ADB:Joachim, Johann Friedrich
J. P. v. Ludewigs Jurisprudenz zu studiren. Unter dem Präsidium J. H. Böhmers wurde er auf Grund einer Abhandlung „De origine querelae denegatae justitiae“ 1738 zum Doctor beider Rechte promovirt. Nachdem er sich dann als Privatdocent in der juristischen Facultät habilitirt hatte, wurde er unter dem 14. April 1748 „wegen seiner Geschicklichkeit und bisherigen applausus“, wie es im Anstellungspatent heißt, zum außerordentlichen Professor juris et historiarum ernannt und am 15. Juli d. J. als solcher verpflichtet. Die Neuerung, welche sich in Halle seit 1703 vor allen deutschen Universitäten zuerst Bahn gebrochen hatte, daß die Professur der Geschichte von der Eloquenz und Poesie abgetrennt und mit der des Staatsrechts vereinigt wurde, spricht sich auch in dieser Ernennung aus. Am 24. April 1762 wurde J. zum ordentlichen Professor der Geschichte ernannt. Nur noch fünf Jahre und acht Monate hat er diesen Lehrstuhl inne gehabt. Denn schon am 24. December 1767 starb er. Nach dem Porträt Joachim’s von G. A. Gründler, welches den ersten Band der „Geschichte der teutschen Reichstage“ schmückt, war dieser ein stattlicher Mann von intelligenten Zügen. Dieses Bild deutet auch die drei Richtungen an, nach denen sich die wissenschaftliche Thätigkeit Joachims vorzugsweise entwickelt hat: Neben stattlichen Quartanten liegen vor ihm Urkunden, an denen die Siegel hängen, ausgebreitet und in der Hand hält er ein Blatt mit Abbildungen von Münzen. Werke zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, Abhandlungen zur Diplomatik und Münzkunde, in der J. ein [95] Schüler J. H. Schulze’s in Halle († 1744) war, sind die vorzüglichsten Früchte der litterarischen Thätigkeit Joachim’s gewesen. Ueber diese Disciplinen hat er auch speciell gelesen. In der Auffassung und Behandlung der deutschen Staats- und Rechtsgeschichte war J. ein Schüler des berühmten Kanzlers v. Ludewig. Wie dieser war auch er als Publicist im Interesse seines Landesherrn thätig, wie dieser ein leidenschaftlicher Verehrer der territorialen Selbständigkeit der Reichsstände, der deutschen Freiheit. „Teutschland ist ein Reich“, so sagt er einmal, „welches von seiner im J. 912 (sic!) gemachten Einrichtung an bis auf diesen Tag noch fest besteht. Es hat dasselbe seine Krone, das ist die edle Freiheit, erhalten.“ „Ich habe nun“, schreibt er 1761, „schon seit dreißig Jahren auf das Staatsrecht und die Reichsgeschichte die mehreste Zeit verwendet und habe insonderheit den großen Nutzen der Reichsgeschichte im deutschen Staats- und Fürstenrechte eingesehen. Bei Vortragung der Reichsgeschichte habe ich nach der Vorschrift meines nunmehro verewigten großen Lehrers, des sel. Kanzlers v. Ludewig, dieses mein Augenmerk sein lassen, daß ich in derselben nicht blos die Leben der Kaiser, ihr Geschlecht, ihre Tugenden und Laster vorgetragen haben. Damit würde in Wahrheit wenig Nutzen seyn gestiftet worden. Meine Sorgfalt ist auf die rechtliche Erläuterung der Reichsgeschichte gegangen. Denn ob ich gleich jene Sachen nicht unberührt gelassen habe, so bin ich dabei doch nicht stehen geblieben, sondern habe hauptsächlich mich bemühet, die Staatshandlungen der Kaiser und Stände in ein klares Licht zu setzen.“ Das kennzeichnet die wissenschaftliche und praktische Richtung Joachim’s zur Genüge.
Joachim: Johann Friedrich J., ist geboren am 23. Juni 1713 zu Halle a./S. Hier, auf der Schule des Waisenhauses vorgebildet, bezog er auch 1731 die Universität, um unter der Leitung- Von Joachim’s zahlreichen Schriften, deren bedeutendste wol die „Geschichte der teutschen Reichstage“, Bd. I–II, Halle 1762 etc. sein wird, findet sich ein vollständiges Verzeichniß in G. Ch. Hamberger’s Gelehrtem Teutschland vom J. 1767 S. 182 etc. u. bei Jöcher-Adelung II. 2287.