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ADB:Goch, Hermann von (2. Artikel)

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Artikel „Goch, Hermann von“ von Hilar Schwarz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 49 (1904), S. 421–422, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Goch,_Hermann_von_(2._Artikel)&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 11:37 Uhr UTC)
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Goch: Hermann von G.[WS 1], der reichste Finanzmann Kölns im 14. Jahrhundert, ist dort zuerst im J. 1365 nachweisbar. Er war geweihter Cleriker und Kanonikus zu Kaiserswerth, kam indeß schon in jungen Jahren nach Köln, wo er das rechte Feld für seine eminente geschäftliche Begabung fand. G. wurde der größte Hausbesitzer der Stadt: 45 Häuser und Höfe, zum Theil von bedeutendem Umfang, erwarb er, darunter z. B. die aus zwei großen Adelshöfen vereinigte Besitzung zur Kemenade – sein Wohnhaus, später Palais der Grafen von Fürstenberg – in der Glockengasse und das Herrengut zum Hardefust, welches noch 1456 seinen Namen trug und zum letzten Besitzer den Fürsten von der Leyen hatte; die Bodenfläche des Gutes umfaßt heute einen ganzen Straßencomplex in Köln. Damit verband G. gleichzeitig den Erwerb von Ackerland und den Betrieb bäuerlicher Eigenwirthschaft, wie er denn auch unter den Großgrundbesitzern erscheint, die 1391 die Bauerbank von St. Gereon begründen. Sein Capital ließ G. am lebendigsten und fruchtbringendsten arbeiten in Geldgeschäften zunächst mit dem niederrheinischen Adel und dem Kölner Patriciat, vor allem aber mit dem Erzbischof Friedrich von Saarwerden und dem Herzog Wilhelm III. von Geldern. Der erstere übertrug ihm nach vorausgegangenen Darlehen das Amt des obersten Sieglers der Kölner Curie und verpfändete bezw. verpachtete ihm seine Kölner Einkünfte, die G. in kluger und interessanter Weise, bei stets genauer Beobachtung des kanonischen Zinsverbots, mit doppeltem Gewinn 1378–89 ausnützte. Dieselben Jahre ungefähr umschließen seine ausgedehnten Geschäfte mit dem Herzog von Geldern, dessen immer wachsende Verbindlichkeiten gegen G. theils aus baren Darlehen, theils aus großen Lieferungen, besonders von Wein, hervorgingen. Der ungemein kluge und gewandte Mann stieg rasch in Ansehen und Ehren. Adelige und Geschlechter wählten ihn wiederholt zum Schiedsrichter; schon früh, 1373, ernannte [422] ihn Karl IV. zu seinem Caplan und Familiaren, und eine ganze Reihe ähnlicher Huldbriefe schloß sich an. Wie weit verbreitet Goch’s Ansehen war, zeigt der Brief des Gegenpapstes Clemens VII., der sich am 31. October 1393 aus Avignon an ihn mit dem Ersuchen wandte, gegen den Kölner Erzbischof zu wirken und ihm dafür die Hilfe des französischen Königs zusicherte. Andererseits aber zog ihm sein steigender Reichthum auch zahlreiche Anfeindungen zu, die sich endlich 1393 und 1394 in mehreren Acten summarischer Willkürjustiz des patricischen Rathes entluden. Er wurde wegen angeblichen Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung der Grut (einer der erzbischöflichen Nutzungen in Köln) zur Zahlung von 2000 Gulden und dann zu zweimaliger halbjähriger Thurmhaft verurteilt. Diese Schläge hat G. persönlich und geschäftlich nicht mehr verwunden. Gerade seine einfachen, rein sachlichen Tagebuchnotizen aus dieser Haftzeit bekunden übrigens nochmals die Vielseitigkeit seiner Beziehungen und die Größe seines Ansehens. Den politischen Kämpfen in Köln stand G. fern; es ist unrichtig, ihn einer der Parteien zuzuweisen. Er kannte im öffentlichen Leben nur eins: das Geschäft; alles andere kam nur unter diesem Gesichtspunkte für ihn in Betracht. Nach dem Sturz der Geschlechterherrschaft ward er der Theilnahme an einem Plan, das Zunftsregiment zu beseitigen und die Stadt dem Herzog von Geldern zu überliefern, beschuldigt und mit seinem Schwager Goswin von der Kemenaden gefangen gesetzt. Beide legten auch ein „Bekenntniß“ ab und wurden darauf am 7. Mai 1398 hingerichtet. Diese Bekenntnisse sind jedoch auf der Folter erzwungen und entbehren der inneren und äußeren Wahrheit; überhaupt ist die Annahme einer von den Patriciern wider die Zunftregierung geplanten Gegenrevolution völlig haltlos.

Ennen’s Quellen z. Gesch. der Stadt Köln Bd. 5 und 6 enthalten eine Anzahl Stücke zur Geschichte Goch’s; bei weitem das meiste aber ist noch ungedruckt. Alles über Goch vorhandene archivalische Material wird, verbunden mit einer Darstellung seiner gesammten Thätigkeit, in der nächsten Zeit zur Veröffentlichung gelangen.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Über diese Person existiert in Band 9 ein weiterer Artikel.