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ADB:Hudtwalcker, Martin Hieronymus

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Artikel „Hudtwalcker, Martin Hieronymus“ von Hermann Ludwig Behn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 279–282, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hudtwalcker,_Martin_Hieronymus&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 21:42 Uhr UTC)
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Hudtwalcker: Martin Hieronymus H., am 15. September 1787 zu Hamburg geboren, Senator daselbst von 1820 bis 1860, war der älteste Sohn eines angesehenen Kaufmanns, dessen Vater, einer noch im Lande Hadeln ansässigen Familie angehörig, im ersten Drittel des achtzehnten Jahrhunderts nach Hamburg eingewandert war. Seine erste Erziehung erhielt er im Hause seines Oheims, des als Propst und Consistorialrath zu Itzehoe im J. 1835 gestorbenen Christian Martin H., welcher damals Landprediger im Holsteinischen war, und ihn von 1793 bis 1801 unterrichtete. Schon hier legte er den Grund zu seinem Freundschaftsbunde mit dem Grafen Wolf Baudissin, dem bekannten Dichter und Uebersetzer. Im J. 1801 folgte er seinem Oheim nach Kopenhagen, wohin derselbe einen Ruf als Prediger der deutschen Gemeinde erhalten hatte, und besuchte bis zum Sommer 1803 die dortige lateinische Schule, dann vom Herbst 1803 bis zum Frühjahr 1805 die Selecta des Gymnasiums in Gotha, wo Döring und Jacobs seine Lehrer waren, und er in dem nachher als Philologe bekannt gewordenen Franz Passow einen Freund und Studiengenossen fand. Um sich von einer überstandenen schweren Krankheit zu erholen, verlebte er den Sommer des J. 1805 im elterlichen Hause, und bezog im Herbst die Universität Heidelberg, [280] wo er in nähere Beziehungen zu dem damaligen Professor Heise, dem nachherigen Präsidenten des Lübecker Oberappellationsgerichtes trat, und auch in dem Hause des Dichters J. H. Voß verkehrte. Im Frühjahr 1807 ging er nach Göttingen, und setzte dort seine juristischen Studien in Gemeinschaft mit dem Grafen Baudissin fort, der ihn im Frühjahr 1808 wiederum nach Heidelberg begleitete. Von hier aus machten die Freunde, denen sich als Dritter im Bunde der später als Geschichtsschreiber der Befreiungskriege und als Schulmann bekannt gewordene Philologe Kohlrausch anschloß, in den Herbstferien eine genußreiche Fußreise durch die Schweiz, die über die Gotthardstraße bis an den Lago maggiore führte. Am 16. Februar 1809 bestand H. in Heidelberg sein juristisches Doctorexamen in rühmlichster Weise; zum Thema seiner Dissertation hatte er die Lehre vom foenus nauticum gewählt. In das Schlußjahr seiner Universitätszeit fiel auch seine Bekanntschaft und Freundschaft mit dem nachherigen Criminalisten Mittermaier, der bis zu seinem Ende mit ihm in vielseitiger Berührung blieb.

Nach dem Abschied von Heidelberg trat H. eine mehrmonatliche Reise an, auf der er in Baireuth mit Jean Paul, in Jena und Weimar mit Wieland und Goethe bekannt ward. Namentlich den letzteren traf er häufig während seines einmonatlichen Aufenthalts in Jena im Frommann’schen Familienkreis, dem damals auch Minchen Herzlieb angehörte. Ebenso lernte er dort Werner, den Dichter der „Söhne des Thales“, und den Uebersetzer des Tasso, J. D. Gries, seinen Landsmann, näher kennen. Ueber Leipzig, Dresden und Berlin, wo er Fichte und Nicolai aufsuchte, kehrte er Ende September 1809 in seine Vaterstadt zurück, die bald nach der Schlacht bei Jena von französischen Truppen besetzt war, und nur noch einen Schein ihrer früheren Selbständigkeit bewahrt hatte.

Nachdem er sich als Advokat habilitirt, beschäftigte er sich zunächst mit der Ausarbeitung seiner Dissertation: „De foenore nautico“, die gedruckt veröffentlicht ward. Seine advokatorische Thätigkeit begann sich in erfolgreicher Weise zu entwickeln, und würde gewiß bald einen weiteren Umfang gewonnen haben, wenn nicht ein schon lange drohendes Ereigniß sich verwirklicht hätte. In den letzten Tagen des Jahres 1810 ward Hamburg durch einen Machtspruch Napoleon’s dem französischen Reiche einverleibt. H. vermochte es nicht über sich zu gewinnen, dieser Katastrophe sich schweigend zu unterwerfen. Er entschloß sich, in der Hoffnung auf den Eintritt besserer Zeiten, nach Oesterreich zu gehen, und verließ im September 1811 seine Vaterstadt.

