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ADB:Wirt, Wigand

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Artikel „Wirt, Wigand“ von Friedrich Lauchert in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 522–525, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wirt,_Wigand&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 11:10 Uhr UTC)
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Wirt: Wigand W., Dominicaner, c. 1500. Der Name wird von ihm selbst und den Zeitgenossen so geschrieben, wie er hier gegeben ist, von Späteren auch Wirth. Mit lateinischer Uebersetzung des Namens kommt er bei den Zeitgenossen auch als Fr. Wigandus Cauponis vor. Historisch interessant ist der Mann zwar nicht durch positive Leistungen von Werth, aber durch die Rolle, die er während einiger Jahre in der theologischen Controverse zwischen dem Franciscaner- und Dominicanerorden über die Lehre von der Conceptio immaculata gespielt hat und überhaupt durch seine Streitigkeiten, die ihn mit mehreren der berühmtesten Männer seiner Zeit in feindliche Berührung gebracht haben. Was wir von seinem Leben wissen, bezieht sich Alles auf diese Streitigkeiten und beschränkt sich, wie diese, auf den Zeitraum von 1494–1513. Von seinen persönlichen Lebensverhältnissen wissen wir nur, daß er Dominicaner zu Frankfurt a. M. und während der genannten Zeit Lector resp. Professor der Theologie in dem dortigen Kloster seines Ordens war. In die Oeffentlichkeit tritt sein Name zum erstenmal im J. 1494. In diesem Jahre hatte der bekannte Johannes Trithemius ein Buch De laudibus S. Annae erscheinen lassen, in dessen 7. Capitel er die Lehre von der unbefleckten Empfängniß vortrug, d. h. also die Lehre, daß die hl. Jungfrau Maria vom ersten Moment ihrer Empfängniß durch ihre Mutter von der Erbsünde frei gewesen sei. Daraus nahm W. Veranlassung, vom Standpunkte der entgegengesetzten Doctrin des Dominicanerordens, daß nämlich Maria wie jeder natürlich erzeugte Mensch mit der Erbsünde behaftet empfangen, und erst in einem späteren Moment von derselben gereinigt worden sei, polemisch gegen Trithemius aufzutreten, indem er unter dem Namen Frater Pensans-manus (d. h. Wieg-Hand, = Wigand) einen gegen dieses 7. Capitel gerichteten Brief an ihn schrieb und ihm diesen anonym zustellen ließ. Gedruckt ist dieser Brief nicht worden, auch nicht handschriftlich auf uns gekommen (oder wenigstens noch nicht wieder ans Licht gekommen), obwol er in den Kreisen der Freunde des Trithemius abschriftlich verbreitet worden zu sein scheint. Ueber den weiteren Verlauf erfahren wir durch Trithemius, daß er an den ihm noch unbekannten Gegner ein Antwortschreiben verfaßt und dieses durch einen geschickten Mann nach Frankfurt gesandt habe, der dort den Pensans-manus ausfindig machte und es ihm zustellte. Weiter habe er sich mit dem „Schwätzer“ nicht mehr eingelassen. Dagegen nennt er eine Anzahl seiner Freunde, die den Streit durch polemische Briefe gegen den Frater Pensnans-manus, also gegen das unter diesem Namen verfaßte Schreiben des W., fortgesetzt haben, unter diesen auch Jakob Wimpheling. Von einer Gegenantwort Wirt’s gegen diese verschiedenen Repliken verlautet in der damaligen Litteratur nichts. Jedenfalls ließ W. im Verlaufe dieses Streites der Jahre 1494–1495 nichts gegen W. drucken. Auf Grund der vermuthungsweisen Angabe bei Quetif und Echard, der ihnen zwar äußerlich, [523] aber nicht nach seinem Inhalte bekannte „Dialogus apologeticus“ Wirt’s (d. h. sein unten genauer zu besprechender „Dialogus apologeticus contra wesalianicam perfidiam“) könnte vielleicht in diesen Zusammenhang gehören und 1494 gedruckt sein (es wird jedoch beigefügt: „vel 1507“), hat sich indessen der Irrthum von einem thatsächlichen Vorhandensein eines solchen Drucks von 1494 in zahlreichen bibliographischen und litterarhistorischen Werken, fast überall, wo von W. die Rede ist, bis in die neueste Zeit fortgepflanzt. (Für den ausführlichen Nachweis der Grundlosigkeit dieser weitverbreiteten Annahme muß ich auf meine unten genannte Abhandlung verweisen.) Beigelegt wurde dieser Streit Wirt’s mit Trithemius durch Vermittlung des Rectors der Universität Köln, Ulrich Kreitwys von Eßlingen, und der Doctoren der theologischen Facultät am 12. September 1495, unter den Bedingungen, daß Wigand widerrufen und dem Trithemius Abbitte leisten sollte, und daß die Beiden fernerhin nicht gegen einander schreiben sollten.

