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ADB:Hagen, Peter von

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Artikel „Hagen, Peter von“ von Carl Bertheau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 343, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hagen,_Peter_von&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 06:57 Uhr UTC)
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Hagen: Peter v. H., auch Peter Hagen, meistens Petrus Hagius genannt, der bekannte Dichter geistlicher Lieder, auch lateinischer Poet, war auf dem Landgute seiner Eltern Henneberg bei Heiligenbeil in Ostpreußen, nicht in der Grafschaft Henneberg, im J. 1569 geboren. Er studirte zu Königsberg, Helmstädt und Wittenberg, wurde im J. 1594 Rector zu Lyck in Preußen und im J. 1602 Rector auf dem Kneiphof zu Königsberg. Hier starb er am 31. August 1620. Die Angabe Wetzel’s, daß er zuletzt gräflich Erpach’scher Rath und Amtmann zu Breuberg gewesen sei, beruht auf einer Verwechslung seiner mit einem Andern. In Königsberg ward er mit Johann Eccard (Bd. V, S. 595) eng befreundet; Simon Dach ist sein berühmtester Schüler. In den „Preußischen Festliedern“, Königsberg 1598, finden sich einige seiner Lieder mit Eccard’schen Compositionen; andere hat Eccard’s Schüler, Johann Stobäus, 1604 mit Melodien versehen. Schon früh fanden einzelne seiner Lieder in Gemeindegesangbüchern Aufnahme, in welchen sie sich bis ins vorige Jahrhundert hinein und das eine oder andere vielleicht bis heute erhalten haben. Zu seinen verbreiteteren Liedern gehören: „Freu’ dich, du werthe Christenheit, dies ist der Tag des Herrn“, ein Lied auf Mariä Verkündigung; „Ich weiß, daß mein Erlöser lebt, obwol viel Feind mich plagen“, ein Osterlied; „Freut euch, ihr Christen alle, der Siegsfürst Jesus Christ, gen Himmel fährt“, ein Himmelfahrtslied. Er hat auch zwei Erbauungsschriften geschrieben, deren eine in Versen ist.

Mützell, Geistliche Lieder, III, S. 1035 ff. Wackernagel, Das deutsche Kirchenlied, V, S. 330 ff. Koch, Geschichte des Kirchenlieds u. s. f., 3. Aufl. II, S. 275 f. Adelung II, Sp. 1727.