Böhmen und den anderen Kronlanden Eingang. Leider dauerte aber Felbiger’s Wirksamkeit in Oesterreich nicht lange. Als 1778 der baierische Erbfolgekrieg auszubrechen drohte, erhielt F. von König Friedrich den Befehl, entweder nach Schlesien zurückzukehren oder auf seine Abtei zu verzichten. Um seine Schöpfung in Oesterreich zu schützen, that er das letztere, worauf ihm Maria Theresia die Propstei Preßburg und eine jährliche Pension von 6000 Gulden verlieh. Nach dem Tode der Kaiserin (1780) wurde er jedoch auffallender Weise von Joseph II. bei Seite geschoben. Der Kaiser befahl ihm, sich auf seine Propstei nach Preßburg zu begeben und für Verbesserung des Schulwesens in Ungarn Sorge zu tragen. F. starb hier am 17. Mai 1788.

Vgl. Ersch u. Gruber, v. F. Heppe, Gesch. des deutschen Volksschulwesens, Bd. I. S. 78 ff. Das vollständige Verzeichniß seiner Schriften s. in Meusel’s Lexikon.