ADB:Heinrich der Friedfertige

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Artikel „Heinrich der Friedfertige“ von Ferdinand Spehr in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 489–491, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_der_Friedfertige&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 15:37 Uhr UTC)
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Heinrich der Friedfertige oder Friedsame (Pacificus), geboren 1411, gestorben 1473, ist der jüngste Sohn des Stifters des mittleren Hauses Braunschweig, des Herzogs Heinrich. Er führte den Beinamen daher, daß, wenn auch seine Regierungszeit nicht ohne Streit und Fehde verlief, er doch, im allgemeinen nicht allzubedenklich in der Wahl seiner Mittel, dem Kriege abgeneigt, auf Schleichwegen zu erreichen bemüht war, was der ältere Bruder, Wilhelm der Siegreiche, durch kriegerischen Ungestüm erstrebte. Er hielt das Seine zu Rathe und mischte sich nicht ohne Noth in fremde Händel. Der Beinamen „Lappenkrieg“, der ihm beigelegt ist, wird verschiedentlich erklärt, ohne daß man solchen mit Bestimmtheit deuten könnte. In der im J. 1409 zwischen den Herzögen Bernhard und Heinrich erfolgten Theilung der väterlichen Länder hatte der letztere das Fürstenthum Lüneburg zum alleinigen Besitz erhalten. Einige Jahre nach dem Tode desselben verlangte, aus welchem Grunde steht nicht fest, dessen ältester Sohn Wilhelm, nachher der Siegreiche genannt, Heinrichs des Friedfertigen älterer Bruder, von dem Oheim Bernhard und dessen Söhnen eine neue Theilung. Um die kaum erreichte Einigkeit nicht sofort wieder in Frage zu stellen, gab Bernhard nach. Unter Vermittelung des Landgrafen Ludwig von Hessen wurde am 27. Mai 1428 eine neue Erbtheilung abgeschlossen, durch welche die braunschweigischen Lande wiederum in zwei Theile, den wolfenbüttel’schen und lüneburgischen Theil geschieden wurden. Am 22. August 1428 wurde die Kür vorgenommen; dieses Mal wählte Bernhard, er entschied sich, wahrscheinlich gegen die Erwartung Wilhelms, welcher die Theilung ausgeführt, für den lüneburgischen Theil. Die beiderseitigen Unterthanen wurden von dem Tausche in Kenntniß gesetzt, ihrer Eide und Pflichten gegen die bisherigen Landesherren entbunden und an die neuen Herren verwiesen. Zu dieser Zeit war H. herangewachsen, ohne daß Wilhelm seinerseits auf eine Theilung mit dem Bruder Bedacht genommen hätte. Wilhelms kriegerischer Sinn führte diesen wiederholt in ferne Länder. Er focht gegen die Hussiten, unternahm eine Reise nach Jerusalem, übernahm die Führung eines Hülfsheeres, welches sein Schwager Friedrich von Oesterreich dem Könige Karl VII. von Frankreich gegen die Burgunder sandte, und befand sich bereits wieder am Hofe seines Schwagers in Wien, als ein unerwartetes Ereigniß ihn in die Heimath rief. Wenn Wilhelm bisher als der ältere Bruder die Regierung auch im Namen des minderjährigen Bruders H. geführt hatte, so stand ihm dieser jetzt als volljähriger Fürst zur Seite. Der kluge berechnende H. konnte nicht jede Regierungshandlung seines Bruders gutheißen, besonders da er durch des Bruders Kriege während seiner Unmündigkeit [490] in[WS 1] manche Bündnisse und Verpflichtungen verwickelt wurde, welche seinem besonnenen Wesen widerstrebten. Vertrauensvoll hatte Wilhelm während seiner Abwesenheit die Sorge für seine Gemahlin Cäcilia, eine Tochter Friedrichs, des ersten Markgrafen von Brandenburg aus dem Hause Zollern, und für seine Kinder, welche sich auf dem Schlosse zu Wolfenbüttel aufhielten, dem Bruder Friedrich übertragen. Der Rath der Stadt Braunschweig, der aus der Schwächung der landesherrlichen Macht durch wiederholte Theilungen nur Nutzen ziehen zu können glaubte, namentlich wenn er den friedliebenden