Zum Inhalt springen

ADB:Albrecht I. (römisch-deutscher König)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Albrecht I., deutscher König“ von Franz Xaver von Wegele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 224–227, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Albrecht_I._(r%C3%B6misch-deutscher_K%C3%B6nig)&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 01:18 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Alboin
Band 1 (1875), S. 224–227 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Albrecht I. (HRR) in der Wikipedia
Albrecht I. in Wikidata
GND-Nummer 118501607
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|1|224|227|Albrecht I., deutscher König|Franz Xaver von Wegele|ADB:Albrecht I. (römisch-deutscher König)}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=118501607}}    

Albrecht I.: Albrecht von Habsburg, deutscher König, geb. zwischen dem J. 1248 und 1254, † 1. Mai 1308, erstgeborner Sohn K. Rudolfs von Habsburg und dessen Gemahlin Gertrud, einer geb. Gräfin von Hohenberg. Urkundlich erscheint er seit dem J. 1270; im J. 1282 wird er nebst seinen Brüdern auf dem Reichstag zu Augsburg mit den Herzogthümern Oesterreich und Steiermark belehnt; das Jahr darauf (1. Juni 1283) endlich übertrug sein königlicher Vater ihm und seinen männlichen Erben allein die Herrschaft über gedachte Länder. A. war mit Elisabeth, einer Tochter des Grafen Meinhard von Görz und Tirol, vermählt. Als Herr der österreichischen Herzogthümer hat er von Anfang an ein entschiedenes Herrschertalent und einen kräftigen, den mannigfachsten Schwierigkeiten gewachsenen Geist bewährt. Mit Geschick und Nachdruck, und doch ohne unnöthige Härte schlug er den dort auftauchenden Widerstand nieder. Zuletzt hätte ihm sein Vater auch gerne die Nachfolge im Reiche zugewendet, was der herzustellenden Continuität wegen ohne Zweifel das Wohl des letzteren erforderte, und zu welcher Aufgabe A. nicht minder gewiß den Beruf in sich trug. Aber die Eifersucht der Kurfürsten auf ihre, seit dem Zwischenreiche angemaßte Machtstellung und die Furcht vor der Macht und dem kräftigen Charakter Albrechts vereitelte jenen Wunsch Rudolfs, und es wurde bekanntlich statt seiner Adolf von Nassau auf den Thron erhoben. Es wurde A. schwer, sich dieser Wendung gutwillig zu fügen; nach längeren Unterhandlungen hat er aber doch den ihm vorgezogenen Nebenbuhler als König anerkannt, innerlich aber blieb er unversöhnlich. Ein Vertrauen zwischen beiden kam nicht auf; es war vielmehr ein fortgesetzter stiller Krieg zwischen ihnen, der dann sofort ein offener wurde, als K. Adolf mit der kurfürstlichen Partei brach, und diese sich feindlich gegen ihn kehrte. Nun war Albrechts Zeit gekommen: es kostete ihm keine Ueberwindung, sich mit seinen frühern Widersachern, worunter vor Allen auch der Böhmenkönig Wenzel II., wider den gemeinschaftlichen Gegner zu verbinden; er betrachtete die Kurfürsten, diese ihn als Werkzeug zur Erreichung ihres Entwurfes, den verhaßten König zu stürzen. Man könnte [225] übrigens nicht sagen, daß das Spiel, das A. jetzt in erster Reihe stehend mitspielte, ein edles und löbliches gewesen sei, denn Adolfs Wahl, wie man sonst auch über sie denken mag, war nach den einmal zur Geltung gelangten Normen eine rechtmäßige gewesen; nun aber dachten die Kurfürsten daran, ihn zu stürzen, weil er ihnen zu mächtig und selbständig geworden war. Bereits traten sie in Mainz zusammen, um das Absetzungsurtheil über ihn auszusprechen und seinen Gegner zum König auszurufen; was aber mehr bedeuten wollte, Herzog A. war unter dem unbegründeten Vorwande der Selbstvertheidigung mit einem ansehnlichen Heere aus Oesterreich nach dem Elsaß gezogen und rückte von dort aus unter geschickten Bewegungen in der Richtung gegen Mainz vor; K. Adolf zog ihm aber entgegen und suchte die Entscheidung, die in der Schlacht am Hasenbühel bei Göllheim am 2. Juni 1298 fiel und in welcher Adolf Sieg und Leben zugleich verlor. A. war ihm an Truppenmacht und an Kriegskunst überlegen; die Ueberlieferung, daß A. selbst auf ihn den Todesstreich geführt habe, hat sich nicht erweisen lassen.

