ADB:Goldstücker, Theodor

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Artikel „Goldstücker, Theodor“ von August Leskien in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 341, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Goldst%C3%BCcker,_Theodor&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 12:02 Uhr UTC)
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Goldstücker: Theodor G., geboren am 18. Januar 1821, Sohn jüdischer Eltern, zu Königsberg in Preußen, gestorben am 6. März 1872 in London, war einer der besten Kenner des Sanskrit und der altindischen Litteratur. G. erhielt seine Vorbildung auf dem altstädtischen Gymnasium seiner Vaterstadt, studirte von 1836 an auf der Königsberger Universität unter Lobeck, Bohlen, Rosenkranz, von 1838 an in Bonn unter Lassen, Freytag, A. W. Schlegel und promovirte 1840 in Königsberg. Dann begab er sich nach Paris, wo er unter Burnouf’s Leitung die dortigen Sanskrithandschriften studirte, lebte, 1846 nach Deutschland zurückgekehrt, in Berlin und siedelte 1850 nach London über, wo er 1851 Professor des Sanskrit am University College wurde, welche Stelle er bis zu seinem Tode bekleidete. G. hat von seinen sehr umfassenden, die gesammte indische Philologie und Alterthumskunde betreffenden Studien verhältnißmäßig wenig veröffentlicht, nur ein größeres darstellendes Werk vollendet: „Pânini, his place in Sanskrit literature“, London 1861. Von seinem, auf einen ungeheuren Umfang angelegten „Sanskrit dictionary“ (ursprünglich als 3. Auflage des Wilson’schen Wörterbuchs gedacht) sind London 1856–64 einige Hefte erschienen, die aber im ersten Buchstaben a abbrechen. 1865 bildete sich in England auf Goldstücker’s Anregung eine Sanskrit Text Society, deren Ausgaben er mit der unvollendet gebliebenen Edition des „Jaiminîya-nyâya-mâlâ-vistara“, London 1865–67, eröffnete. Außerdem machte er eine facsimilirte Ausgabe eines Commentars zum „Mânava-Kalpasûtra“, London 1861, und begann die nach seinem Tode vollendete facsimilirte Ausgabe des „Mahâbhâshya“, 3 Bde., London 1874. Mancherlei kleinere Arbeiten von ihm enthalten Athenaeum und Westminster Review, für Chambers’ Encyclopedia bearbeitete er die Artikel über indische Philosophie und Mythologie. Wegen seiner intimen Kenntniß des indischen Rechts wurde G. häufig von der indischen Regierung zu Rathe gezogen und übte dadurch einen praktischen Einfluß auf die englisch-indische Rechtspflege. Ein diesen Gegenstand betreffender Vortrag, „On the deficiencies in the present administration of Hindu’ Law“ erschien London 1871.

Vgl. The Athenaeum, March 9, 1872, und The Academy, April 1, 1872.