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ADB:Friedrich IV. (Burggraf von Nürnberg)

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Artikel „Friedrich IV., Burggraf von Nürnberg“ von Theodor Hirsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 571–573, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_IV._(Burggraf_von_N%C3%BCrnberg)&oldid=- (Version vom 12. Dezember 2024, 04:52 Uhr UTC)
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Friedrich IV., Burggraf von Nürnberg, geb. 1287, † 20. Mai 1332. Der jüngere Sohn des Burggrafen Friedrichs III. und der sächsischen Prinzessin Helena, gelangte er schon am 15. März 1300 mit 12 Jahren durch den Tod seines älteren kinderlosen Bruders Johann zur Regierung, vermählte sich um 1303 mit Margarethe, Tochter des Grafen Albrecht von Tirol und [572] wurde 1308 vom Könige Albrecht an die Spitze eines Heeres gestellt, um die von ihrem Vater enterbten Markgrafen Friedrich den Gebissenen und Diezmann von Meißen, welche sich der Markgrafschaft mit Gewalt bemächtigt hatten, aus derselben zu vertreiben, erlitt jedoch am 31. Mai 1307 bei Lucka eine schwere Niederlage, aus welcher er nur mit einem geringen Ueberreste seines Heeres nach Franken sich rettete. Glücklicher vollführte er 1310 den Auftrag König Heinrichs VII., des Luxemburgers, dessen 14jährigen Sohn Johann, dem der Vater die böhmische Krone verliehen hatte, nach Prag zu führen, wo sich Herzog Heinrich von Kärnthen, gestützt auf den Beistand Friedrichs des Gebissenen, gleichfalls wegen seiner böhmischen Gemahlin Anna auf den Thron Anspruch machend, festgesetzt hatte. Der junge Burggraf nöthigt nach kurzer Belagerung Prags den Meißner und Kärnthner Fürsten zur Ergebung, gestattet ihnen jedoch nicht nur freien Abzug, sondern übernimmt es auch, Heinrich und seine Gemahlin, als ihnen Niemand freies Geleit und Schutz für ihre Reise gewähren will, in eigener Person in Begleitung seines Schwestersohnes Ludwig v. Oettingen nach Kärnthen zu bringen. Noch größeres Vertrauen schenkte ihm König Ludwig der Baier, gegen den sich der Burggraf nicht nur in einem bald nach der Königswahl in Nürnberg am 4. April 1315 abgeschlossenen Vertrage zur Aufbringung von Soldtruppen gegen bestimmte Hülfsgelder in Kriegsfällen verpflichtet, sondern zu dem er sehr bald auch in die Stellung eines geheimen Rathes („Heimlicher“, „Secretarius“) trat, als welcher er in Verbindung mit dem ihm nahe verschwägerten Grafen Berthold von Henneberg nachweislich bis 1327 auf die Entschlüsse und Unternehmungen des Königs einen hervorragenden Einfluß ausübt. Man erkennt diesen Einfluß einmal darin, daß der schwache und unentschlossene König mit erfolgreicher Consequenz an bestimmten Grundsätzen festhält, selbst dann, als der Bruch mit der Kirche ihn innerlich beunruhigt, während er in späten Jahren, wo ihm der kluge Rathgeber fehlt, durch sein schwankendes und planloses Handeln seine persönlichen wie die öffentlichen Interessen aufs schwerste schädigt; zum zweiten darin, daß Ludwig in den deutschen Städten, deren Aufkommen er nach dem Beispiele seines Rathgebers aufs eifrigste fördert, den gewichtigsten Bundesgenossen im Kampfe gegen einen vornehmlich vom Adel unterstützten Gegenkönig erkannte, nicht minder aber auch darin, daß er als Papst Johann XXII. in den Thronstreit sich einmischte, gegen die Anmaßungen desselben wirksame Hülfe bei dem Clerus selbst, zumal in dem Orden der Minoriten und bei den Anhängern desselben, suchte und fand. Aber auch als Feldherr hat der Burggraf im Kampfe gegen den Gegenkönig Friedrich von Oesterreich auf die Entscheidung wesentlich eingewirkt; namentlich hat sein an der Spitze von 400 Reitern von einem Hinterhalt aus ausgeführter Ueberfall auf dem Schlachtfelde von Mühldorf (28. Sept. 1322) den Sieg und die Gefangennehmung des Gegenkönigs zur Folge gehabt, wie andererseits auch die Feldherren, welchen Ludwig die Leitung seines Heeres anvertraute, der erfahrene Seyfried Schweppermann, der Ritter Rindsmaul, Anführer des linken Flügels u. a. Kriegsleute aus der Umgebung des Burggrafen waren. Noch fünf Jahre nach diesem Siege hat der Burggraf vorherrschend dem Dienste Ludwigs, der ihn zu verschiedenen Malen als den Retter des Reiches (Salvator regni) anerkannte, gelebt und während derselben für die Aussöhnung Ludwigs mit dem Hause Oesterreich während der J. 1325 und 26 thätig mitgewirkt, auch den König 1327 auf dem Römerzuge begleitet. Dann aber zieht er sich wegen zunehmender Kränklichkeit, wie die Sage meldet, einer Folge der vielen im Kriege erlittenen Verwundungen von den öffentlichen Geschäften zurück. Neben dieser erfolgreichen Thätigkeit für das Reich hat der Burggraf sich als sorgsamen und einsichtigen Verwalter seines Besitzthums bewährt. Während er allein oder [573] in Verbindung mit seinen Nachbarn um die Aufrechthaltung des Landfriedens und um die Sicherung der Kaufleute auf den Verkehrsstraßen sich bemühte, und namentlich die Juden als die Träger des Kleinhandels in seinen besonderen Schutz nahm, hob er den Werth seines Landes, indem er viele Dörfer und Marktflecken mit Stadtrecht beschenkte, wie denn insbesondere Wunsiedel und Neustadt an der Aisch durch besondere Begünstigungen zum gewerblichen Leben aufgemuntert wurden. Dazu sah sich König Ludwig veranlaßt, theils als Lohn für geleistete Dienste, theils zur Sicherung der Schuldsummen, welche F. von ihm für Kriegshülfe oder als Sold für angeworbene Truppen zu fordern hatte, ihm zahlreiche Güter oder Hebungen im Reiche zum Pfande, zu Lehen oder zum Eigenthum zu verleihen; von besonderer Wichtigkeit war namentlich die Uebertragung des Bergbau-Regals auch in edeln Metallen in allen burggräflichen Besitzungen. Trotz so vieler vorgeschossenen Summen erübrigte der Burggraf so viele Geldmittel, daß er fast alljährlich Güter ankaufte, in dem vorletzten Jahre seines Lebens (1331) als das bedeutendste die Stadt Ansbach mit der anliegenden Burg Dornburg. Es konnte nicht ausbleiben, daß die früher weit zerstreuten Besitzungen des Fürsten sich je mehr und mehr zu einem rings um Nürnberg sich ausbreitenden abgeschlossenen Territorium abrundeten. Klüglich befolgte F. den Grundsatz seines Vaters, seine Freigebigkeit gegen geistliche Stifter in baaren Geschenken, nie aber in Landabtretungen zu beweisen.