Ein neuer Streit, in den W. verwickelt wurde und der weitere Dimensionen annahm, brach im J. 1500 in Frankfurt aus, wo W., der am Dominicanerkloster predigte, und der Stadtpfarrer Konrad Hensel einander in ihren Predigten gegenseitig angriffen. Zu einem großen Scandal kam es, als W. einer Predigt des Letzteren persönlich anwohnte und ihn durch Zwischenrufe unterbrach. Auf Grund der constatirten Injurien Hensel’s gegen den Dominicanerorden, die hauptsächlich zwei Punkte, einmal das Gerücht der Vergiftung des Kaisers Heinrich VII. durch einen Dominicaner, und sodann die Lehre der Dominicaner über die Empfängniß der hl. Jungfrau betrafen, erhob der Orden eine Klage gegen denselben. Der Proceß wurde in den Jahren 1501–1503 vor dem Gericht des Bischofs von Straßburg geführt, der den Kanonikus Thomas Wolf zum Richter bestellt hatte; Vertheidiger des Angeklagten war Sebastian Brant; der Proceß endete mit der Freisprechung Hensel’s. Dieser unerwünschte Ausgang veranlaßte W., seinem Groll gegen Alle, die in dieser Sache sich als Gegner seines Ordens und seiner Person gezeigt hatten, in litterarischen Producten Luft zu machen. Zuerst betheiligte er sich an einer polemischen Schrift gegen Brant, die von mehreren Gegnern desselben 1502 vorbereitet wurde und 1503 zu Oppenheim unter dem Titel erschien: „Defensio Bullae Sixtinae sive Extravagantis Grave nimis … contra Sebastianum Brant et omnes suos complices in furibunda nave secum fluctuantes“. Veranlassung hatte Brant dazu gegeben durch ein 1498 gedrucktes Gedicht „pro virginalis conceptionis defensione“, das die Gegner der Lehre als „Maculistae“ leidenschaftlich angriff. Die Autoren der „Defensio“ berufen sich gegen Brant auf die im J. 1502 durch Alexander VI. erneuerte Bulle Sixtus IV. vom Jahre 1483, worin dieser beiden Parteien untersagte, sich gegenseitig in dieser Sache zu verketzern. Diese Sammelschrift enthält von W. das Gedicht: „Carmen Patheticum Fratris Wigandi ad insignem utriusque iuris doctorem honorandumque dominum Sebastianum Brant Civitatis Argentinensis Scribam conductitium amicum et praeconem Fratrum Ordinis Praedicatorum“. Quetif und Echard führen dieses selbe Gedicht Wirt’s auf als „Tractatus … versibus elegiacis scriptus adversus Sebastianum Brant. Argentinae 1503.“ Daß dasselbe außer in jener Sammelschrift im gleichen Jahre auch in einem besonderen Druck erschien, wäre an sich nicht unmöglich; es ist mir jedoch kein Exemplar davon bekannt, und die Anführungen in bibliographischen Werken gehen alle nur auf Quetif und Echard zurück. In der Zeit zwischen dem Sommer 1503 und dem Sommer 1506, vielleicht dem Anfangstermin näher, erschien ebenfalls in Offenbach (ohne Angabe des Jahres) die zweite Schrift Wirt’s: „Dialogus Apologeticus Fratris Wigandi Wirt sacrae Theologiae professoris contra wesalianicam perfidiam atque divi ordinis fratrum Praedicatorum persecutores. [524] Ac demum contra eos qui de conceptione immaculatissimae virginis Mariae male sentiunt studiosa exaratio in laudem eiusdem gloriosae virginis Mariae.