ADB:Goltstein, Johann Ludwig Franz Graf von

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Artikel „Goltstein, Reichsgraf Johann Ludwig Franz von“ von Woldemar Harleß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 348–350, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Goltstein,_Johann_Ludwig_Franz_Graf_von&oldid=- (Version vom 1. Mai 2024, 21:43 Uhr UTC)
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Goltstein: Reichsgraf Johann Ludwig Franz von G., einem alten Adelsgeschlechte des Herzogthums Jülich (von angeblich mährischem Ursprung entsprossen und mit dem Großvater Friedrich Theobald, der 1694 in den Reichsgrafenstand erhoben worden, und dem Urgroßvater, dem pfalz-neuburgischen Statthalter zu Düsseldorf Freiherrn Johann Wilhelm v. G., zu den geschichtlich hervorragendsten Gliedern des weithin angesehenen Geschlechtes zählend, war der Sohn des Grafen Johann Ludwig Heinrich von G. zu Breil und Heyhoven im Kreise Geilenkirchen und der Comtesse Anna Maria von Schaesberg, Tochter des unter dem Kurfürsten Johann Wilhelm von der Pfalz als jülich-bergischer Hofkammerpräsident und späterhin kurpfälzischer Minister einflußreichen Grafen Johann Friedrich von Schaesberg. Die bedeutende Stellung, welche der Vater Ludwig Heinrich, in die Fußstapfen seiner Vorfahren tretend, nach und nach als jülich-bergischer Amtmann, Geheimer Rath, Hofkammerpräsident, Kanzler (seit 1726) und zuletzt als Statthalter des jülich-bergischen Landes (23. Februar 1731), in letztgenanntem Amte freilich nur kurze Zeit noch – er starb am 13. August 1731 – gewonnen, sollte dem Sohne in erhöhtem Maße zu Theil werden. Den Ernennungen als Amtmann von Geilenkirchen (23. October 1731), bergischer Landrittmeister (1736), kurpfälzischer Kämmerer (1739) und jülichscher Landcommissar (1740) schloß sich für den am 8. October 1740 beim Collegium der jülichschen Ritterschaft Aufgeschworenen schon im nämlichen Jahr die Bestallung als wirklicher Hofrath zu Düsseldorf an; 1751 folgte dann die Beförderung zum Vicepräsidenten der jülich-bergischen Hofkammer, unter dem 4. October 1754 das Patent als kurfürstlich pfälzischer Geheimrath, am 10. December 1757 die Ernennung zum Hofkammerpräsidenten in Düsseldorf, sodann (um von anderen Ehren und Würden abzusehen) am 11. November 1768 die Beförderung zum Statthalter (als Nachfolger des Grafen Johann Wilhelm von [349] Schaesberg) mit einer Besoldung von jährlich 2600 Rthlrn. aus Cameralmitteln und 1200 Rthlrn. aus Landesfonds nebst Fourage für 8 Pferde, endlich (am 14. August 1774) das Patent als Geheimer Staats- und Conferential-Minister für das Departement der Finanzen zu Mannheim, wozu er als umsichtiger Leiter der Finanz- und Steuerangelegenheiten in Jülich und Berg sich vorzugsweise befähigt erwiesen hatte. Das Andenken dieses verdienten Mannes, der auch durch gute Verwaltung seiner ausgedehnten Besitzungen, insbesondere der reichsunmittelbaren Herrschaften Schlenacken in der heutigen niederländischen Provinz Limburg und Ulmen im Kreise Cochem, sonach als Glied der niederrheinisch-westfälischen Kreisstände sowie der mittelrheinischen Reichsritterschaft Anerkennung zu gewinnen wußte, knüpft sich vorzugsweise an seine Fürsorge für die geistige und materielle Entwickelung der Stadt Düsseldorf und der jülich-bergischen Lande. G. ist der Schöpfer des Düsseldorfer Hofgartens und zwar des älteren, sog. fiscalischen Theiles dieser Anlagen, wozu von ihm theils Gärten des Domänenhofs Pempelfort, theils neu hinzugekaufte Grundstücke verwendet wurden (1766–69). Es wird ihm nachgerühmt, daß er gerade im Hungerjahre 1769 behufs Durchführung dieser Schöpfung den darbenden Leuten in großer Zahl Beschäftigung und Verdienst gegeben habe, mit einem Aufwande von 10102 Rthlrn. aus der Landrentmeistereikasse. Auch der Jägerhof zu Düsseldorf und das 1756 begonnene