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ADB:Johannes von Münsterberg

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Artikel „Otto, Johannes“ von Adolf Schimmelpfennig in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 756–757, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johannes_von_M%C3%BCnsterberg&oldid=- (Version vom 12. Dezember 2024, 18:30 Uhr UTC)
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Otto: Johannes O. oder Johannes Münsterberg, erster Rector der Universität Leipzig, geb. in der zweiten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts zu Münsterberg in Schlesien, † am 24. März 1416, studirte in Prag, wurde 1382 Baccalaureus, 1387 Magister und fungirte wiederholt als Examinator und Promotor, als collector pecuniarum facultatis, als Vicedecan und Decan, im Sommer 1398 auch als Rector. Als die durch Huß durchgesetzte Umkehrung des bisherigen Stimmenverhältnisses der Nationen die Deutschen aus der leitenden Stellung, die sie bisher eingenommen hatten, verdrängte, verließ er an der Spitze von 46 Magistern und Doctoren und einer großen Zahl deutscher Studenten 1409 die Universität und zog mit ihnen nach Leipzig, wo sie von Friedrich dem Streitbaren, Landgrafen von Thüringen und dessen Bruder Wilhelm, Markgraf von Meißen mit offnen Armen aufgenommen wurden. Diese Einwanderung veranlaßte die fürstlichen Brüder zur Stiftung der Universität Leipzig. Sie wurde unter Genehmigung des Papstes Alexander V. 1409 am Montage nach dem ersten Adventssonntage feierlich eröffnet und der Bischof Walter Köckritz von Merseburg zum Kanzler und unser Johannes zum Prokanzler und ersten Rector derselben erwählt. 1410 stifteten die beiden fürstlichen Brüder das Fürstencollegium; Johannes erhielt die erste Collegiatur in demselben und 1414 eines der vom Papst Johann XXII. der Universität zugeeigneten 6 Canonicate in Meißen. Als gefeierter Lehrer der Theologie und Philosophie wohnte er dem Concil von Kostnitz bei. Ein besondres Verdienst aber um die Universität hat er sich durch die Gründung des Frauencollegiums erworben. Den Plan zu einer solchen Stiftung hatte er schon in Prag gefaßt und zur Ausführung desselben bei Magistern und Studenten Beiträge zu sammeln angefangen. In seinem letzten Willen verordnete er alsdann die Gründung eines Collegium beatae Mariae virginis und stattete es unter Festsetzung der Zahl der Collegiaten sowie der Bedingungen zur Aufnahme in dasselbe mit den nöthigen Einkünften aus, ohne es jedoch unwiderruflich an Leipzig zu binden. Es sollte nach seiner Bestimmung in Leipzig oder in Prag, si schola fuerit reformata, errichtet, ja, wenn irgendwo in Schlesien eine Universität gegründet würde, an diese transferirt werden. (Item non obstantibus suprascriptis volo, quod supradictum collegium fiat in Slezia, si et ubicunque in ea fundabitur studium [757] privilegiatum.) Auf Grund dieser testamentarischen Bestimmungen befahl daher König Wladislaus in seinem für die in Breslau zu errichtende Universität 1505 ausgefertigten Stiftungsbriefe ohne weiteres den Collegiaten des Frauencollegiums in Leipzig, sich unverweilt nach Breslau zu verfügen. Die Universität kam nicht zu Stande und das Frauencollegium blieb nach wie vor in Leipzig. Bei der Stiftung der Leopoldina ist gar nicht auf dasselbe reflectirt worden, wol aber machte 1830 die preußische Regierung den Versuch, das Frauencollegium mit seinen reichen Einkünften für die Universität Breslau zurückzugewinnen. Da die deswegen angeknüpften diplomatischen Verhandlungen zu keinem Ziele führten, wurde von beiden Staaten auf den Ausspruch eines unbetheiligten Gerichtshofes, des Oberlandesgerichts in Celle, compromittirt, welches den Streit 1849 zu Ungunsten Preußens entschied. Johannes O. starb 1416 und wurde in der Paulinerkirche begraben. Von seinen Schriften sind zu nennen: „Commentariorum in Petri Lombardi sententias libr. IV“, „Orationes ad clerum“, „Quaestiones magisteriales“, auch hat er einige Schriften über Logik hinterlassen.

Mart. Hanckii de Siles. indig. erud. Lipsiae 1707, cap. 20. – Henelii Silesiogr. ren. I. c. VII. p. 314. – Crusius, Vergnügung müssiger Stunden I, 67 ff. – Gaupp, die Stiftungsurkunde des Königs Wladislaus vom 20. Juli 1505 für die in Breslau zu gründende Universität, in der Zeitschrift für Gesch. u. Alterth. Schl. I, 229 ff. u. in derselben Zeitschrift XVII, 177 ff. Pfotenhauer, Schlesier als Rectoren der Universität Leipzig.