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ADB:Johann Günther I.

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Artikel „Johann Günther I., Graf von Schwarzburg“ von Bernhard Anemüller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 417–418, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_G%C3%BCnther_I.&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 08:30 Uhr UTC)
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Johann Günther I., Graf von Schwarzburg, geb. den 20. December 1532, † den 28. October 1586, war der zweite Sohn Günther XL., „des Reichen“ oder „mit dem fetten Maule“ und der Gräfin Elisabeth aus dem Isenburgischen Geschlechte. Er wurde Stifter der Linie Schwarzburg-Sondershausen und der Stammvater des Fürstenhauses gleichen Namens. Sämmtliche schwarzburgische Lande nämlich, mit Ausnahme der Herrschaft Leutenberg, waren dem Vater Johann Günthers 1538 erblich zugefallen. Nachdem 1564 auch die Leutenberger Linie ausgestorben war, wurden die genannten Besitzungen von den vier Brüdern gemeinschaftlich regiert. Als 1583 der älteste von ihnen, Günther XLI. „der Streitbare“, gestorben war, nahmen die überlebenden drei Brüder 1584 eine Theilung vor, vermöge welcher der erste, Johann Günther, die Herrschaft Sondershausen, Klingen, Arnstadt, Kevernburg und Amtgehren, der zweite, Wilhelm, Frankenhausen, Straußberg, Heringen und das halbe Kelbra, der dritte, Albert, Rudolstadt, Blankenburg, Leutenberg, Ilm, Paulinzelle und Schwarzburg erhielt. Nach Wilhelms Tode 1598 fiel Frankenhausen, Straußberg, Heringen und die Hälfte von Kelbra an die Rudolstädter Linie. – J. G., ursprünglich für den geistlichen Stand bestimmt, wurde in der katholischen Religion erzogen und besaß schon in früher Jugend Canonicate zu Köln, Bamberg und Würzburg; allein kurz vor seines Vaters Tode trat er zur evangelisch-lutherischen Kirche über, veranlaßt sowol durch den Wunsch seiner Mutter, als auch aus eigenem Antriebe, da er von vornherein wenig innere Neigung zum geistlichen Amte verspürte. Von 1546–49 studirte er in Erfurt. 1553 schon zog er mit dem Kurfürsten Moritz von Sachsen wider den Markgrafen Albrecht von Brandenburg-Culmbach zu Felde, wohnte dem Treffen von Sievershausen bei und lebte 1554 am kurfürstlichen Hofe zu Dresden. Nachdem er von da aus nach Sondershausen zurückgekehrt war, aber nur zwei Jahre lang sich den Regierungsgeschäften gewidmet hatte, zog er mit seinem ältesten Bruder, Günther XLI. (s. d.) in die Niederlande, wo er sich bei der Belagerung und Eroberung von St. Quentin durch große Tapferkeit auszeichnete. Mit demselben stand er auch 1562 in dänischen Kriegsdiensten gegen Erich IV. von Schweden. 1566 vermählte er sich [418] mit Anna, Gräfin von Oldenburg und Delmenhorst, welche ihm vier Söhne und acht Töchter gebar, aber schon 1579 ihm durch den Tod entrissen wurde. Noch am Abende seines Lebens errichtete er mit dem Kurfürsten von Sachsen einen Vertrag wegen der Salzwerke in Frankenhausen und Artern, nach welchem der Kurfürst den Handel mit Frankenhäuser Salze in seinem Lande freigiebt und das dem Hause Schwarzburg schon früher ertheilte Privilegium, den Zoll zu Frankenhausen nach Belieben zu erhöhen oder zu vermindern, von Neuem bestätigt. J. G. starb zu Arnstadt und wurde neben seiner Gemahlin in der von ihm erbauten Gruft in der St. Andreaskirche in Sondershausen beigesetzt. Wie er sich durch Frömmigkeit und Gerechtigkeitsliebe auszeichnete, galt er seinen Unterthanen ebenso als Muster eines guten Familienvaters und Haushalters, wie eines für das Wohl seines Landes unermüdlich und väterlich sorgenden Regenten.

Vgl. Jovii Chron. Schwartzbg. VI. 1; Heydenreich, Historie des ehemals gräfl. nunmehr fürstl. Hauses Schwartzb. etc., Erfurt 1743, 8°; David Stangens Leichenpredigt auf Johann Günther I. mit dem Lebenslauf. Arnstadt 1586, 4°; Sig. Strophii Epicedium Jo. Guntheri etc. Mspt. 1592; Weberi Prol. II de meritis domus Schwartzburg. Daraus schöpften Neuere, wie Hellbach, Archiv von und für Schwartzburg. Hildburghausen 1787, 8°; Hesse in: Ersch u. Gruber, Encyklop. II. Sect. 21. Thl.; Apfelstedt in der Gesch. des fürstl. schwarzb. Hauses etc., Sondersh. 1856 u. A. In Bezug auf die von J. G. mit seinem Bruder gepflogenen Unterhandlungen wegen der Canonicate etc. vgl. Salver’s Proben des deutschen Reichsadels etc., S. 415.