ADB:Flemming, Heino Heinrich von
*): Heinrich Heino von F., Feldmarschall, geb. am 8. Mai 1632, starb in seinem Schloß Bukow bei Lebus am 1. März 1706. Ausgerüstet mit gediegener wissenschaftlicher Vorbildung und in Holland in Kriegsdienst zu Wasser und zu Lande geschult, trat er in das vaterländische brandenburgische Heer. Während der Kriegspausen machte er anderweit Feldzüge mit und erhielt wegen seiner Klugheit und kaltblütigen Tapferkeit mannigfache Angebote für einen Dienstwechsel. Im April 1682 trat er als Feldmarschall-Lieutenant in die kursächsische Armee. Schon am 15. Febr. 1684 ward ihm das Commando über die sächsischen Truppen übertragen; nach dem Tode des Feldmarschalls v. d. Golz erhielt er am 3. Sept. 1688 die Würde eines Feldmarschalls. 1688 und 1689 commandirte er unter Kurfürst Georg III. die sächsischen Truppen am Rhein, war hier jedoch vielfachen persönlichen Kränkungen ausgesetzt, indem ihn die kaiserliche Generalität der Bestechung beschuldigte. Anfang 1691 vom Kurfürst von Brandenburg reclamirt, verließ er am 9. April jenes Jahres den sächsischen Dienst; zu seinem Abgang wirkten jedenfalls die erwähnten ihn tief verletzenden Streitigkeiten mit den österreichischen Generalen mit. Er war jetzt an Stelle des in sächsische Dienste tretenden Feldmarschall-Lieutenant v. Schöning kurbrandenburgischer Feldmarschall, der dritte der damals im brandenburgischen Heere vorhandenen 4 Feldmarschälle. Der Vater des „alten Dessauer“, Johann Georg II. von Dessau, und Derfflinger bekleideten diese Würde seit 1670; dem vierten, Freiherrn von Spaen, mangelte Feldherrengeschick. Feldmarschall Flemming entsprach den Erwartungen des Kurfürsten durch glorreiche Befehlsführung bei [280] den brandenburgischen Truppen in Flandern. Demgemäß wurden ihm bei seinem wegen zerrütteter Gesundheit 1698 erfolgenden Austritt aus dem Dienst die pommersche Statthalterschaft und 8000 Thaler Jahreseinkünfte belassen. Uebrigens war er seit 1678 Nutznießer der Johanniter-Comthurei Schievelbein und ward 1700 in den Reichsgrafenstand erhoben. Nachzurühmen ist ihm hohe Bescheidenheit.
Flemming[279] *) Zu Bd. VII, S. 117.