H. zum Landesherrn erhielt, wußte diesen zu einem Gewaltstreiche gegen seinen Bruder zu bereden. Am Montage nach Ostern 1431 erschien H. auf dem Schlosse zu Wolfenbüttel, ergriff von demselben Besitz und trieb seine Schwägerin Cäcilia, welche ihn ohne Argwohn empfangen hatte, aus demselben hinaus. Sie begab sich nach Schöningen, um dort vorläufig ein Unterkommen zu suchen. Es entbrannte nun zwischen den Brüdern eine grimme Fehde, in welcher von beiden Seiten stark Mordbrennerei getrieben wurde. Die Bürger von Braunschweig brannten die den Herren von Veltheim gehörende Burg Destedt am Elme nieder und die Dörfer Melverode, Dahlum, Stöckheim und andere gingen in Rauch auf. Am 23. November 1432 wurde unter Vermittelung des Landgrafen Ludwig von Hessen, des Markgrafen Johann von Brandenburg und des Herzogs Otto von Braunschweig zu Schöningen ein Vergleich zwischen den Brüdern geschlossen, nach welchem Wilhelm das Fürstenthum Kalenberg und die erworbenen Theile der Grafschaften Homburg und Eberstein, H. das Land Wolfenbüttel mit den dazu gehörenden Städten und Schlössern erhielt. Die geistlichen Lehen zu Braunschweig, die Erbhuldigung in den Städten Braunschweig, Lüneburg und Hannover blieb allen Agnaten gemeinschaftlich. – Zwischen den beiden Brüdern blieb fortan, wenn auch nicht ein inniges Einvernehmen, doch der Frieden hergestellt. Für Heinrichs Lande, das Herzogthum Wolfenbüttel, schlug die Theilung zum Guten aus. H. steht als Landesherr sehr hoch, er ist der würdige Vorgänger des Herzogs Julius. Er hinterließ sein Land in blühendem Zustande und durch weise Sparsamkeit, durch sein bescheidenes Hoflager, welches er zu Wolfenbüttel hielt, durch geregelten Staatshaushalt gelang es ihm, die meisten verpfändeten Aemter und Schlösser von ihren Pfandgläubigern einzulösen. Er förderte Handel und Gewerbe und freute sich der wachsenden Wohlhabenheit seiner Unterthanen. Jedem Klagenden gab er willig Gehör. (Sin tavelaken was gans kort; alle syne borge hadde he frî, de weren nig verpändet, men dâr hadde he vagede uppe, so dat syn lant unde lüde, borge un stede in groter nering seten; he konde syn lant beschermen to Wulffenbüttel up dem slote.) Unverdrossen hat er über den Landfrieden gewacht und wenn es galt, vornehme Wegelagerer zu züchtigen, griff er, so friedliebend er war, häufig zum Schwerte. Ganz besonders verdankt ihm der braunschweigische Landmann wesentliche Verbesserungen seiner gedrückten Lage. Auf dem am 17. Mai 1433 zu Wolfenbüttel gehaltenen Landtage wurde ein Gesetz verabschiedet, welches die drückendsten Fesseln der Leibeigenschaft zerbrach und den Weg bahnte zu dem blühenden Wohlstande der Bauern, dessen sich diese im Herzogthume Braunschweig vor vielen anderen Ländern zu erfreuen haben. – Als H. seinen Tod nahen fühlte, übergab er dem Rathe der Stadt Braunschweig die Schlüssel zum Schlosse Wolfenbüttel, um solche nach seinem Ableben an seinen Bruder Wilhelm zu übergeben und diesen dadurch zum Erben seines Landes zu machen. Denn aus seiner Ehe mit Helene, Tochter des Herzogs Adolf von Cleve, war ihm nur eine Tochter geboren, Margarethe, welche sich später mit dem Grafen Friedrich von Henneberg vermählt hat. H. starb nach vierzigjähriger Regierung am 7. December 1473. [491] „O rîker god“, ruft der Chronist ihm nach, „deden alle vorsten ôk also, denne weren se aller èren werd, unde dat kopper würde to golde!“[WS 2]

Rehtmeyer, Braunschw. Chronik. – Havemann, Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg, Thl. I.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. korrigiert, im Original „im“
  2. hochdeutsch ungefähr: „Oh reicher Gott, wenn alle Fürsten genauso handelten, wären sie aller Ehren wert und das Kupfer würde zu Gold!“