ADB:Gelbke, Johann Heinrich
Ernst von Sachsen-Koburg-Saalfeld gewesen, am 13. Dec. 1779 Consistorialassessor in Gotha und am 8. Dec. 1783 Oberconsistorialrath; zuletzt war er Vicepräsident des Oberconsistoriums. Sein Hauptwerk ist die „Kirchen- und Schulenverfassung des Herzogthums Gotha“ (3 Thle. in gr. 4°, 1790–99), eine vollständige actenmäßige Umarbeitung des vom Oberhofprediger Brückner herausgegebenen „Kirchen- und Schulen-Staates des Herzogthums Gotha“. Dieses mit großem Fleiße ausgeführte Unternehmen (der 1. Thl. enthält 318 Seiten Text, der 2. Thl. 733 und der 3. Thl. 824) war um so verdienstlicher, als die von Ernst dem Frommen herrührende sachsen-gothaische Kirchen- und Schulverfassung, wie G. in der Vorrede mit Recht bemerkt, von jeher fast in ganz Deutschland für musterhaft galt. Ueber ihren Urheber hat G. auch eine gute, ausführliche Biographie verfaßt: „Herzog Ernst, genannt der Fromme, zu Gotha, als Mensch und Regent; eine historische Darstellung, aus Acten und bewährten Druckschriften gezogen und mit einem Urkundenbuche herausgegeben“ (3 Bde. 1810). Außerdem ist von ihm veröffentlicht worden: „Der Naumburgische Fürstentag, oder wichtige Urkunden und Acten, den wegen erneuerter Unterschrift der Augsburger Confession und Beschickung des Concilii zu Trident von den protestantischen Fürsten und Ständen in Teutschland 1561 zu Naumburg an der Saale gehaltenen Convent betreffend“ (1793).
Gelbke: Johann Heinrich G., gothaischer Historiker, geb. zu Beneckenstein in der ehemaligen hannoverschen Grafschaft Hohnstein am 15. Juni 1746 (nach der Angabe seines Leichensteines), † zu Gotha am 26. Aug. 1822, wurde, nachdem er Instructor des Erbprinzen