ADB:Geyer, August

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Artikel „Geyer, August“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 49 (1904), S. 339–340, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Geyer,_August&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 18:07 Uhr UTC)
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Geyer: August Joh. Wilh. Andreas G., Strafrechtslehrer, wurde zu Asch in Böhmen am 31. Mai 1831 geboren, wo er im elterlichen Hause eine sorgfältige Erziehung genoß. Er studirte zu Prag und Wien die Rechtswissenschaft und promovirte am letzteren Orte am 28. Juli 1856 zum Doctor beider Rechte. Mit großem Eifer wandte er sich auf Anregung von Volkmann (s. A. D. B. XL, 244) der Philosophie Herbart’s (ebd. XII, 17 ff.) zu, habilitirte sich an der juristischen Facultät der Universität Prag mit der Schrift „Die Lehre von der Nothwehr“, Jena 1857, besuchte mit Staatsunterstützung Studien halber 1859 England und wurde am 14. April 1860 zum ordentlichen Professor des Criminalrechts und der Rechtsphilosophie in Innsbruck ernannt, wo er als Rector des Studienjahres 1866/67 auch am Tiroler Landtag im deutsch-nationalen Sinne theilnahm. Unter dem 14. April 1872 wurde er nach München berufen. Werthvolle Schriften aus seiner ersten Zeit sind seine „Erörterungen über den allgemeinen Thatbestand der Verbrechen nach österr. Recht“, Innsbr. 1862; „Geschichte und System der Rechtsphilosophie in Grundzügen“, ebd. 1863 (auch in Uebersetzungen, zuletzt russisch von Nekludoff, St. Petersburg 1886), „Besprechung des Entwurfs eines Strafgesetzes über Verbrechen und Vergehen für die nicht-ungarischen Länder Oesterreichs v. J. 1867“, Wien 1867. In München erzielte er großen Erfolg, da er sich als Lehrer wie als Schriftsteller durch geistvolle Klarheit und scharfsinnige Erfassung der zu behandelnden Fragen, ausgedehnte Kenntnisse des in- wie ausländischen Rechts und umfassende allgemeine Bildung auszeichnete. Abgesehen von zahlreichen Abhandlungen und Recensionen in den verschiedensten Zeitschriften sind als größere Arbeiten der zweiten Periode viele Beiträge zu v. Holtzendorff’s Rechtslexikon, zu dessen Handbuch des deutschen Strafrechts wie des Strafproceßrechts und sein zuerst auf dem Plan erschienenes „Lehrbuch des gemeinen deutschen Strafproceßrechts“, Leipzig 1880, zu erwähnen. Von Einzelfragen beschäftigten ihn namentlich die der Todesstrafe („Ueber die Todesstrafe“, Innsbr. 1869, ital. von Vainberg und Carrara, Lucca 1870) und die der Entschädigung unschuldig Angeklagter und Verurtheilter (Nord u. Süd, Augustheft 1881, Gerichtssaal 1882, Deutsche Zeit- und Streitfragen Heft 169). Reiche Excurse über schwierige Materien bietet sein „Grundriß zu Vorlesungen über gemeines deutsches Strafrecht“, München 1884/85. Von seinen vielen kleineren Arbeiten (darunter Beiträge in der Zeitschr. f. exacte Philosophie III. V. VI) hat Harburger (München 1889) einige der wichtigsten herausgegeben. Seine letzte Arbeit war eine Kritik des russischen Strafgesetzentwurfs (Zeitschr. von v. Liszt Bd. III. IV u. VI). G. war Mitglied verschiedener gelehrter Gesellschaften des Auslandes, Inhaber mehrerer Orden; [340] weitere Auszeichnungen standen ihm bevor. Seine feine Beobachtung auf Reisen zeigt der prächtige Artikel „Vom Hohenstaufen zum Hohenzollern“ (Nord u. Süd, Bd. 27, S. 75–95). Ein schweres Nervenleiden, das ihn schon hier und da dem Amte ferngehalten hatte, kam nochmals zu schwerstem Ausbruch und führte am 27. Decbr. 1885 zu seinem Tode. – Gut charakterisirt ihn das dem Römischen Gefängnißcongreß kurze Zeit vor seinem Hinscheiden eingesandte Motto „Schreibt auf die Gefängnißthüren nicht: Lasciate ogni speranza, sondern: Hoffnung, Gerechtigkeit und Liebe!“

Prantl, Gesch. d. Ludwig-Maximilians-Universität II, 557. – Chronik d. Univ. München für 1885/86. München 1886, S. 10/11. – Renato Manzato in d. Riv. penale XXIV, 93–98 (deutsch v. A. Teichmann im Gerichtssaal Bd. 39, S. 236–248). – Nekrolog v. Dr. H. Harburger in d. Zeitschr. von v. Liszt VII, 175–178; – v. Holtzendorff im Gerichtssaal Bd. 39, S. 18. – Souvenir du IIIme Congrès pénitentiaire international, Rome 1885, p. 53. – Ueberweg-Heinze, Grundriß der Gesch. d. Philosophie d. 19. Jahrhunderts, 9. Auflage. Berlin 1902, S. 189.