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ADB:Hensel, Konrad

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Artikel „Hensel, Konrad“ von Georg Eduard Steitz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 789–790, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hensel,_Konrad&oldid=- (Version vom 17. November 2024, 16:30 Uhr UTC)
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Hensel: Konrad H., Theologe des 15. Jahrhunderts, geboren zu Cassel in Hessen, studirte auf der freisinnigen Universität Erfurt (Erfordia-Praga) unter Johann Ruchrat von Wesel, dessen Richtung er sich anschloß – wahrscheinlich hat er auch hier den theol. Doktorgrad erworben – und wurde nach einer längeren akademischen Wirksamkeit als Professor in Erfurt und Greifswalde, 1474 Stadtpfarrer und Canonikus am Bartholomäusstifte zu Frankfurt a. M. Volksmann im vollen Sinne des Worts reiht er sich würdig an Männer wie Sebastian Brant und Geiler von Kaisersberg, sowie als Gelehrter an den befreundeten Trithemius, als deren Geistesverwandten ihn sein Wirken erkennen läßt. Ohne Ansehen der Person strafte er die im Schwange gehenden Laster bei Hohen und Niedrigen; seine Kanzel war stets von Tausenden umlagert; je beliebter bei den Bürgern, desto gefürchtster und verhaßter war er der Rathsaristokratie, insbesondere gab er 1498 der Antipathie der Bürgerschaft und der Zünfte scharfen Ausdruck, als der Rath die von Nürnberg ausgetriebenen Juden – wenigstens die Reichen – aufnahm. Wie sein Lehrer Johannes de Vesalia und Trithemius, wie überhaupt die liberalen Theologen des Jahrhunderts (Gerson, d’Ailly) trat auch er für das Franziskanerdogma der unbefleckten Empfängniß [790] der Maria ein und wurde dadurch 1500 in einen Kanzelstreit mit dem Lektor des Frankfurter Dominikanerklosters Wigand Wirt verwickelt. Die plumpe Art, mit welcher dieser ihn bekämpfte und die frivole Anklage, womit der Orden ihn wegen einiger Aeußerungen in seinen Predigten bei dem Conservator seiner Privilegien, dem Bischof von Straßburg, verfolgte, erregte den Unwillen der Bürgerschaft, welche die Mönche allenthalben verhöhnte, beleidigte, ihnen die Almosen entzog und die Zinsen vorenthielt; ihre Niederlage wurde völlig, als in Folge der glänzenden Vertheidigung Sebastian Brants das geistliche Gericht zu Straßburg H. freisprach und die Anklage der Dominikaner zurückwies. Da entwarfen Einige von ihnen in ihrer Erbitterung auf dem Ordensconvente in Wimpfen den Plan, durch Marienerscheinungen dem gesunkenen Ansehen des Ordens aufzuhelfen; Bern wurde zum Orte der Ausführung ersehen, der Prior, Subprior, Lektor und Oekonom des dortigen Klosters erschienen einem einfältigen Laienbruder in der Rolle der Maria und anderer Heiligen, erklärten die Dominikanermeinung von der Empfängniß der Jungfrau für correct, die der Franziskaner für irrig und brannten zum Zeugniße dem Laienbruder die Stigmata ein. Allein der Betrug wurde entdeckt und nach dem Spruch einer geistlichen Commission unter dem Vorsitze eines päpstlichen Commissärs wurden die vier geistlichen Rädelsführer am 31. Mai 1509 dem Feuertode überantwortet. (Man vgl. Murner, de quatuor haeresiarchis bei Hottinger hist. eccles. N. T. V, 334 flg.) H. erlebte dieses blutige Nachspiel seiner Controverse nicht mehr; am Mittwoch vor Palmsonntag 1505 den 12. März war er nach einunddreißigjähriger Wirksamkeit im 70. Jahre seines Alters in Frankfurt verschieden: in der Todesstunde ließ er mit allen Glocken läuten und unter den feierlichen Klängen derselben verhauchte er seine Seele. Sämmtliche Zünfte begleiteten seine Leiche zur Gruft. Sein Name wurde nicht vergessen. Die nächstfolgenden Geschlechter legten ihm einen prophetischen Geist bei – aber während die Katholiken seine mißverstandenen Worte als Warnung vor den bevorstehenden Stürmen der Reformation auffaßten, sahen die Protestanten in ihm ebenso grundlos einen Vorläufer der letzteren. H. hat übrigens neben seiner praktischen Wirksamkeit eine ausgedehnte wissenschaftliche Thätigkeit entfaltet. Trithemius führt von ihm im Catalogus illustrium virorum allein bis zum Jahre 1495 17 ihm bekannte Schriften an: „Ueber die Sentenzen des Lombardus“; „Ueber die vier Cardinaltugenden“; „Ueber die Sonntagsevangelien und Episteln“; „Zum Hohenlied, den Psalmen, der Apokalypse“; „Ueber Glaube, Hoffnung und Liebe“; „Ueber Buße, Fasten und Gebet“; „Ueber die Freiheit der Kirche“; „Vom Interdict“; „Quästionen zu Aristoteles. Ich kenne keine derselben.

Vgl. übrigens meine Untersuchungen im Archiv für Frankfurter Geschichte und Kunst, Neue Folge, B. 6. S. 1 flg.