“ Der Titel der Schrift ist daher genommen, daß W. seine Gegner als Anhänger des 1479 zu Mainz als Häretiker verurtheilten Johann Ruchrath von Wesel hinstellt, dessen Schüler K. Hensel thatsächlich gewesen war. Neben Hensel werden auch alle anderen Gegner Wirt’s in dieser vom Geiste leidenschaftlicher Polemik eingegebenen Schrift behandelt und zum Theil mit den heftigsten persönlichen Injurien bedacht, besonders Sebastian Brant und der Franciscaner Johannes Spengler, daneben auch Thomas Wolf, Trebellius, nebenbei auch Jakob Wimpheling. Von der Veröffentlichung dieser Schrift erlebte W. nicht viele Freude. Im Sommer 1506 wurde dieselbe im Bisthum Mainz verboten. Einer von den hauptsächlich in der Schrift Angegriffenen aber, Johannes Spengler, verklagte W. in Rom. Inzwischen wurde, um dem durch diese Streitigkeiten geschädigten Ansehen des Dominicanerordens wieder aufzuhelfen, nach einem auf dem Provinzial-Capitel zu Wimpfen im J. 1506 gefaßten Beschluß der unglückselige Jetzer-Handel in Bern inscenirt, der auf diese Weise indirect mit den Streitigkeiten Wirt’s in Verbindung steht, und der im J. 1509 das bekannte schmähliche Ende nahm. (Durch einen eigenthümlichen Irrthum gibt Jöcher, Gelehrten-Lexikon IV, 2020 f. an, W. selbst habe in Bern in der Sache mitgewirkt und sei „nebst seinen vier Gesellen 1509 verbrannt worden.“) – Das Urtheil in der in Rom gegen W. anhängig gemachten Klage wurde am 22. October 1512 endlich gesprochen, dahin lautend, daß derselbe zur Wiederherstellung der Ehre der in seinem Dialogus apologeticus Angegriffenen einen öffentlichen und feierlichen Widerruf zu leisten habe. Diesen Widerruf leistete er, entsprechend seiner in Rom abgegebenen Erklärung, am 24. Februar 1513 in der Heiliggeistkirche in Heidelberg. Ueber sein Leben nach diesem Datum und über sein Todesjahr ist nichts mehr bekannt. Die Angabe der Epistolae obscurorum virorum, er sei der eigentliche Verfasser der 1514 von Johannes Pfefferkorn veröffentlichten „Sturm-Glock“, verdient keinen Glauben.

Johannis Trithemii Chronicon Monasterii Sponheimensis, in dessen Opera historica, ed. Marquart Freher (Francofurti 1601), T. II, p. 405 s. – Desselben Catalogus illustrium virorum, Opera hist. T. I, p. 174–176 u. 182. – Bulaeus, Historia Universitatis Parisiensis, T. V (1670), p. 811. – Hartzheim, Prodromus historiae Universitatis Coloniensis (Colon. 1759), p. 10. – P. Magnoald Ziegelbauer, Historia rei literariae Ordinis S. Benedicti, P. III (Augustae Vind. et Herbipoli 1754), p. 262–264. (Ebenfalls über den Streit mit Trithemius). – (Thomas Murner), De quattuor haeresiarchis Ord. Praed ... in civitate Bernensi combustis. Anno 1509. – Valerius Anshelm’s Berner-Chronik (herausgeg. von Stierlin u. Wyß), Bd. III (Bern 1827), S. 371 ff. – J. H. Hottinger, Historia ecclesiastica, T. V (1655), p. 324 ss.Quetif et Echard, Scriptores Ordinis Praedicatorum, T. II (1721), p. 13. – Fortgesetzte Sammlung von Alten und Neuen Theologischen Sachen (Fortsetzung der „Unschuldigen Nachrichten“) auf das Jahr 1749, S. 814–823; auf das Jahr 1751, S. 593–606. – Silbernagel, Joh. Trithemius (Landshut 1868), S. 93–95. – Böcking in Ulr. Hutteni 0perum Suppl. T. II (1869), p. 308–311; 508–511; 83. – Adam Walther Strobel in seiner Ausgabe von Brant’s Narrenschiff (Quedlinburg u. Leipzig 1839), S. 22–29. – Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Bd. 24 (1872). S. 220. – Historisch-politische Blätter, Bd. 82 (1878), S. 466 bis 468. – G. E. Steitz, Der Streit über die unbefleckte Empfängniß der Maria zu Frankfurt a. M. im Jahre 1500 und sein Nachspiel in Bern 1509; im Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst, Neue Folge, Bd. VI (1877), [525] S. 1–35. – Charles Schmidt, Histoire littéraire de l’Alsace (Paris 1879), T. I. p. 219–225, 269. – F. Lauchert, Der Dominicaner Wigand Wirt und seine Streitigkeiten; Historisches Jahrbuch 1897, S. 759–791.