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ADB:Husan, Heinrich Edler von

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Artikel „Husan, Heinrich Edler von“ von Ludwig Schultz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 447–448, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Husan,_Heinrich_Edler_von&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 17:22 Uhr UTC)
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Band 13 (1881), S. 447–448 (Quelle).
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Husan: Heinrich Edler von H., d. Jüngere, war der dritte Sohn des Vorstehenden. Im J. 1577 zu Lüneburg, woselbst sein Vater damals Syndicus war, geboren, erhielt H. eine sorgfältige Erziehung, die er besonders der seltenen Umsicht und Energie seiner Mutter verdankte, indem er bereits als zehnjähriger Knabe seinen Vater im J. 1587 durch einen frühen Tod verlor. Zum Jüngling herangereift, erwarb sich H. weiterhin durch entsprechende gelehrte Studien auf verschiedenen Hochschulen und durch Reisen in fremde Länder jene Bildung und Tüchtigkeit, die ihn befähigte, später ebenfalls als Staatsmann sich auszuzeichnen. Das rühmliche Andenken, in welchem der Vater auch nach seiner Entfernung aus Mecklenburg beim fürstlichen Hause fortdauernd stand, lenkte wol die Blicke Herzogs Johann Albrecht II. von Mecklenburg-Güstrow bei seinem Regierungsantritt auf H., und dieser folgte gerne dem ehrenvollen Rufe in das Land, wo sein Vater sich seine Berühmtheit erworben hatte. Er ward 1611 zum „Rath von Haus aus“ ernannt und diente fortan beiden gleichzeitig regierenden Herzogen Adolf Friedrich I. und Joh. Albrecht II. besonders in wichtigen Gesandtschaften. Durch die mannigfachen auswärtigen Beziehungen, in welche H. durch diese Stellung kam, scheint er jedoch gar bald den speciellen Interessen der mecklenburgischen Landesherren in der Politik entfremdet zu sein, denn, obwol [448] noch im J. 1619 Herzog Adolf Friedrich in seinem Tagebuch ihn ausdrücklich als seinen Rath bezeichnet und H. noch in demselben Jahre mit anderen mecklenburgischen Räthen auf den Kreistag nach Lüneburg abgeordnet ward, so neigte er doch seit dem Ausbruch des 30jährigen Krieges immer entschiedener zu der kaiserlichen Partei und suchte sodann, als das Verhältniß der protestantischen norddeutschen Fürsten zu dem Kaiser und der katholischen Liga sich immer drohender gestaltete, anfangs zwar durch gütliche Vorstellungen die mecklenburgischen Herzoge von dem bewaffneten Bündniß des niedersächsischen Kreises mit dem Dänenkönig an der Spitze abzuhalten, trat aber hernach als kaiserlicher Rath, wozu er inzwischen ebenfalls ernannt war, in dem verhängnißvollen J. 1626 beim Wiederausbruch der Feindseligkeiten und bei dem gegentheiligen Verhalten der Herzoge offen gegen diese auf. Selbst in Tilly’s Lager anwesend gab er diesem nicht nur Kundschaft über die leichteste Art der Occupirung Mecklenburgs, sondern er machte auch seinen persönlichen Einfluß, den er als Besitzer mecklenburgischer Güter hierorts hatte, sogar geltend um die Stände gegen die Herzoge zu stimmen in Bezug auf die Kriegsbereitschaft. So war H. der Gunst der mecklenburgischen Herzoge freilich verlustig, allein seinem Ehrgeiz war bereits größeres Genüge geschehen, indem Kaiser Ferdinand ihn am 22. Febr. 1626 mit Verleihung außerordentlicher Freiheiten und der höchsten reichsständischen Privilegien zum „Edlen von Husan“ erhob. Offenbar hatte der Kaiser grade in H. eine Persönlichkeit gefunden, die ihm in Bezug auf Mecklenburg die wichtigsten Dienste leisten konnte. Denn derselbe war wegen der genauen Kenntniß der Landesverhältnisse, wegen seines Einflusses und seiner persönlichen Beziehungen zu den Herzogen anfänglich eben der geeignetste Vermittler zur möglichen Pacificirung beider Theile, und als hernach der Bruch vollendet war, und die mecklenburgischen Herzoge durch ein in der Reichsgeschichte allerdinges beispielloses Verfahren, nämlich ohne Reichsgericht und ohne Reichstag, durch rein willkürlichen Machtspruch des Kaisers ihrer Lande verlustig erklärt und entsetzt waren, um dieselben dem Friedländer als Gläubiger seines Kaisers nominell freilich pfandweise, thatsächlich aber zu wirklicher Possession zu räumen, da war es abermals der ehemalige mecklenburgische Rath H., welcher nunmehr als „kaiserlicher Commissar“ zur letzten Verhandlung mit dem Herzog Adolf Friedrich in Schwerin eintraf und später am 5. April 1628 zur förmlichen Sequestration wiederum daselbst erschien, um „das Haus zu inventiren“. Es ist begreiflich, daß Husan’s Verhalten von Seiten seiner ehemaligen Herren, der Herzoge von Mecklenburg, die schlimmste Beurtheilung fand, und da allerdings keinerlei andere Leistungen von ihm vorliegen, woraus man eine tiefere Einsicht in seine sonstigen Anschauungen und seinen Charakter gewinnen könnte, so wird man in ihm immer nur einen Mann sehen können, der freilich durch kluge Benutzung der Zeitverhältnisse eine bedeutende Stellung sich errang, der aber dabei in kühler Berechnung des persönlichen Vortheils alle Pietät seinem Ehrgeiz zum Opfer brachte. H. war seit 1597 mit Elisabeth v. Laffert vermählt, und dieser Ehe entstammten 3 Söhne und 1 Tochter, von denen die 3 Söhne und deren Descendenz alle dem im Jahre 1654 auf seinem Gute Gallin in Mecklenburg im 77. Lebensjahre heimgegangenen Vater schon früh in die Ewigkeit folgten, so daß bereits im Jahre 1672 mit dem Tode seines Enkels Karl auf Tessin i. M. das Geschlecht der Edlen von Husan nach kürzester Blüthe wieder erlosch.

Lisch, Mecklenb. Jahrb. VIII und XII. Klüver, Beschreib. des Herzogth. Mecklenb. III, 2. Hannoversche Gelehrte Anzeigen v. 1753.