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ADB:Hackelmann, Leopold

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Artikel „Hackelmann, Leopold“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 294, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hackelmann,_Leopold&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 12:23 Uhr UTC)
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Hackelmann: Leopold H., Rechtsgelehrter, wurde 1563 zu Stade geboren, wo sein Vater angesehener Kaufmann war. Nach Vorbereitung auf den Schulen in Stade und Lüneburg, bezog er die Universitäten Helmstädt, Leipzig und Jena, promovirte in Jena 1591 am 23. September, an welchem Tage er sich auch verheirathete, erhielt 1594 eine außerordentliche Professur der Pandecten, trat 1596 an Eulenbeck’s Stelle als ordentlicher Professor und Beisitzer des Hofgerichts. Im J. 1598 folgte er einem Rufe als Rath des Erzbischofs nach Magdeburg. Der Kurfürst von Sachsen wollte ihn 1604 als Hofrath nach Dresden ziehen; allein das Domcapitel verweigerte ihm die Entlassung. Erst 1612, nach Wirth’s Tode, setzte der Kurfürst es durch, daß H. ordentlicher Professor und Beisitzer des Oberhofgerichts zu Leipzig wurde. Als der Herzog Johann Philipp von Sachsen-Altenburg 1613 das Rectorat der Universität übernahm, wurde H. zum Prorector gewählt, war später Domherr von Merseburg und Decemvir der Universität Leipzig. Gelähmt starb er am 11. November 1619 (1620?). Zum zweiten Male hatte er sich 1614 mit der Wittwe des Prof. med. Georg Feig verheirathet. Ausgezeichnet war er als Lehrer und Praktiker, hatte auch für das Erzstift Magdeburg wichtige Streitsachen geführt. Werth haben seine „Quaestiones illustres ex jure civili, pontificio, feudali et saxonico“, Jen. 1594, ed. II. Francof. 1602, ed. III. Magd. 1613, und einzelne Dissertationen. Verbessert gab er heraus Schneidewin’s „Epitome in usus feudorum“, Hann. 1595, Magdeb. 1613.

Zeumer p. 71–76. – Freher. – Witte, Ictorum decas I. 67. – Ersch und Gruber. Günther, Lebensskizzen, Jena 1858, S. 55. Sinceri Vitae II. 157 f.