ADB:Friedrich III. (Erzbischof von Salzburg)

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Artikel „Friedrich III., Erzbischof von Salzburg“ von Franz von Krones in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 12, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_III._(Erzbischof_von_Salzburg)&oldid=- (Version vom 25. April 2024, 13:03 Uhr UTC)
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Friedrich III., Erzbischof von Salzburg († 30. März 1338), aus dem steiermärkischen Ministerialengeschlechte des Salzburger Hochstiftes, das sich v. Leibnitz schrieb, zuletzt Dompropst zu Salzburg, wurde am 24. October 1315 zum Nachfolger des kurzlebigen Metropoliten Wichard, aus dem Hause der Polheimer, erwählt, und erlangte zu Avignon nicht ohne namhaften Geldaufwand das Pallium. Die Anfänge seines erzbischöflichen Waltens fielen in die bewegte Zeit des Thronkampfes zwischen Friedrich dem Schönen von Habsburg und Ludwig dem Baier. Getreu den politischen Grundsätzen seiner beiden Vorgänger hielt es der neue Metropolit mit dem Hause Oesterreich, wie es die Bundesurkunde vom 5. Dec. 1318 darthut. Um so mehr sah sich Salzburg den Feindseligkeiten der bairischen Wittelsbacher ausgesetzt. Erzbischof F. III. machte 1322 die verhängnißvolle Septemberschlacht bei Mühldorf und Ampfing mit: entging wol selbst der Gefangenschaft, verlor aber zahlreiche Dienstmannen, welche er aus Feindeshand mit schwerem Gelde lösen mußte. Doch beugten ihn weder die Schrecken des langen Thronkriegs, noch die finanzielle Erschöpfung und ebensowenig die Reichsacht Ludwigs; er blieb seiner Parteistellung getreu, um so mehr, da Papst Johann XXII. den Kampf gegen Ludwig den Baier aufnahm. Der Salzburger excommunicirte nun den Wittelsbacher. Wir finden auch F. zur Zeit, als zwischen König Ludwig und den Habsburgern Frieden war, dagegen diese wegen der Kärntner Erbschaft gegen Luxemburg rüsten mußten, zum Waffenbunde mit den Herzogen Albrecht II. und Otto von Oesterreich bereit. Doch kam es nicht zum Kriege. Aus Friedrichs geistlicher Verwaltung seien die Beschlüsse der Friesacher Provinzialsynode vom J. 1337 hervorgehoben, worin interessante Satzungen über die Verpflichtungen und den Lebenswandel der Cleriker enthalten sind. Es findet sich beispielsweise darunter eine Bestimmung: Kein Cleriker dürfe einen Sohn bei sich oder seinem Vicare im Dienste halten. Auch wird der überflüssige Besuch der Wirthshäuser seitens der Geistlichen verpönt. – Das Landfriedensgesetz vom J. 1328 ist eine Erneuerung älterer Satzungen dieser Art. Auch das Bürgerspital zu Salzburg erinnert an den Kirchenfürsten, der am 30. März 1338 starb.

Die gleiche Litt. wie bei Erzb. Friedrich II. Ueberdies: F. Kurz, Oesterr. u. K. Friedrich d. Sch. und Oesterr. u. H. Albrecht II. (1818. 19). Lichnowski, Gesch. des H. Habsburg, 4. Weech, K. Ludwig d. B. u. K. Johann v. Böhmen (1860). Pfannenschmid, Die Schlacht bei Mühldorf, Forsch. z. deutsch. Gesch., III. IV. Weech über den gleichen Gegenstand ebd. IV. Die Concilbeschlüsse in der Sammlung von Dalham, Conc. Salisb.