Auf diese bedenkliche Weise ist A. zur deutschen Krone gelangt, denn es liegt auf der Hand, daß ein Vorgang, wie der geschilderte war, das Ansehen derselben unmöglich erhöhen konnte. Ueberdies hat auch A. nicht umhin gekonnt, sich den Kurfürsten gegenüber, ähnlich wie sein Vorgänger, zu maßlosen Versprechungen und Verschreibungen herbeizulassen. Er fühlte übrigens selbst deutlich die Nothwendigkeit, sich nach Adolfs Falle noch einmal zum Könige wählen zu lassen, um einen rechtmäßigeren Boden unter sich zu haben. Und nun ist nicht zu leugnen, er trat von da an als ein rechter König auf und war entschlossen, die gesunkene Ehre und Macht des Reiches wieder zu erhöhen. Er brachte zu dieser Aufgabe, das was Adolf vor allem auch gefehlt hatte, eine ansehnliche Hausmacht – die er auch jetzt nicht aus seinen Händen ließ – und überdies unverkennbar die nöthige Kraft des Geistes und des Willens mit. Die Kurfürsten bekamen bald zu empfinden, daß sie sich in ihm ein Oberhaupt gesetzt hatten, das ihnen gefährlicher werden konnte, als der so schmählich beseitigte Graf von Nassau. Mit Nachdruck trat A. vom ersten Tage an für die Herstellung des Landfriedens und die bedingungslose Anerkennung der königlichen Autorität auf. In der thüringischen und meißnischen Frage adoptirte er einfach die Politik seines Vorgängers. Wenn er den König von Böhmen zum Reichsstatthalter in Meißen und Osterland ernannte, so war das wol nur ein vorläufig nicht zu umgehendes, aber nichts entscheidendes Zugeständniß an denselben; die Durchführung der von Adolf erworbenen Ansprüche auf Thüringen hielt er grundsätzlich fest, wenn er sie auch auf eine spätere Zeit vertagte. Zu einer ähnlichen Anschauung, wie s. Z. Adolf das den wettin’schen Fürsten gegenüber gethan hatte, bekannte sich A. bei Gelegenheit des holländischen Erbganges, nur daß die Umstände ihn hinterher veranlaßten, in diesem Falle eine mildere Auffassung walten zu lassen. Aber auch die Absicht, das Reich bei seinem Hause zu erhalten und es thatsächlich erblich zu machen, brach schon in der nächsten Zeit bei ihm durch, und es ist kein Zweifel, daß das wohlverstandene Wohl des Reiches eine solche Ordnung erheischte. In diesem Zusammenhange setzte er zunächst die freundschaftlichen Beziehungen zu K. Philipp dem Schönen von Frankreich fort, in die er bereits zur Zeit K. Adolfs und aus Haß gegen diesen eingetreten war. Ein förmliches Bündniß wurde nun geschlossen und durch eine Familienverbindung befestigt. Albrechts Sohn, Rudolf, wurde mit einer Tochter Philipps verlobt und sollte sein Nachfolger im Reiche werden. Auf diesem Wege meinte der König am sichersten die erobernde Politik Frankreichs gegen Deutschland zu lähmen, und man könnte nicht sagen, daß er wissentlich der Ehre und Sicherheit des Reiches hiebei etwas vergeben habe, wenn er auch von zu optimistischen Voraussetzungen ausging.

