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ADB:Getelen, Augustinus van

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Artikel „Getelen, Augustinus von“ von Wilhelm Sillem in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 49 (1904), S. 336–339, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Getelen,_Augustinus_van&oldid=- (Version vom 27. Dezember 2024, 03:00 Uhr UTC)
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Getelen: Augustinus von G., Dominicaner in Lüneburg, vielleicht der bedeutendste und durch Rede und Schrift wirksamste Gegner der Reformation in Hamburg und im Fürstenthum und in der Stadt Lüneburg. Zeit und Ort seiner Geburt und seines Todes sind so gut wie unbekannt. In Ersch und Gruber (Erste Section, 64. Theil, 1857) ist ein offenbar auf gründlichem Studium beruhender, von B. Röse (s. A. D. B. XXXIX, 185) unterzeichneter Artikel über G. enthalten, aber leider ohne Angabe der Quellen. Demzufolge ist G. in Lübeck geboren. Sein Familienname findet sich um die Wende des 15. und 16. Jahrhunderts zwei Mal in der Matrikel der Rostocker Universität: 1496 am 11. October ist Henningus van Ghetelen de Lubeke, und 4. April 1508 Hieronimus van Ghetelen Lubicensis immatriculirt worden (Hofmeister, Matrikel der Universität Rostock. Band I, S. 281 und II, S. 33). So dürfte die Herkunft und auch die Schreibung seines Namens feststehen, wenngleich er in Spalatin’s Annalen (nach Uhlhorn, Urb. Rhegius, S. 359, Anm. 2) als Aug. Gottelinus, Bremensis und in Liebe’s Lebensbeschreibung der vornehmsten Theologen 1530 … in Augsburg. Gotha 1730, S. 16 unter dem Namen Aug. v. Geterheim vorkommt.

Im J. 1525 wird G. zuerst in Hamburg erwähnt: als der Lector Primarius am Dom, Joh. Engelien, am 15. October gestorben war, bat der Rath von Hamburg in einem Schreiben vom 23. November den von Lüneburg, sich bei Joh. Koler, dem bejahrten Propst an der Johanniskirche daselbst, dafür zu verwenden, daß Bruder Augustinus noch auf sechs bis neun Monate in Hamburg verweilen dürfe, um das Volk von Irrthümern und eigensinnigen Vorsätzen abzuwenden. Durch seine Gelehrsamkeit und seine volksthümliche Predigtweise muß G. ein berechtigtes Aufsehen erregt haben. In den Augen der Evangelischen galt er für einen ihrer einflußreichsten Gegner. Als solchen sah ihn auch Bugenhagen an, der im Herbst 1524 auf die an ihn ergangene Wahl zum Pfarrherrn an St. Nikolai in Hamburg verzichtete, da der Rath sich weigerte, die Wahl zu bestätigen. Nun sandte Bugenhagen ein umfangreiches Sendschreiben an die Bürger, um sie über den Glauben und die guten Werke zu unterrichten. Dies Schreiben kam in Wittenberg 1526 heraus und enthielt am Schluß ein Sendschreiben „an Ern Augustin Getelen“ (abgedruckt bei Vogt, Bugenhagen, Elberfeld 1867, S. 262–267). In demselben wirft Bugenhagen dem Dominicaner die unziemlichen Worte vor, mit denen er gegen ein deutsches Neues Testament, das im J. 1523 gedruckt worden war, geeifert habe, Worte, die Augustinus von der Kanzel gesprochen habe, die selbst von einem Lotterbuben bei der Bierzeche gebraucht, unleidlich wären. Von dieser Ausgabe des Neuen Testamentes hatte G. in seinen Predigten während der Vacanz der ersten Lectur am Dom im Winter 1525 auf 1526 gesagt, es sei „eyn kleyn testamente, eyn swyns testamente, eyn duwelsch testamente“, die Uebersetzung sei fehlerhaft, viertehalbhundert Artikel seien ausgelassen. Getelen’s [337] Predigtweise war um so gefährlicher, „als er das Ansehen haben wollte, das Evangelium Christi zu predigen, aber dabei die Pracht und Tyrannei des Clerus fein vertheidigen konnte“. G. gab auf Bugenhagen’s Sendschreiben an ihn eine Schrift unter folgendem Titel heraus: „Wedder erdichteden sendebrief Im namen ern Joh. Puppenhagen uthgegaen Antwort an den erbaren rath tho Hamborch“ mit einer Widmung an den Rath zu Hamburg vom 15. Mai 1526 aus Lüneburg datirt. Erst nach zwei Jahren, im April 1528, antwortete Bugenhagen seinem Gegner G. Denn auf ihn wird sich der Titel der zweiten Zuschrift an