Am 7. Oktober 1811 in Wien angelangt, beschäftigte er sich dort während des Jahres 1812 mit Studien in den Bibliotheken, mit der Ausarbeitung einer juristischen Abhandlung über die schiedsrichterlichen Diäteten in Athen, die im Druck erschien, und große Anerkennung fand, sowie mit vielfachen literarischen Arbeiten, und verkehrte mit Friedrich Schlegel und Theodor Körner. Der Untergang des französischen Heeres in Rußland im December 1812 und die Erhebung Preußens im Frühjahr 1813 belebten aufs Neue die Hoffnungen der deutschen Patrioten. Rücksichten auf seinen Gesundheitszustand machten es für H. unmöglich, die Waffen für das Vaterland zu ergreifen. Er reiste im Mai 1813 nach Böhmen, da aber seine Bemühungen, eine Stellung zu gewinnen, durch die er in irgend einer anderen Weise seine Kräfte zum Besten des Vaterlandes hätte verwenden können, erfolglos waren, so kehrte er im Juli wieder nach Wien zurück, und übernahm bald darauf die Aufgabe, die beiden ältesten Söhne des Grafen Stadion, welcher der Zeit in Oesterreich neben Metternich auf die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten einen hervorragenden Einfluß hatte, auf die Universität Tübingen zu begleiten. Mit mehrfachen, durch die [281] Kriegsereignisse verursachten Unterbrechungen verblieb er dort bis zum September 1814, hauptsächlich mit historischen Forschungen sich beschäftigend. Nach einem kurzen Aufenthalt in Wien während der Zeit des Congresses geleitete er im Herbst die jungen Grafen Stadion nach Göttingen, bis sich im Frühjahr 1815 dies Verhältniß löste, und im Juni seine zweite Rückkehr in die Vaterstadt stattfand.

In Hamburg widmete sich H. der Wiederaufnahme seiner advokatorischen Thätigkeit mit großem Eifer und einem solchen Erfolge, daß er bald zu den am meisten beschäftigten Anwälten gerechnet ward. Am 20. December 1817 erfolgte seine Verheirathung mit Charlotte von Mengershausen aus Göttingen, deren Bekanntschaft er dort im Jahre 1814 gemacht hatte. Am 29. März 1820 ward er zum Mitgliede des Senats erwählt. Nach den Bestimmungen der städtischen Verfassung konnte er sich der Annahme dieser Wahl nur durch Auswanderung entziehen. Mit Widerstreben entschloß er sich zur Annahme, da ihm die advokatorische Thätigkeit mehr zusagte. Ein Versuch, durch Uebernahme einer Rathsstelle bei dem im J. 1820 in Lübeck constituirten Oberappellationsgericht der freien Städte Deutschlands sich ausschließlich dem Richterberufe zuzuwenden, scheiterte im J. 1821 an der Weigerung des Hamburgischen Senats, ihn aus seiner Mitte zu entlassen. So verblieb er in diesem Amte während eines vierzigjährigen Zeitraums, in den verschiedensten Zweigen der Verwaltung des vaterstädtischen Gemeinwesens mit unermüdlichem Eifer thätig. Besonders bei der Verwaltung der Polizei, die in den Jahren 1833 bis 1839 unter seiner obersten Leitung stand, während er bereits 1831 zur Zeit bürgerlicher Unruhen und bei dem ersten Auftreten der Cholera als interimistischer Chef derselben fungirt hatte, entwickelte er eine rastlose Umsicht und Energie, die in den weitesten Kreisen allgemeine Anerkennung fand. Nicht minder bewährte er sich als Vorsitzender der Commissionen, welche zur Berathung über eine durchgreifende Aenderung des Criminalverfahrens, und zur Bearbeitung eines hamburgischen Criminalgesetzbuches zusammenberufen waren. Während der Tage des großen Brandes im Mai 1842 wirkte er in der vom Senat eingesetzten außerordentlichen Polizeikommission. Ebenso war er Mitglied der mit der Vorbereitung von Verfassungsänderungen im Jahre 1848 beauftragten Reformdeputation, und während einer Reihe von Jahren Vorsitzender der obersten Schulbehörde, des Scholarchats, nachdem er schon im Jahre 1828 die neun Jahre später beendete Reform des akademischen Gymnasiums eingeleitet hatte. Dem Obergerichte, welches damals noch durch eine Section des Senates gebildet ward, gehörte er schon im Jahre 1821 an, und war dessen Präsident während der letzten Jahre seines amtlichen Wirkens.

