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ADB:Heydfeld, Johann

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Artikel „Heydfeld, Johann“ von August Döring in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 356–357, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heydfeld,_Johann&oldid=- (Version vom 19. November 2024, 17:37 Uhr UTC)
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Heydfeld: Johann H. aus Wipperfurt im Bergischen, erster Begründer der Reformation in Dortmund und calvinistischer Agitator in Wesel. – Der Name wird verschieden angegeben. In Spormacker’s Chronik von Lünen (bei v. Steinen, Westfäl. Geschichte, IV. S. 1520) heißt er Johann Pawest oder Heydfelt, bei Hamelmann S. 1018: Johannes Pawest dictus Heitfeldius und nachher: Johannes Heitfeldius dictus Papa; S. 1030: Johannes Hitfeldius und ebendaselbst in einer deutschen Urkunde des Dortmunder Raths: Johann Heitfeld. Sein Leben und Wirken ist nur während des Zeitraums von 1556 bis gegen 1568 bekannt. 1556 war er Geistlicher an der Marienkirche zu Dortmund. Hier hatten bis dahin mancherlei evangelische Regungen, doch ohne irgend eine Aenderung in der kirchlichen Verfassung und im Gottesdienste stattgefunden. Die Geschichte der Reformation zu Dortmund ist eingehend dargestellt in meiner Schrift: Johann Lambach und das Gymnasium zu Dortmund (Berlin 1875). Am Frohnleichnamstage des genannten Jahres trat H. in einer Predigt heftig gegen das katholische Abendmahl auf. Er wurde dafür sofort von seinem Pastor Deging und dem Rector des Gymnasiums, Johann Lambach, angefeindet. Doch entstand zu Gunsten Heydfeld’s ein Straßenauflauf, der zu Mißhandlungen Lambach’s führte und letzteren nöthigte, eine Zeit lang seinen Wohnsitz in Köln zu nehmen. Für diese Vorgänge ist die einzige Quelle Spormacker. Erst unter dem 20. März 1557 fand sich der Rath veranlaßt, durch ein sehr glimpflich gefaßtes Schreiben [357] H. seines Amtes zu entlassen, weil er sich geweigert, die Messe zu halten. Er fand eine Zufluchtsstätte bei dem evangelisch-gesinnten Quästor Georg v. Schelen zu Hörde und wurde auf dessen Empfehlung 1559 vom Rathe zu Wesel als Geistlicher an die Willibrodikirche daselbst berufen. Alles dieses bei Hamelmann, S. 1030 f. und 1018. Daß er schon in Dortmund seit 1556 an seine Anhänger das Abendmahl unter beiderlei Gestalt gespendet hatte, unter Duldung des Raths, bezeugt Hamelmann ausdrücklich S. 1030. Auch erfahren wir aus einer Petition an den Rath vom Jahre 1561 (bei Fahne, Dortmund, II. 1. S. 366), daß nach jenen Jahren viele Bürger, um das Abendmahl nach evangelischem Ritus zu empfangen, nach dem benachbarten Dorfe Brakel außerhalb des dortmundischen Gebietes zu gehen pflegten. Diese Bestrebungen um Einführung der Reformation in Dortmund setzte er von Wesel aus fort. In einem Schreiben an den Dortmunder Bürgermeister Berswort 1561 eifert er gegen die Messe und andere kirchliche Mißbräuche. Auch hinsichtlich der vorerwähnten Petition, in der gefordert wird, daß die Austheilung des Abendmahls unter beiderlei Gestalt wenigstens in einer Kirche gestattet werde, ist es in hohem Grade wahrscheinlich, daß sie ganz sein Werk ist. Der Rath wies hierauf durch ein Edikt vom 19. April 1562 (Fahne a. a. O. IV. S. 91 ff.) die Pfarrer an, denen, die es verlangten, das Abendmahl unter beiderlei Gestalt entweder selbst zu reichen oder durch ihre Vicare reichen zu lassen. Daneben sollte jedoch die Messe bestehen bleiben. In der That wurde seitdem bis 1570 und theilweise bis 1578 die Praxis befolgt, daß nach der Predigt erst die lateinische Messe celebrirt und dann in evangelischer Weise das Abendmahl gefeiert wurde. Eine neue Petition, im Tone und Ausdruck jener ersten ganz gleich, also wol auch von demselben Verfasser herrührend, verlangt unter dem 2. Januar 1564 die Einführung deutscher Psalmen und Lieder in den Gottesdienst, in der Art, daß vor und nach der Predigt, sowie vor und nach der evangelischen Abendmahlsfeier ein solcher Gesang von der Gemeinde gesungen werde. Auch diese Bitte wurde durch Edikt vom Sonntag Judica desselben Jahres gewährt (beide Schriftstücke bei Fahne, II. 1. S. 369 ff. und IV. S. 93 ff.). Die Reformation in Dortmund vollendete sich nun in mehreren weiteren Stufen bis zur Einführung der Augustana im J. 1582, ohne daß eine weitere Einwirkung Heydfeld’s nachweisbar wäre. In Wesel betheiligte er sich zusammen mit seinem Pastor Nicolaus Rollius seit 1562 an einem siegreichen Kampfe des Calvinismus gegen das Lutherthum. Ob er hierbei durch Rollius beeinflußt wurde oder von jeher calvinistische Neigungen hatte, ist unklar. Hamelmann, der ihn mit der Härte des lutherischen Parteimannes beurtheilt, bemerkt S. 1031: An unquam Heitfeldius purus fuerit in religione ignoro. Beide führten zunächst 1562 einen Streit gegen den Exorcismus, der zur Freigebung dieses Gebrauchs durch den Rath führte. Sodann folgte ein Kampf für die calvinische Abendmahlslehre gegen den lutherischen Theologen Tileman Heshusius, der, aus Wesel gebürtig, dort 1563 als Privatmann seinen Wohnsitz genommen hatte. Es gelang den beiden Eiferern, 1565 die Ausweisung des Heshusius und 1566 die Absetzung des ebenfalls lutherisch gesinnten Gymnasiarchen Lubertus Florinus durch den Rath zu bewirken, womit das Uebergewicht des Calvinismus entschieden war. Ueber diese Streitigkeiten zu vergl. Hamelmann, S. 1018 f. und Heidemann im Gymnasialprogramm von Wesel, 1859, S. 34–50. Weitere Nachrichten über sein Wirken sind mir nicht bekannt; die Mittheilungen bei Hamelmann, die nicht über das J. 1568 hinausreichen, lassen ihn in diesem Jahre noch in Wesel voraussetzen (S. 1031). Nicht mit ihm identisch ist ein Theologe Johann Heidfeld aus Westfalen, der zu Anfang des 17. Jahrhunderts lebte und von dem in Jöcher’s Gelehrtenlexikon zwei Schriften angeführt werden.