Zum Inhalt springen

ADB:Gerhard I. (Erzbischof von Hamburg-Bremen)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Gerhard I., Bischof von Osnabrück“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 733–734, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gerhard_I._(Erzbischof_von_Hamburg-Bremen)&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 08:13 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 8 (1878), S. 733–734 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Gerhard I. von Oldenburg-Wildeshausen in der Wikipedia
Gerhard I. von Oldenburg-Wildeshausen in Wikidata
GND-Nummer 136648150
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|8|733|734|Gerhard I., Bischof von Osnabrück|Karl Ernst Hermann Krause|ADB:Gerhard I. (Erzbischof von Hamburg-Bremen)}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=136648150}}    

Gerhard I., Bischof von Osnabrück 1192–1216, † als Erzbischof von Hamburg-Bremen am 13. August 1219; der letzte, welcher bis zu seinem Tode den Hamburger Titel führte, war der zweite Sohn des Grafen Heinrich I. von Oldenburg, des Stifters der Wildeshäuser Linie († 1167) und der Tochter des Grafen Heinrich von Geldern. Als Bischof Arnold am 15. December 1191 auf dem Kreuzzuge gestorben war, wählte ihn das Osnabrücker Domkapitel, mit dem er sich aber im Kampfe zwischen Philipp und Otto IV. als treuer Anhänger der Staufer und Gegner der Fürstenpolitik überwarf; auch scheint er mit den Kirchengütern nicht vorsichtig gewirthschaftet zu haben. Der Streit zwischen Innocenz III. und Otto IV., der sich im Norden in den Eingriffen Waldemars des Großen von Dänemark und in der zwiespältigen Erzbischofswahl der Domkapitel von Bremen, das den Schleswiger Bischof Waldemar, und Hamburg, das Burchard von Stumpenhausen wählte, wiederspiegelte, brachte 1210, da der Papst beide nicht bestätigte, Waldemar bannte und Burchard verzichtete, dessen nahen Verwandten G. durch Wahl des Bremer Domkapitels am 30. October auf den erzbischöflichen Stuhl, den er aber erst 1216 einnehmen konnte. Es wurde ihm deshalb gestattet die Osnabrücker Diöcese, nach der er auch genannt wurde, beizubehalten. Der gebannte Waldemar wurde indeß gegen ihn durch Otto IV., durch die Stadt Bremen und durch die Stedinger, die namentlich seit 1207 ihre Kraft hatten kennen lernen, gehalten, die auf Seite Gerhard’s stehenden Ministerialen dagegen durch die trotzigen Bauern, welche selbst die starke Burg Hagen an der Marsch Osterstade berannten, niedergeworfen. Aber durch eine Niederlage, die Graf Heinrich II. von Hoya-Stumpenhausen, Gerhard’s Großneffe, vor der Burg Hoya 1212 den Bauern beibrachte, änderte sich der Kampf, obwol noch 1214 der Sitz der Edelherrn von Stotel zerstört wurde. Als Kaiser Friedrich II. am 25. Juli 1215 in Aachen gekrönt wurde, assistirte G., aber nur als Bischof von Osnabrück, doch nannte er sich schon früher im selben Jahre Erzbischof. Ottos IV. Sturz ließ ihn nun aber die Stedinger gewinnen, vielleicht durch Aufgabe der doch nur mit Gewalt beizutreibenden Zehnten, und so stützte er sich hinfort wesentlich auf diese gefürchteten Bauerlande der Marschen, deren Trotz dadurch so wuchs, daß G. als indirekte Veranlassung des ausrottenden Kreuzzugs seines Nachfolgers Gerhard II. angesehen werden kann. Unter dem Druck der Stedinger wurde 1217 auch die Stadt Bremen zur Unterwerfung durch eine sogenannte „Eintracht“ gezwungen, und G. hielt in Pomp seinen Einzug, doch hatte er der Stadt die von Hartwig II. erlangten Freiheiten bestätigt. Die kurzen Jahre seiner folgenden ruhigen Regierung konnten dem Erzstifte die in der haltlosen Regierung Hartwigs II., den [734] Waldemar’schen Kämpfen und durch seine eigne Kriegführung geschlagenen Wunden nicht heilen. Das Oldenburger Haus aber hat sich durch Gerhard’s Stellung, während sein Bruder Otto zugleich 1204–18 Bischof von Münster war, unfraglich zu einer Machtstellung erhoben, die es früher nicht besaß.

Vgl. Möser, Osnabr. Gesch. III. Stüve, Gesch. des Hochstifts Osn. II. und besonders H. A. Schumacher, Die Stedinger, S. 61 ff., wo die Nachweise. Dehio in v. Sybels hist. Zeitschr. XXX (1873), S. 222 ff., u. Gesch. d. Erzb. Hamb.-Bremen II.