[226] Indeß bei jenen Unterhandlungen mit Philipp dem Schönen war der bereits im Stillen vorhandene Unmuth der Kurfürsten zum Ausbruch gekommen. Sie verwahrten sich gegen den Versuch, das Reich thatsächlich wieder erblich machen zu wollen, und von dieser Zeit an herrschte ziemlich offener Krieg zwischen ihnen und dem König. Sie fanden hiebei Unterstützung bei dem Papste Bonifaz VIII., in dessen Augen es von vornherein ein Unrecht war, daß A. der Verbündete seines Gegners, Philipps des Schönen, war. Und schon schlossen die drei geistlichen Kurfürsten nebst dem von der Pfalz ein förmliches Bündniß gegen den König, in der Absicht, ihn zu stürzen, wie sie s. Z. Adolf von Nassau gestürzt hatten. Jedoch A., entschlossen und thatkräftig, wie er war, kam ihnen zuvor und erhob sich nun gegen sie mit einem Nachdruck, den man übrigens von ihm hätte voraussetzen sollen. Er rief vor allem die rheinischen Städte gegen sie auf und zu Hülfe und bot ihnen als Gegenleistung die Abschaffung der von den Kurfürsten widerrechtlich auferlegten oder erhöhten Rheinzölle, die ihr Interesse in so hohem Grade schädigten. Von ihnen unterstützt eröffnete der König dann den Krieg gegen die gen. Kurfürsten und brachte einen nach dem anderen zur Unterwerfung. Genug, A. und mit ihm das Königthum gingen aus diesem Zerwürfniß als Sieger hervor. Auch auf den Papst machten diese seine Erfolge Eindruck; Bonifaz näherte sich ihm, und A., dessen Bündniß mit Philipp dem Schönen, wie wir sogleich hören werden, aus Rücksichten seiner Hauspolitik die frühere Kraft verloren hatte, wies auch aus diesem Grunde die dargebotene Hand nicht zurück. Er erklärte sich bereit, dem Papste den geforderten Verzicht auf die Wiederherstellung der deutschen Herrschaft in Italien zu leisten, was wir ihm an und für sich keineswegs zum Vorwurf machen wollen, so schwer es ihm auch ein Mann wie Dante als italienischer Patriot verdacht hat. A. hatte dafür um so freiere Hand, seine Erfolge in Deutschland auszubeuten und zugleich für die Vortheile seines Hauses, wo es nöthig wurde, mit allem Nachdruck einzutreten. Die letztere Sorge hatte bereits zum Bruche mit dem Könige von Böhmen geführt. Wenzel II. streckte die Hand nach der Krone von Ungarn aus, und hatte bereits im J. 1300 die polnische gewonnen. A. glaubte eine solche Ausdehnung der Macht der Premysliden ohne die dringendste Gefahr für seine Hausländer nicht zugeben zu dürfen, und ließ es lieber auf den Bruch und den Krieg mit seinem Schwager ankommen. Die erwähnte Annäherung Albrechts an P. Bonifaz steht im Zusammenhang mit seinem Widerstand gegen die Absichten Wenzels auf Ungarn; ebenso die Zurückforderung Meißens und des Oster- und Pleißenlandes, das er ihm unter der Form der Verpfändung überlassen hatte. Der Krieg gegen Böhmen (1304) hatte zunächst keine Entscheidung gebracht, als Wenzel II. dahinstarb; sein Sohn Wenzel III. schloß aber Friede mit A. und verzichtete auf Ungarn wie auf die wettinischen Länder (1305).

Und nun tritt die Verbindung der Reichs- und Hauspolitik Albrechts immer deutlicher auf. A. griff, im Besitze von Meißen und Osterland, auf die von Adolf erworbenen Ansprüche des Reiches auf Thüringen zurück (1306) und rüstete zum Kriege gegen die Söhne des Landgrafen Albrecht, die sich desselben, auf ihr Erbrecht gestützt, bemächtigt hatten. Und als zur selben Zeit Wenzel III. von Böhmen starb, gelang es ihm, dort seinen Sohn Rudolf zum König wählen zu lassen. Welche Aussichten eröffneten sich hiermit für die Pläne Albrechts! Aber das Glück hielt nicht gleichen Schritt mit seinen Anstrengungen. Sein Sohn, K. Rudolf von Böhmen, starb rasch dahin und machte einem Könige der Gegenpartei, Heinrich von Kärnthen, Platz (1307); seine Truppen, die er gegen die Wettiner entsandte, wurden geschlagen, in dem Reiche selbst wagte sich offene Unbotmäßigkeit wider ihn hervor, wie z. B. die der Grafen von Würtemberg; die kurfürstliche Partei stand ihm seit ihrer Demüthigung zum größeren Theile [227] unversöhnt, wenn auch ohnmächtig, gegenüber. Zwar hat A. auch jetzt den Muth nicht verloren und traf umfassende Maßregeln, seine Widersacher niederzuwerfen und seine Entwürfe auszuführen. Da ereilte ihn jedoch unvermuthet, im Angesichte seiner Stammburg, das Schicksal durch die Hand seines Neffen Johann, der sich von ihm widerrechtlich zurückgesetzt und mit leeren Versprechungen auf Land und Leute hingehalten hielt (1. Mai 1308). Der Versuch, in dieser Gewaltthat mehr als die Handlung leidenschaftlicher Privatrache erblicken zu wollen und sie in Zusammenhang mit der Verstimmung vor allem der kurfürstlichen Partei gegen A. zu bringen, muß als zu gewagt zurückgewiesen werden.

Albrechts Name steht bekanntlich in der Ueberlieferung der Schweizer über die Entstehung oder Vertheidigung ihrer Reichsfreiheit oben an. Indessen ist die neuere unbefangene Forschung jener Ueberlieferung zunächst in Bezug auf ihn mit Erfolg entgegengetreten. Die Rolle des Tyrannen, die A. in diesen Vorgängen seit Tschudi allgemein zugeschrieben wurde, ist geschichtlich nicht begründet. Wenn auch die betreffende Forschung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, das Eine gilt als gewiß, daß zur Zeit Albrechts jener angebliche Freiheitskampf der alten Kantone gegen ihn nicht stattgefunden hat, und überhaupt, daß die in Frage stehenden staatsrechtlichen Verhältnisse von wesentlich anderer Art gewesen sind, als sie die volksthümliche Fassung annimmt und voraussetzt.

Kopp, König Albrecht und seine Zeit. (Geschichte der eidgenössischen Bünde. Bd. III. Abth. 2. Berlin 1862.)