ADB:Fritz, Johann Adam
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v. Wening-Ingenheim’s Lehrbuch d. gem. Civilrechts“, 3 Hefte, Freib. 1833–39 – die von ihm besorgte 5. Ausgabe dieses Werkes, München 1836–38 –, die von ihm bearbeiteten beiden letzten (13. und 14.) Ausgaben des Lehrbuchs des römischen Rechts von Mackeldey (1851 und 1862), sowie viele Abhandlungen in Löhr’s Magazin, Archiv f. die civil. Praxis, Zeitschrift für Civilrecht und Proceß.
Fritz: Johann Adam F., Professor der Rechte in Freiburg i. B., wurde am 24. Januar 1799 zu Lindenfels im Odenwald geboren, promovirte 1821 in Gießen zum Doctor der Rechte, wurde 1825 außerordentlicher und 1827 ordentlicher Professor des römischen und deutschen Privatrechts in Freiburg i. B. Diese schnelle akademische Laufbahn erklärt sich durch einnehmende persönliche Eigenschaften und große Lehrbefähigung, die ihm bei gediegener wissenschaftlicher Thätigkeit bald in weiten Kreisen Anerkennung verschafft hatte. 1839 zum Hofrath befördert, konnte er während mehrerer Decennien in mancherlei akademischen Nebenämtern der Universität große Dienste leisten. Sonst verlief sein Leben ruhig und ungestört. Nachdem er 1871 sein fünfzigjähriges Amtsjubiläum in großer Rüstigkeit gefeiert, zog er sich 1873 von seinem Lehramt zurück und verstarb am 1. Juni 1878. Neben „Versuch einer histor.-dogmat. Entwickelung der Lehre von dem Testamente, welches Ältern unter ihren Kindern errichten“, Gießen 1822, sind zu nennen seine „Erläuterungen, Zusätze und Berichtigungen zu- W. Behaghel in d. Badischen Biographien, hrsg. von Dr. F. v. Weech, I. Heidelb. 1875, S. 265/6. – Freiburger Rectoratsreden vom 12. Mai 1875 (Freiburg i. B.), S. 9, 10.