ADB:Gebhardi, Johann Ludwig Levin

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Artikel „Gebhardi, Johann Ludwig Levin“ von Franz Xaver von Wegele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 482, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gebhardi,_Johann_Ludwig_Levin&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 12:58 Uhr UTC)
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Gebhardi: Johann Ludwig Levin G., Geschichtsforscher, geb. zu Braunschweig den 19. Mai 1699, besuchte zuerst die gelehrten Schulen seiner Vaterstadt, dann die Universitäten von Helmstedt und Jena, später auch Halle, wo er Gundling und Ludewig hörte. Seine Studien haben eine polyhistorische Richtung eingeschlagen, aber sich doch auch früh, nur nicht ausschließlich der Geschichte zugewendet. In Jena hatte er sich besonders G. B. Struve angeschlossen und im J. 1720 unter dessen Vorsitz seine erste Abhandlung: „Facta serenissimorum ducum Brunsvicensium heroica“ vertheidigt. Im J. 1727 erhielt er einen Ruf an die Ritterakademie zu Lüneburg; dort hat er verschiedene Fächer, aber seit 1746 speciell auch Geschichte vorgetragen. In dieser Stellung ist er bis zu seinem am 10. November 1764 erfolgten Tode verblieben. – G. genoß bei Lebzeiten in den gelehrten Kreisen eines ziemlichen Ansehens, das er seinen historisch-genealogischen Arbeiten verdankte. Diese umschreiben stofflich einen weiten Kreis, schließen aber auch wieder sorgfältige Specialuntersuchungen, wie über die niedersächsischen Grafen von Eberstein u. a. nicht aus. Geschätzt sind seine „Historisch-genealogischen Abhandlungen“, deren zwei letzte Theile erst sein Sohn Ludwig Albrecht G. herausgegeben und mit eigenen Untersuchungen vermehrt hat. Ueberhaupt fließen die Arbeiten des Vaters und des Sohnes auf dem genealogischen Gebiete unverkennbar in einander. Wie bekannt, hat der Sohn das noch heut zu Tage brauchbare Werk, „Die Geschichte der erblichen Reichsstände in Teutschland“, 3 Bde. nach seiner eigenen Ausführung und mit wesentlicher Benutzung der nachgelassenen Vorarbeiten und Sammlungen seines Vaters zu Stande gebracht. Der günstige Einfluß von Männern wie Gundling, Ludewig, Struve auf die kritische Forschung, die gerade Gegenstände, wie sie die Genealogie zu behandeln hat, am wenigsten entbehren können, ist in der That deutlich zu verspüren. Zum Schlusse mag übrigens erwähnt werden, daß der Veröffentlichung der Arbeiten Gebhardi’s die Theilnahmslosigkeit des Publikums wiederholt empfindliche Schwierigkeiten, die manchen andern entmuthigt hätten, bereitet hat.

Die besten Nachrichten über J. L. L. Gebhardi’s Leben und Schriften stehen im 3. Theile (S. 201 ff.) der von seinem Sohn herausgegebenen Historisch-genealogischen Abhandlungen und dessen Einleitung zum 1. Bd. der erblichen Reichsstände. Zu vgl. Adelung und Meusel.