Schloß Benrath unweit dieser Stadt sind (nach den Plänen des Oberbaudirectors Nicolas v. Pigage) unter Goltstein’s Oberaufsicht vollendet worden, nicht minder das Rheinwerft mehrgenannter Stadt. Für die Verbesserung der Verkehrswege sorgte der Statthalter, indem er die Landstraße von Düsseldorf über Ratingen nach Kettwig und von Düsseldorf über Mettmann nach Elberfeld anlegen ließ und auch für die Herstellung der Bonn-Coblenzer Straße auf der Strecke bei Sinzig thätig war. Desgleichen verdankten Landwirthschaft und Bergbau, Handel und Industrie der beiden niederrheinischen Herzogthümer ihm manche Förderung. Es geschah auf seine Veranlassung, daß Friedrich Heinrich Jacobi, nachdem er vom Statthalter im Mai 1772 in den Staatsdienst gezogen und zum Hofkammerrath bestellt worden, die Fabriken und Manufacturen der Herzogthümer zum Zwecke ausführlicher Berichterstattung über deren Zustand und über die Mittel zu ihrer Vervollkommnung bereiste (1774–75). Besserung des Rechtszustandes, wie der Bildung und Aufklärung des Volks im Geiste der Zeit stand zugleich unter den Bestrebungen Goltstein’s nicht in letzter Reihe: Mißbräuche in der öffentlichen Rechtspflege mehrfach abstellend, bewirkte er im Verordnungswege die Verminderung der Feiertage, Kirchweihfeste und Wallfahrten, verbot die Uebung von Gebräuchen, welche leicht groben Unfug im Gefolge hatten, wie die Todtenwachen und Gebehochzeiten, und ordnete Generalvisitationen zur Aufhebung des Raubs- und Diebsgesindels an. Aus den eingezogenen Einkünften geistlicher Brüderschaften wurden die Armenversorgungsanstalten von ihm mit neuen Mitteln versehen, zudem aus der Hofkammer unter seiner Verwaltung namhafte Summen für milde Stiftungen und als Almosen verwilligt. Zur Dotirung katholischer Schulen wies Kurfürst Karl Theodor auf Goltstein’s Betrieb im J. 1773 einen jährlichen Fonds von 12–14000 Rthlr. an und setzte gleichzeitig eine Schulcommission nieder. Die jülich-bergische Generaltaxordnung vom 27. März 1770 für alle Landes-, Amts- und Standesstellen ist des Statthalters Werk, unter seiner Einwirkung ist die öffentliche Bibliothek zu Düsseldorf (gegründet am 30. März 1770), die Rechtsakademie und die Maler-, Zeichnen- und Bauakademie daselbst (seit 1767) entstanden, beziehentlich ausgebildet worden. Die Statuten der Düsseldorfer Maler-, Zeichen- und Bauakademie bestätigte Karl Theodor 1774 nach Goltstein’s Vorschlägen. So legte G. in reger und vielseitiger Wirksamkeit in den kurpfälzischen Landen [350] am Niederrhein den Grund zu verhältnißmäßig blühenden Verhältnissen, die mehr oder weniger bis zur Zeit der Fremdherrschaft fortdauerten. Kein Wunder daher, wenn G. auch als Minister seinen Statthalterposten beibehielt, ja, wie es scheint, mit Vorliebe zu versehen fortfuhr, zumal Manches am Hofe zu Schwetzingen und Mannheim seinem geraden und offenen, durchaus rechtlichen Sinne nicht zusagen konnte. Durch unverdiente Zurücksetzungen gekränkt, zog er sich zuletzt in die Heimath zurück, wo er am 5. September 1776 starb. Er hinterließ einen einzigen Sohn, den Grafen Joseph Ludwig von G., welcher dem Vater in mehreren Aemtern, auch als Amtmann zu Geilenkirchen und Randerath, folgte und als Vicepräsident der Hofkammer und Mitglied des Geheimen Raths in Düsseldorf bis zum Eintritte der Fremdherrschaft fungirte. Durch denselben ist das alte Geschlecht (Wappen: vier blaue Querbalken im goldenen Felde) bis heute fortgepflanzt worden.

Acten des Staats-Archivs zu Düsseldorf und des Gräfl. Goltsteinischen Familienarchivs zu Schloß Breil. C. F. Wiebeking, Beiträge zur churpfälz. Staatengeschichte (Heidelberg u. Mannheim, 1793), S. 12. A. Fahne, Geschichte der Kölnischen, Jülichschen etc. Geschlechter, Bd. I. S. 117. F. G. Lipowsky, Karl Theodor, S. 121 f. Mertens, Vaterländische Blätter (Düsseldorf, 1815), III. 1. S. 56–60, u. a. m.