die Stadt Hamburg beziehen: „eyn breff Johannis Bugenhagens Pomers wedder de lögene dorch eyn schandboeck, synem ersten boke, dat he an de Hamborgere gescreven hadde, upgeleicht“ u. s. w. Nur vorübergehend wird G. 1526 in Lüneburg gewesen sein, die meiste Zeit war er in Hamburg mit Predigten beschäftigt, bis er wol im Winter 1527 auf 1528 vom Rath zu Lüneburg dorthin berufen wurde (Wrede, Einführung der Reformation im Lüneburgischen. Gött. 1887, S.112), um die Sache der Römischen durch seine Predigten, deren er wöchentlich zwei in der Hauptkirche St. Johannis halten sollte, zu unterstützen. Da G. zu denen gehörte, die von den Gegnern zu lernen nicht verschmäht hatten, so war er bei seiner Ankunft in Lüneburg sogar genöthigt, sich vor seinem Propst Koler vor dem Verdachte zu rechtfertigen, zu den Evangelischen zu gehören. Aus seinen zahlreichen Manuscripten, die aus Koler’s Nachlaß in der Lüneburger Stadtbibliothek aufbewahrt werden, läßt sich wol auf die Art wie auf den Umfang seiner Polemik und Predigtweise schließen. Sie sind äußerst sauber geschrieben, offenbar druckfertig, theils lateinisch, theils niederdeutsch abgefaßt. Um volksthümlich zu sein ist G. genöthigt, seine Ansprachen, auch die in gereimter Sprache entworfenen, reichlich mit Citaten des Neuen Testamentes zu versehen. Vor einem kleinen lateinischen Tractat, vor 1534 geschrieben, befindet sich eine lange gereimte „vormanynge, dat uth der Gnade Gades alle guth kumpt“. Sein „Decalogus declamatus ad populum per Augustinum ab Gettelenn“, Buxtehyde 1532 enthält unter Festhaltung aller römischen Bestimmungen einen brauchbaren Katechismusentwurf. Die Inhaltsangabe eines anderen Tractats „tranquillam reddi conscientiam per opera bona, sacramentum, ecclesiam“ beweist seinen theologischen Standpunkt. Polemisch gegen den Kalenberger Reformator Corvinus ist das Manuscript: Apologia Concordiae adversus Corvinus et disperatos discordiarum satores per Aug. Getellium“ gerichtet. Die Uebersetzung einer Schrift des fanatischen Franciscaners Nikolaus v. Herborn (s. A. D. B. XII, 42–45) ins Niederdeutsche: „Orszake, worumme ick, broder Nicolaus Herborn, myne schriffte den lutherschen richtern nicht underwerpen will“, deren Original allerdings dem Unterzeichneten unbekannt ist, und die plattdeutsche Uebersetzung der Vorrede zu Hieronymus Emser’s Neuem Testament dürften von weiterem als localgeschichtlichem Interesse sein. Die letztgenannte Uebersetzung insonderheit, da in Wiechmann, Meklenburgs altniedersächsische Literatur, 1. Theil, Schwerin 1864, S. 143 eine 1530 in Rostock gedruckte niederdeutsche Ausgabe von H. Emser’s Neuem Testament erwähnt wird. „Getelen’s Predigten wurden in Lüneburg gerne gehört; auch seine Gegner gestanden ihm zu, daß er eine außerordentliche Predigtgabe besitze“ (Wrede a. a. O., S. 113); aber wegen seiner Doppelzüngigkeit – „zuerst redete er wahr, fort Lüge, zuletzt vermengte er Wahres mit Falschem so tückisch und geschwinde, daß nur die Allerscharfsinnigsten ihn durchschauen konnten“ – wurde er von Martin Undermarck, dem Prediger Herzog Ernst’s des Bekenners in der Schrift: „Wider die Lästerschrift des schwarzen Münches Augustin v. Getelen, des falschen Propheten bei den zu Lüneburg“ angegriffen. G. war der Wortführer der Geistlichen, [338] als vor Ostern 1530 der Rath zu Lüneburg sie auf ihr Gewissen fragte, ob die neue Lehre dem Worte Gottes gemäß oder zuwider sei. Nach einigen Ausflüchten erklärte er, wenn man die Rathschläge der Väter und deren geordnete Ceremonien verwerfen wolle, dann wäre Luther’s Lehre nicht unrecht und stimme mit dem göttlichen Worte. Als G. aber bald darauf anstatt des Rathsmandats, von dem man erwartete, daß es die Ceremonien verurtheilen würde, von der Kanzel der Johanniskirche den Befehl vorlas: „Wer sich an den Pfaffen vergreift, der soll an Leib und Leben gestraft werden“, mußte er noch an demselben Tage die Stadt verlassen (Wrede, S. 120 ff.). Erzbischof Christoph von Bremen nahm G. unter seinen Schutz und zunächst auf den