ADB:Hellfeld, Johann August
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Köchy 1806) bis zum Auftreten der historischen [698] Schule das beliebteste Lehrbuch. In einer anderen systematischeren Form wurde es von Schneidt 1786, zuletzt 1802 herausgegeben und gab Anlaß zu Glück’s großem Pandektenwerk. Vorangegangen waren eine „Historia juris romani“, 1740, und „Historia jur. germ. et canon.-pontificii“, 1741. Mehrere Male gab er Struve’s Elementa jur. feudalis (zuletzt 1774) heraus und beaufsichtigte die Ausarbeitung des „Repertorium pract. jur. priv. Imp. Germ. oder Sammlung aller üblichen und brauchbaren Rechte“, 1753–60. Seine „Opuscula“ gab J. Ch. Fischer 1782 und 89 heraus.
Hellfeld: Joh. August H., verdienter Rechtsgelehrter, war der Sohn eines Rechtsconsulenten zu Gotha, wo er am 9. Februar 1717 geboren wurde. Nach trefflicher Vorbildung promovirte er 1739 in Jena, wurde Advokat und Docent, 1749 Assessor im Schöppenstuhle, 1753 ordentlicher Professor der Institutionen, 1755 Professor der Pandekten und Hofrath, 1756 Senior des Schöppenstuhles, 1759 Professor des Codex und der Novellen, Senior der Juristenfacultät, 1769 weimarischer Geh. Regierungsrath, 1774 Präses im Hofgerichte, auch Professor des canonischen Rechts. Er starb am Schlage am 13. Mai 1782. Sein großer Ruf zog viele Studirende nach Jena und war seine „Jurisprudentia forensis secundum ordinem pandectarum“, 1764 (von seinem Schwiegersohne Oeltze 1787 und 1792 besorgt, von