Von seinen legislatorischen Arbeiten verdient, außer den auf die Umgestaltung der Criminalgesetzgebung bezüglichen, zunächst die im Jahre 1828 entworfene, 1831 ins Leben getretene Vormundschaftsordnung die rühmendste Auszeichnung. Nicht minder tüchtig waren seine auf die Regelung der bürgerrechtlichen Verhältnisse gerichteten Leistungen, die Verordnung über das Bürgerrecht und über das Gesinde vom Jahre 1833, sowie diejenige über das Heimathsrecht und über die Schutzverwandtschaft vom Jahre 1837. Mit der Bearbeitung eines Preßgesetzes beschäftigte sich H. schon in dem dritten Decennium des Jahrhunderts, während erst nach der 1848 erfolgten Aufhebung der Censur ein solches zu Stande kam.

Eine ungemeine Arbeitskraft machte es ihm möglich, außerhalb seiner zeitraubenden und anstrengenden amtlichen Thätigkeit noch zu literarischen Arbeiten die nöthige Muße zu finden. Im Jahre 1823 begann er im Verein mit Dr. C. Trummer die Herausgabe der „criminalistischen Beiträge“, einer in wissenschaftlichen Kreisen auf’s Günstigste beurtheilten Zeitschrift. Erinnerungen aus [282] seinem eigenen Leben, in ein novellistisches Gewand gekleidet, veröffentlichte er 1826 unter dem Titel „Bruchstücke aus Karl Berthold’s Tagebuch“. In mehreren kleineren Brochüren bekundete er sein Interesse an vaterstädtischen Angelegenheiten, und war außerdem Mitarbeiter an verschiedenen wissenschaftlichen Zeitschriften.

Auch auf religiösem Gebiete entwickelte H. schon bald nach seinem Eintritt ins amtliche Leben eine hervorragende Thätigkeit, zunächst durch sein Auftreten gegen die rationalistische Richtung, die damals auf der Kanzel nicht minder, wie in der Bevölkerung Hamburgs die überwiegende war. Diejenigen, welche nicht zu seinen Gesinnungsgenossen zählten, lernten ihn bald als einen jederzeit kampfbereiten und schlagfertigen Gegner kennen, dessen geistige Begabung und wissenschaftliche Bildung sie ebenso wie seine moralische Integrität anerkennen mußten. Keineswegs gegen Andersgläubige feindlich gesinnt, wirkte er für die Constituirung der englisch-reformirten, und der englisch-bischöflichen, sowie später der Baptistengemeinde. Außerdem war er im J. 1833 einer der Gründer der Rettungsanstalt für sittlich verwahrloste Kinder, die unter dem Namen des „Rauhen Hauses“ weit über die Mauern Hamburgs hinaus bekannt geworden ist. Der Missionsgesellschaft, dem Mäßigkeitsverein, dem Magdalenenstift, dem Verein für entlassene Sträflinge und anderen ähnlichen Instituten widmete er eine lebhafte Theilnahme, und war bis an sein Lebensende Präses der Hamburg-Altonaischen Bibelgesellschaft. Bei Gelegenheit der Feier seines juristischen Doctorjubiläums am 16. Februar 1859 ward ihm von der Universität Berlin die Würde eines Doctors der Theologie verliehen.

Als nach mehr als zwölfjährigen Vorarbeiten am Ende des Jahres 1860 die neue Hamburgische Verfassung ins Leben trat, zog sich H., durch Rücksicht auf sein vorgerücktes Alter und seine geschwächte Gesundheit bewogen, von der öffentlichen Laufbahn zurück. In der wohlverdienten Muße beschäftigte er sich mit schriftlichen Arbeiten und Sammlung biographischer Notizen, bis er im Februar 1865 von einer lebensgefährlichen Krankheit ergriffen ward, die seinem irdischen Dasein am 16. August 1865 ein Ziel setzte.

Ein Verzeichniß seiner Schriften findet man im Hamb. Schriftsteller-Lexikon Bd. III S. 395–398.