Reichstag zu Augsburg mit, wo Herzog Ernst von Lüneburg die Confession unterschrieb, zu deren Confutatoren Spalatin auch G. zählte. Mit seinen Genossen Wimpina (s. A. D. B. XLIII, 335) und Mensing (s. A. D. B. XXI, 370) unterstützte er dann von Augsburg aus das Kloster St. Michaelis in Lüneburg in seinem Widerstande gegen die Reformen des Herzogs und erschwerte die Einführung der von Stephan Kempe (s. A. D. B. XV, 600) entworfenen städtischen Kirchenordnung für Lüneburg. In Getelen’s Schrift gegen Kempe „kommt besonders Bugenhagen, auf den G. seit seiner Hamburger Zeit wol noch einen starken Haß hatte, schlecht weg“ (Wrede a. a. O., S. 142 ff., 152 ff.). Ebenso war es G., der den alten Propst Koler zu St. Johannis berieth, als Urb. Rhegius ihn von der Unhaltbarkeit der päpstlichen Lehren überzeugen wollte. Denn Koler war zu unbedeutend, um dem Urb. Rhegius gewachsen zu sein. G. bestärkte Koler in seinem Widerspruch und als Rhegius nun G. aufforderte, mit ihm in Lüneburg zu disputiren, erklärte er seine Bereitschaft, mit ihm am kaiserlichen Hofe zu disputiren (Uhlhorn a. a. O. S. 187), mit dem er vielleicht in Ausgsburg in Verbindung getreten war. Wohlgelitten am Hofe des Erzbischofs zu Verden, war G. eine Hauptstütze der katholischen Partei, die auch im Fürstenthum Lüneburg Ernst dem Bekenner das Reformationswerk erschwerte. Waren es doch unter den vielen recht selbständig geleiteten Klöstern des Landes gerade die drei Klöster zu Lüneburg, Medingen und Ebstorf, die der Verdener Diöcese angehörten, die in ihrer hartnäckigen Gegnerschaft gegen jeden Reformationsversuch von dem Erzbischof oder G. ermuthigt wurden (Wrede, a. a. O., S. 211, 212). Und wenn auch 1534 als das Jahr bezeichnet werden kann, in dem die Stadt Lüneburg in die Reihe der evangelischen Städte eingetreten ist, so wurde doch noch in demselben Jahre eine Schrift an die Johanniskirche angeschlagen, in der die lutherische Feier des Abendmahles unter beiderlei Gestalt angegriffen wurde, für deren Verfasser man in Lüneburg allgemein G. hielt, wiewol Rhegius dies verneinte (Wrede, a. a. O., S. 193). Das letzte, was m. W. von Getelen’s Thätigkeit in Deutschland berichtet wird, ist dies, daß er in Verden 1537 auf des dortigen Bischofs und bremischen Erzbischofs Geheiß in den Fasten den päpstlichen Legaten, Bischof Petrus Fortius mit einer lateinischen Oration herrlich empfangen hat (Spangenberg [J. G. Leukfeld], Chronica aller Bischöfe des Stifts Verden, S. 176). Röse (a. a. O.) bemerkt, daß G. im J. 1540 eine Harmonia vulgaris quattuor Evangelistarum in 8° herausgegeben habe, leider ohne Angabe des Druckortes, aus dem etwa Schlüsse über Getelen’s Aufenthalt zu ziehen wären. Dann taucht G. gleich so manchem Sprößling der Hansestädte, in Livland auf. G. Berkholz hat im elften Bande der Mittheilungen aus dem Gebiete der Geschichte Livlands, Riga 1868, S. 521–525 einige Angaben über Getelen’s letzte Lebensjahre in dem Aufsatz: „Der Rigaische Domherr Augustin v. Getelen“ veröffentlicht. Danach ist G. wenigstens im J. 1542 bereits in Livland gewesen. Denn aus dem J. 1543 ist ein Brief [339] Getelen’s an den Freiherrn Otto Uexküll auf Fickel erwähnt, in welchem G. berichtet, im Jahre zuvor dem Freiherrn eine Genealogie des Uexküll’schen Geschlechtes gesandt zu haben. Er unterzeichnete diesen Brief als „der hilligen Kerken tho Riga Domherr und Kelner“. In zwei ferner angeführten Urkunden aus den Jahren 1556 und 1557 wird G. „Probst des Stiefts Curland“ und Dompropst genannt. In den Jahresberichten der Geschichtswissenschaft, 8. Jahrg. (1885) herausgegeben 1889, III, S. 68 wird G. als Decan des Oeseler Bisthums aufgeführt.

Quellen: Außer den bereits angeführten Schriften behandeln A. v. G. Lappenberg, Niedersächsische Chroniken, S. 50, 575, 576 und Sillem, Einführung der Reformation in Hamburg. Einige Proben aus Getelen’s in Lüneburg bewahrten Manuscripten sind von dem Unterzeichneten mitgetheilt in der „Monatsschrift für die evangelische Kirche im hamburg. Staat“. 1885, S. 340.