ADB:Horix, Johann Baptist von

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Artikel „Horix, Joh. Baptist von“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 127–128, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Horix,_Johann_Baptist_von&oldid=- (Version vom 23. April 2024, 21:03 Uhr UTC)
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Horix: Joh. Baptist v. H., Reichsfrei- und Panierherr, kaiserl. Hofrath und geheimer Reichsreferendar in Wien, war 1730 zu Mainz geboren, studirte dort und in Göttingen, wurde 1754 Beisitzer des Stadtgerichts zu Mainz und erhielt 1758 ein ordentliches juristisches Lehramt. Als kurmainzischer Subdelegirter nahm er 1767–76 an der Visitation des kaiserlichen und Reichskammergerichts in Wetzlar Theil, von welcher Mission heimgekehrt er zum beständigen Rector Magnificus der hohen Schule in Mainz ernannt wurde, jedoch schon 1789 an die geheime Reichshofkanzlei nach Wien ging, wo er am 30. Sept. 1792 starb. Er machte sich verdient durch seine Concordatensammlung: „Concordata nationis germ. integra“, Frf. et Lips. 1763 (2. Ausgabe „variis additamentis illustr.“, 1771), die von den späteren Canonisten vielfach gebraucht wurde; sodann durch eine Abhandlung: „De unione electorali“, Mogunt. 1754. und mehrere freisinnige anonyme Schriften: „Observatt. hist. jurid. in concordata nat. germ. cum sede romana“, Ulmae 1771 - „Tract. de appellationibus et evocationibus ad curiam romanam“, Gissae 1771 – „Sendschreiben eines Laien über das während der Jesuitenepoche ausgestreute Unkraut“, Frkf. und Leipz. 1785 – „Die Ehre des Bürgers nach den Reichsrechten“, Wien [128] 1791 – „Von der Obliegenheit der Landesregenten und der Landstände, den Druck des gemeinen Mannes zu erleichtern, und von der Schuldigkeit der Unterthanen, aus den Schranken des Gehorsams und der Unterthänigkeit nicht herauszutreten“. Die letzten Schriften erregten ihrer Zeit großes Aufsehen. In den Katalogen der Mainzer Hochschule gab er werthvolle Notizen aus der Mainzer Litterärgeschichte. Seine kleine Schrift: „Wahre Veranlassung der H. G. O. Kayser Karls V.“ (1757), wurde in die Koch’sche Ausgabe aufgenommen.

Ersch und Gruber. – Pütter, Litt. d. St.R. II. 52.